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Kosten/Finanzierung

Kosten und deren Finanzierung

In den Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, dem Gemeinheitsteilungsgesetz und dem Gemeinschaftswaldgesetz wird zwischen Verfahrenskosten und Ausführungskosten unterschieden.

Unter Verfahrenskosten werden dabei die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation verstanden. Hierzu gehören im Wesentlichen die Verwaltungskosten, die Kosten für vorbereitende, planende und gestaltende Tätigkeiten sowie für rechnerische und für vermessungs-, kataster- und grundbuchtechnische Arbeiten. Die Verfahrenskosten werden in vollem Umfange vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Eine Ausnahme hiervon bildet die Unternehmensflurbereinigung. Hierbei hat der Unternehmensträger die von ihm verursachten Verfahrenskosten zu tragen.

Den Ausführungskosten zuzurechnen sind insbesondere folgende Ausgaben:

  • die Kosten für die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen wie Wege, Gewässer, landschaftsgestaltende Anlagen usw.
  • die Kosten für die Unterhaltung dieser Anlagen, soweit die Teilnehmergemeinschaft hierzu verpflichtet ist
  • die Kosten für die bei der Vermessung, Vermarkung und Wertermittlung der Grundstücke entstehenden Betriebskosten, z.B. für Arbeitslöhne, Grenzsteine u.a., sowie
  • die Kosten für Entschädigungen.

Diese Kosten hat die Teilnehmergemeinschaft des jeweiligen Verfahrens zu tragen. Soweit die vorbeschriebenen Kosten durch Dritte (z.B. Gemeinde oder Energieversorger) veranlasst sind, haben diese die von ihr verursachten Kosten der Teilnehmergemeinschaft zu erstatten.

Die Teilnehmergemeinschaften können für die ihnen entstehenden Aufwendungen (Ausnahme: Unterhaltungsaufwendungen) Zuwendungen erhalten. Diese betragen maximal 80 % der zuschussfähigen Kosten.

Die Förderung der ländlichen Bodenordnung erfolgt durch

  • die Europäische Union: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER; VO (EG) Nr. 1698/2005),
  • die Bundesrepublik Deutschland: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" und
  • das Land NRW: Interner Link NRW-Programm "Ländlicher Raum".
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