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Ländliche Entwicklung

Dreiviertel der Landesfläche Nordrhein- Westfalens werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Ein Drittel der nordrhein- westfälischen Bevölkerung lebt in den ländlichen Räumen, die über eine große Wirtschaftskraft und über viele Entwicklungspotentiale verfügen.

Die ländlichen Räume Nordrhein- Westfalens haben viele Gesichter. Sie sind Wohn- und Wirtschaftsraum, Natur- und Landschaftsfläche, Erholungsgebiet und Produktionsstandort für eine Land- und Forstwirtschaft, die gesunde Lebensmittel und nachwachsender Rohstoffe erzeugt.

Die ländlichen Räume bieten ein hohes Maß an sozialen Netzen und Kultur. Sie existieren nicht für sich allein, sondern leben in der Verbindung mit den Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens. In diesem Geflecht suchen die ländlichen Regionen nach eigenen Entwicklungsmöglichkeiten.

Die ländlichen Räume sind vielfältigen Herausforderungen und Problemen ausgesetzt. Dazu gehört die Bewältigung des demografischen Wandels und die Sicherung der Nahversorgung und sozialer Dienstleistungen. Es müssen neue heimische Arbeitsplätze geschaffen und Mobilitätsprobleme gelöst werden.

Die Landesregierung setzt sowohl auf Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung als auch auf aktivierende Anstöße zur ländlichen Entwicklung, die dazu motivieren sollen, die eigenen Anliegen auch selbst in die Hand zu nehmen und sich zu entfalten.

Seit 2008 gehört auch die Breitbandversorgung zu den Fördermaßnahmen der ländlichen Entwicklung. Gerade in den dünner besiedelten ländlichen Regionen ist die Breitbandversorgung für Netzanbieter nicht wirtschaftlich und führt zu den unterversorgten sogenannten "weißen Flecken". Für die ländlichen Räume als Wohn- und Wirtschaftsräume sind schnelle Internetverbindungen oder Breitbanddienste ein wichtiger Entwicklungs- und Erfolgsfaktor.

Die Fördermaßnahmen umfassen

  • die Dorferneuerung einschließlich Umnutzung
  • Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Tourismusförderung
  • LEADER (weitere Informationen über LEADER und die 10 LEADER-Regionen in NRW Interner Link lesen Sie hier) oder
  • Interner Link die Bodenordnung
  • die Breitbandversorgung ländlicher Räume (hier können Zuschüsse von Gemeinden oder Landkreisen zu Kosten der Netzbetreiber für Breitbandinfrastrukturen gefördert werden)

Grundlagen der Förderung

Grundlagen für die Förderung sind die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung

und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume:

Bewilligungsbehörden sind die Dezernate 33 - ländliche Entwicklung und Bodenordnung - der Bezirksregierungen, bei denen neben allgemeinen Informationen auch die Antragsformulare erhältlich sind.


Entwicklungsanreize setzt das Land

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