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Klimaschutzgesetz NRW

Fortschrittsmotor Klimaschutz:
Wirtschaftliche Chancen durch ökologische Erneuerung!Ökologischer Vorreiter NRW: Landesregierung bringt erstes deutsches Klimaschutzgesetz auf den Weg
Nordrhein-Westfalen wird Vorreiter beim Klimaschutz: Die Landesregierung hat Ende Juni 2011 das erste deutsche Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Klimaschutzzielen auf den Weg gebracht. Nach der Verbändeanhörung hat nun das Kabinett das Klimaschutzgesetz gebilligt und wird es dem Landtag zuleiten.
Erstmals in der Bundesrepublik sollen damit Minderungsziele für Treibhausgasemissionen gesetzlich festgelegt werden. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 25 und bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu reduzieren. Damit wird NRW einen wichtigen Beitrag leisten, damit die Bundesrepublik und die EU ihre Klimaschutzziele erreichen. Zudem gilt es, die wirtschaftlichen Chancen zu nutzen, die sich durch eine ökologische Erneuerung bieten. Bereits heute sind allein in NRW etwa 24.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen der Erneuerbaren Energien beschäftigt - Tendenz steigend. Prognosen sagen voraus, dass die Zahl bis 2020 bundesweit auf etwa 500.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ansteigen wird - damit wären mehr Menschen im Bereich der Umweltwirtschaft beschäftigt als heute etwa in der Chemieindustrie. Mit dem Fortschrittsmotor Klimaschutz werden neue Arbeitsplätze entstehen, wird die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gestärkt. Dass Klimaschutz Wirtschaftsförderung bedeutet, haben zuletzt führende deutsche Wirtschaftsvertreter betont.
Die Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes
- Das Klimaschutzgesetz sorgt für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen und schafft einen institutionellen Rahmen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen.
- Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
- Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt.
- Die Landesregierung erstellt unter Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen einen Klimaschutzplan, der vom Landtag beschlossen wird. Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2012 erstellt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben.
- Die Klimaschutzziele sind im Landesentwicklungsplan und darauf aufbauend in den übrigen Raumordnungsplänen als Ziele der Raumordnung, und ansonsten als Grundsätze der Raumordnung zu konkretisieren.
- Die Landesregierung hat eine Vorbildfunktion bei der Erreichung der Klimaschutzziele und legt ein verbindliches Konzept vor, mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
- Es wird ein Klimaschutzrat eingesetzt, dem fünf herausragende Persönlichkeiten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehören. Der Klimaschutzrat achtet auf die Einhaltung der Klimaschutzziele und berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans.

Auch der Klimaschutz im Wohnungsbau und
die energetische Sanierung des Gebäudebestands sollen
mit Klimaschutzplan und Klimaschutz-Start-Programm
vorangebracht werden.Schritt für Schritt zu weniger Treibhausgasemissionen - mit Klimaschutz-Start-Programm und Klimaschutzplan
Am 1. Oktober 2011 hat das Landeskabinett ein umfangreiches Klimaschutz-Start-Programm beschlossen. Das beschlossene Paket enthält insgesamt 22 Einzelmaßnahmen in zehn Themenfeldern und hat ein Volumen von mehreren hundert Millionen Euro an Fördergeldern und Krediten, davon 200 Millionen Euro jährlich für die energetische Gebäudesanierung und ein Impuls-Programm „Kraft-Wärme-Kopplung“ mit 250 Millionen Euro über mehrere Jahre. Die Maßnahmen des Start-Programms reichen von ersten Selbstverpflichtungen der Landesregierung auf ihrem Weg zur Klimaneutralität über die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung bis hin zu einer Stromsparinitiative für einkommensschwache Haushalte. Bis Ende des Jahres, so das Ziel, sollen alle geplanten Maßnahmen des Klimaschutz-Start-Programms eingeleitet worden sein.
Das Kabinett beschloss am 01. Oktober 2011 auch erste Eckpunkte für den Klimaschutzplan, der in einem breiten gesellschaftlichen Dialog erarbeitet werden soll. Zentrales Ziel des Plans ist neben der sektoralen, regionalen und zeitlichen Konkretisierung der Klimaschutzziele vor allem die Erarbeitung von Maßnahmen und Strategien zur Erreichung dieser im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaschutzziele. Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2012 erstellt und dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Mit der Auftaktveranstaltung für den Klimaschutzplan wurde am 15. Februar 2012 ein Arbeitsprozess in Gang gebracht, der etwa ein Jahr dauern wird und an dem alle wichtigen Interessensgruppen in NRW mitarbeiten sollen.
Eckpunkte Klimaschutzplan (PDF, 86 KB)
Klimaschutz-Start-Programm (PDF, 58 KB)
Dialog- und Beteiligungsprozess zum Klimaschutzplan NRW

Teure Klimafolgen: Schwere Stürme wie der Orkan Kyrill
im Jahr 2007 könnten zukünftig häufiger auftreten.Klimaschutz ist pure ökonomisch Vernunft - Folgeschäden durch Klimawandel gehen in die Milliarden:
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt die Kosten durch Klimaschäden in Nordrhein-Westfalen aufsummiert bis zum Jahre 2050 auf mehr als 70 Milliarden Euro, sofern keine Klimaschutzmaßnahmen getroffen werden. Das Nichtstun wäre bei weitem teurer als zu handeln. Darauf weist der ehemalige Chefökonom der Weltbank, Nicolas Stern, hin: Ungebremster Klimawandel wird fünf bis 20 Prozent des globalen Sozialprodukts verschlingen!
Der Hitzesommer 2003, der Orkan Kyrill 2007, die Starkregen-Ereignisse 2008 und der Schneewinter 2010/2011: Nordrhein-Westfalen ist mit seiner hohen Bevölkerungsdichte, einer teuren Infrastruktur und einer ausgeprägten Land- und Forstwirtschaft sehr verletzlich gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. Nach einer Berechnung des DIW wird der Klimawandel – bei ungebremstem Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperaturen - bundesweit Schäden von bis zu 800 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050 verursachen.
Weiterführende Informationen:
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen - Entwurf der Landesregierung (01.10.2011) (PDF, 85 KB)
Eckpunkte Klimaschutzplan (PDF, 86 KB)
Klimaschutz-Start-Programm (PDF, 58 KB)
Fragen und Antworten zum NRW-Klimaschutzgesetz; Stand: Frühjahr 2011 (PDF, 63 KB)
Klimaschutz als Jahrhundertaufgabe - Pressegespräch mit Minister Johannes Remmel am 22.06.2011 (PDF, 383 KB)
Wuppertal Institut: "Chancen durch Klimaschutz - Positive ökonomische Implikationen einer ehrgeizigen Klimaschutzpolitik für Schlüsselbranchen in NRW" (PDF, 1 MB)
Deutscher Wetter-Dienst (DWD): "Gefahren durch extreme Niederschläge nehmen ab Mitte des Jahrhunderts deutlich zu" (PDF, 579 KB)
Münchner Rückversicherung (Munich Re): "Klimawandel und Wetterextreme" (PDF, 1,9 MB)
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): "Der Klimawandel verändert Deutschland. Extreme Stürme werden häufiger, Schäden durch Überschwemmungen nehmen zu." (PDF, 26 KB)
Weitere Links:
