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Bioenergie

Klimaschutztour: Minister Remmel besucht Holzpelletwerk: „Holzpellets sind eine gute und richtige Alternative zu Öl und Gas“
06.10.2011- Zum Beginn der ersten nordrhein-westfälischen Woche der Holzpellets informierte sich NRW-Klimaschutzminister Johannes Remmel heute (6. Oktober 2011) über die Produktion von Holzpellets. Als achte Station seiner Klimaschutztour hatte er dafür die Holzpelletproduktion der WestPellets GmbH &Co. KG im niederrheinischen Titz-Ameln ausgewählt. „Eine nachhaltige, ökologisch verantwortungsvolle Energieversorgung erfordert eine sukzessive Unabhängigkeit von den fossilen Energieträgern Kohle, Öl und Gas“, erklärte Minister Remmel. „Holzpellets als CO2 neutraler Brennstoff sind eine gute und richtige Alternative. Sie sind nicht nur ökologisch wertvoll, sondern tragen auch zur Wertschöpfung in der Region bei.“
Strom und Wärme aus Holz: Klimaschutzminister Remmel weiht erstes Mikro-Pellet-Heizkraftwerk in NRW ein28.01.2011- Klimaschutzminister Johannes Remmel hat das erste Mikro-Pellet-Blockheizkraftwerk in Nordrhein-Westfalen eingeweiht. Die Anlage versorgt einen landwirtschaftlichen Betrieb in Schmallenberg-Selkentrop mit Energie und Wärme aus Holzpellets. „Mikro-Blockheizkraftwerke sind ein wichtiger Schritt hin zu einer dezentralen Energieversorgung“, sagt Johannes Remmel. Das Grundprinzip der Kraft-Wärmekopplung besteht darin, dass die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme sinnvoll genutzt wird.

Richtig Heizen mit Holz - Tipps, Richtlinien und Grenzwerte für Kamine und Öfen
Das Heizen mit Holz wird immer beliebter, doch es gibt einige Vorschriften, die Besitzer von Kaminen und Öfen beachten müssen. Das Umweltministerium hat eine Broschüre mit praktischen und wichtigen Tipps dafür herausgegeben. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen regelt, in welchen Anlagen Holz und andere Brennstoffe wie Stroh, Torf oder Kohle verbrannt werden darf und stellt Anforderungen an den Betrieb von privaten und gewerblichen Anlagen. Die neue Broschüre informiert unter anderem über Brennstoffe, die rechtlichen Auflagen für neue Öfen und Kamine, über Ausnahmeregelungen und Fristen für bestehende Anlagen, über neue Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid sowie über das Schornsteinfegerrecht.
- Broschüre laden:
"Was ist beim Heizen mit festen Brennstoffen zu beachten?
Neue Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen" (PDF, 565 kB)
Broschüre bestellen
Neue Förderrichtlinie Holz 2010 in Kraft getreten
Am 1. Juli ist die neue Förderrichtlinie „Holz 2010“ des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Sie ist Teil des Programms „Ländlicher Raum“. Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Mobilisierung, Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden können Investitionen wie zum Beispiel die Errichtung von Holz- und Biomassehöfen, Anlagen zur Sortierung und Trocknung von Holz und forstwirtschaftlichen Nebenprodukten. Darüber hinaus werden die Entwicklung und Einführung neuer Produkte und Technologien unterstützt, beispielsweise Techniken zur Verringerung der Emissionen von Einzelfeuerstätten.
Anträge stellen können private und kommunale Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Kleinstunternehmen, die an der Verarbeitung oder Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse beteiligt sind. Die Förderquote beträgt 40 Prozent. Antrags- und Bewilligungsstelle ist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Auf der Internetseite
www.wald-und-holz.nrw.de stehen die Richtlinie sowie weitere Informationen zur Verfügung.
Biomasseportal Nordrhein-Westfalen
Die EnergieAgentur.NRW hat im Auftrag des NRW-Umweltministeriums ein Informationsportal entwickelt, das viele Informationen rund um die Bioenergie in den Landkreisen Nordrhein-Westfalens im Internet verfügbar macht:
www.biomasse.nrw.de.Entscheidend für die Umsetzung der Ziele des Biomasseaktionsplans sind regionale Initiativen vor Ort.
Im neuen Biomasseportal finden Sie Zahlen und Fakten über den Biomassebereich auf Ebene der Landkreise, die wichtigsten Ansprechpartner in den Kreisverwaltungen, den Kreisstellen der Landwirtschaftskammern und beim zuständigen Forstamt, Biomassekarten und weitere Informationen über die Biomassenutzung in Nordrhein-Westfalen.Links:

