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Aufgaben

Land- und Forstwirtschaft

Wesentliche Aufgabe durch Bodenordnungsverfahren nach dem FlurbG ist es, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Durch den Ausbau des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes, die Neuordnung des Grundbesitzes und die Förderung von Vermarktungseinrichtungen wird im übrigen ein wesentlicher Beitrag dafür geleistet, dass

  • möglichst viele bäuerliche Betriebe erhalten und damit Arbeitsplätze im ländlichen Raum gesichert oder auch neu geschaffen werden,
  • die Kulturlandschaft erhalten und entwickelt wird,
  • der ökologische Landbau gestärkt wird,
  • die Grundlagen für eine nachhaltige und naturnahe Waldwirtschaft verbessert werden.

Naturschutz und Landschaftspflege

Im ländlichen Raum entstehen immer dann erhebliche Konflikte, wenn die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit denen der Landwirtschaft in Konkurrenz treten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch Landschaftspläne oder durch Naturschutzverordnungen die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt wird und damit für den Bewirtschafter erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Flächenerwerb und Flächentausch im Rahmen von Bodenordnungsverfahren können diese Nutzungskonflikte auflösen.


Bodenschutz

Beim Schutz des Bodens steht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen der Erosionsschutz im Vordergrund.
In vielen Fällen kann der Bewirtschafter durch die entsprechend ausgerichtete Nutzung seiner erosionsgefährdeten Flächen die Schäden durch Erosion vermindern oder gar vermeiden.
Häufig sind jedoch übergreifende Maßnahmen erforderlich, z.B.

  • Bewirtschaftung quer zum Hang zur Verringerung der Erosionskraft des abfließenden Regenwassers,
  • Umwandlung von Ackerflächen in Obstwiesen oder Grünland in Hanglagen,
  • Unterteilung von Ackerflächen durch Hecken, Grasstreifen und Gräben (Verkürzung der Hanglänge),
  • Erhalt oder Neuanlage von Terrassenkanten zur Verringerung der Neigung von Ackerflächen,
  • in Steillagen Aufforstung oder Nutzungsaufgabe durch Anlage von Trockenrasen oder Brachflächen.

Solche Maßnahmen sind nicht immer wirtschaftlich. Es fehlt daher bei den Landwirten an Bereitschaft, die eigenen Flächen unentgeltlich für solche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Bodenordnungsverfahren helfen mit ihren Möglichkeiten des Flächenerwerbs und der Neuordnung des Grundbesitzes, die Ziele des Erosionsschutzes zu verwirklichen.


Gewässer- und Hochwasserschutz

Die Bedeutung von Maßnahmen des Gewässerschutzes und des Hochwasserschutzes hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Nicht zuletzt die europäische Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) macht zur Verbesserung der Gewässerqualität eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, die Einfluss auf das Eigentum und die Nutzung der betroffenen Flächen haben, z.B. die

  • Renaturierung von Gewässern und Gewässerauen,
  • Schaffung von Uferstreifen,
  • Verlegung von Deichen,
  • und die Schaffung von Rückhaltebecken.

Flächenerwerb und Neuordnung des Grundbesitzes in Bodenordnungsverfahren nach dem FlurbG tragen dazu bei, die dabei entstehenden Konflikte zu vermindern oder ganz zu vermeiden. Die Bedeutung der Bodenordnungsverfahren im Zusammenhang mit dem Gewässerschutz belegen folgende Zahlen: In den letzten 15 Jahren wurden in solchen Verfahren insgesamt über 2000 km Uferstreifen ausgewiesen und zusätzlich über 3000 Hektar zur Renaturierung von Gewässern und Gewässerauen bereitgestellt.


Dorfentwicklung

Die Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz wird auch für die Entwicklung der Dörfer eingesetzt.
In Dorferneuerungsverfahren werden in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den betroffenen Bürgern die Planungen

  • zur Neugestaltung von Dorfstraßen und –plätzen
  • zur Verbesserung der dorfökologischen Verhältnisse (u.a. durch Entsiegelung, Renaturierung von Gewässern, Erstellung von Anpflanzungen)
  • und zur Anbindung der Biotopstrukturen des Dorfes an die umgebende Feldflur erarbeitet.

Eine zügige Ausführung der daraus resultierenden Baumaßnahmen und die notwendige Neuordnung des Grundbesitzes sichern den nachhaltigen Erfolg dieser Verfahren.

Strukturelle Probleme in den Dörfern können durch die o.g. Maßnahmen in einem Bodenordnungsverfahren durch den ganzheitlichen Ansatz von Planung und Ausführung gelöst oder zumindest gemildert werden. Derartige Dorfentwicklungsverfahren werden durch die Förderung privater Maßnahmen der Dorfentwicklung (siehe Dorferneuerung) ergänzt.


Infrastrukturverbesserung

Flächenintensive Infrastrukturmaßnahmen, wie der Bau von überörtlichen Straßen, Eisenbahnstrecken, Bundeswasserstraßen oder Flughäfen haben erhebliche Auswirkungen auf das Eigentum und die Umwelt. Es werden u.a.

  • landwirtschaftliche Flächen entzogen, angeschnitten und zerschnitten und damit Existenzgefährdungen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe ausgelöst,
  • Wegeverbindungen unterbrochen und
  • Landschaftsbestandteile beeinträchtigt oder gar beseitigt.

Die dabei entstehenden Konflikte können im Rahmen von Interner Link Bodenordnungsverfahren gelöst und positive Impulse zur Entwicklung des ländlichen Raumes gegeben werden.


Wirtschaftsentwicklung

Die Entwicklung ländlicher Räume hängt entscheidend von der Wirtschaftskraft und dem Arbeitsplatzangebot ab. Die ländliche Neuordnung fördert eine leistungs- und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft und begünstigt die Schaffung von Arbeitsplätzen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft ebenso wie eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Infrastruktur.

Dazu sind

  • Flächenbereitstellungen für Infrastruktureinrichtungen (Wege, Lagerplätze),
  • Unterstützung bei der Ausweisung von Gewerbeflächen,
  • Förderung von Fremdenverkehrseinrichtungen und
  • Förderung von Vermarktungseinrichtungen

erforderlich.


Beschaffung von Ausgleichs- und Ersatzflächen

Der Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt (z.B. bei dem Bau von Infrastruktureinrichtungen oder der Bauleitplanung) ist in den letzten Jahren beträchtlich gestiegen. Die Bodenordnung kann dabei helfen, die Lage der notwendigen Flächen so auszuweisen, dass Konflikte mit der Landwirtschaft vermieden und ökologische Belange erfüllt werden können. Zur Verbesserung der ökologischen Qualität und gleichzeitigen Verminderung der Flächeninanspruchnahme sind Maßnahmen verschiedener Planungsträger an ökologisch besonders geeigneten Stellen zusammenzuführen (Externer Link - öffnet in neuem Fenster Ökokonto).

Die Koordination und Flächenausweisung kann durch die Flurbereinigungsbehörde im Rahmen von Bodenordnungsverfahren erfolgen.


Neugestaltung von Tagebauflächen

Jährlich werden im rheinischen Braunkohlentagebau mehrere 100 ha landwirtschaftliche Fläche beansprucht und nach Abbau der Kohle wieder rekultiviert. Nach dieser Veränderung ist eine Wiederherstellung der ursprünglichen Eigentumsstruktur nicht sinnvoll und meist gar nicht möglich. Lösungen im Rahmen von Bodenordnungsverfahren führen zu Ergebnissen mit breiter Akzeptanz und tragen darüber hinaus dazu bei, die Landschaft so zu gestalten, dass

  • eine standortangepasste und umweltgerechte land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
  • ein erlebnisreiches und natürlich wirkendes Landschaftsbild,
  • eine dauerhaft erfolgreiche Wiederansiedlung artenreicher, einheimischer Pflanzen- und Tiergesellschaften und
  • eine vielfältige Erholungsnutzung

möglich sind.

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