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Halbzeitbewertung

Halbzeitbewertung des NRW-Programms Ländlicher Raum 2007 - 2013 (Titelbild)

Die Halbzeitbewertung zum NRW-Programm Ländlicher Raum

Die EU schreibt für ihre kofinanzierten Förderprogramme einen umfangreichen Begleitungs- und Bewertungsprozess durch externe unabhängige Evaluatoren vor, in den sich in diesem Jahr die Halbzeitbewertung eingliedert.

Die Durchführung der Begleitung und Bewertung wurde zu Beginn der Förderphase ausgeschrieben und an das von Thünen-Institut (vTI) in Braunschweig vergeben.

vTI hat die Zwischenbewertung des NRW-Programms Ländlicher Raum 2007-2013 vorgelegt. Die Kurzfassung des Berichts sowie die ausführliche Langfassung können hier heruntergeladen werden (siehe unten).

In der Halbzeitbewertung werden die einzelnen Fördermaßnahmen des NRW-Programms kritisch durchleuchtet und auf ihre Ergebnisse und Wirkungen untersucht. Darüber hinaus gibt es kapitelübergreifende Fragestellungen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die weiteren Arbeiten, die sowohl für das laufende Programm als auch insbesondere für die Programmplanung des Folgeprogramms 2014-2020 von Bedeutung sind.

In einigen Fällen sind zusätzliche Hintergrundinformationen und vertiefende Erläuterungen erforderlich, damit die Aussagen in dem Bericht auch richtig gedeutet werden. Beispielsweise wird dem NRW-Programm nur ein geringer Minderungsbeitrag bei Treibhausgas(THG)emissionen im Hinblick auf den Mitteleinsatz zugesprochen. Methodisch werden hier alle Maßnahmen, die den Klimaschutzaspekt in ihrem Zielkanon –und wenn auch nur als Nebenziel- enthalten, finanziell vollständig berücksichtigt. Insbesondere die finanzstarken Agrarumweltmaßnahmen dienen in erster Linie jedoch anderen Zielen (z.B. Gewässer- und Bodenschutz, Erhalt der Biodiversität); Letztlich unberücksichtigt bleibt die Tatsache, dass die THG-Emissionen der Landwirtschaft in NRW nur einen sehr geringen Teil an den Emissionen insgesamt einnehmen und folglich nur ein entsprechend geringer Minderungsbeitrag geleistet werden kann.

Auch die Feststellung des Evaluators, dass im Vergleich zur Vorgängerperiode die Klimaschutzleistung des Programms deutlich zurückgegangen sei, ist erläuterungsbedürftig. Richtig ist, dass bis zum Jahr 2005 in erheblichem Umfang investive Förderung von Biogasanlagen und Fotovoltaikanlagen mit entsprechenden Klimaschutzeffekten erfolgte. Durch die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Jahre 2004 und die dabei vorgenommenen Erhöhungen der Einspeisevergütungen entfiel jedoch die Notwendigkeit dieser Förderung. Die zu dieser Zeit deutlich verbesserten Förderangebote des Bundes aus der Öko-Steuer machten darüber hinaus die investive Förderung von Holzheizungen im Rahmen der Holzabsatzförderrichtlinie entbehrlich.

Der Klimaschutz wird als wichtiges Ziel der Landesregierung zukünftig verstärkt im NRW-Programm Ländlicher Raum Beachtung finden. Ein erster Schritt ist die Programmänderung im ersten Halbjahr 2011, welche die nachhaltige Landwirtschaft, den Klima- und Tierschutz stärkt.

Die Halbzeitbewertung des NRW-Programms Ländlicher Raum 2007-2013 in einzelnen Kapiteln:

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