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Breitbandförderung
Förderbedingungen für Breitbandnetze im ländlichen Raum
Leitfaden für KommunenNordrhein-westfälische Kommunen im ländlichen Raum können eine Förderung beantragen, um an die Breitbandversorgung für ein schnelleres Internet angeschlossen zu werden. Um die Grundlagen für eine mögliche Förderung zu erläutern und Fragen zum Förderverfahren zu beantworten, hat das Umweltministerium einen Leitfaden erarbeitet.
Der Leitfaden enthält alle Informationen und technischen Hinweise rund um das Verfahren zur Förderung sowie Musterschreiben, die den Kommunen helfen sollen, Angebote von Netzbetreibern einzuholen und die Anträge zur Förderung einfacher und schneller ausfüllen zu können. Der Leitfaden wurde konzipiert als Ergänzung der Förderrichtlinie und kann bei Bedarf jederzeit aktualisiert werden.
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Leitfaden zur Umsetzung der Breitbandförderung im ländlichen Raum (PDF, 235 KB)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (PDF, 80 KB)
Fördergelder für schnelles Internet im ländlichen Raum werden sehr stark nachgefragt
07.10.2011 - In Nordrhein-Westfalen gibt es noch immer Gebiete im ländlichen Raum, die nicht ausreichend mit schnellem Internet versorgt werden können. Die Investitionsförderung zum Ausbau der sogenannten Breitbandversorgung wurde deshalb für das laufende Jahr auf insgesamt 7, 8 Millionen Euro aufgestockt. Nahezu alle Fördergelder wurden bereits abgerufen, so dass ab heute (7. Oktober 2011) keine neuen Anträge für das laufende Förderjahr 2011 mehr angenommen werden können.
Breitbandversorgung im ländlichem Raum wird weiter gefördert -
Remmel: Neue Potentiale für Lebens- und Arbeitswelt erschließen09.02.2011 - Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es noch immer einzelne Ortsteile in Gemeinden ohne Zugang zu schnellem Internet mit hohen Datenkapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten. Gerade für die Entwicklung und Zukunft des ländlichen Raumes, müssen aber auch diese Gebiete an die Breitbandversorgung angeschlossen werden.
