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NRW-Programm Ländlicher Raum

Kleine Brücke führt zu einem weißen Haus umgeben von grünen Bäumen und Sträuchern.

Die EU-Verordnung Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums ist die Grundlage für die Förderung im Rahmen der sogenannten 2. Säule der Europäischen Agrarpolitik.

Das NRW-Programm 'Ländlicher Raum' setzt diese Verordnung auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen um und ist somit das Kernstück der nordrhein-westfälischen Förderpolitik für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den ländlichen Raum insgesamt.

Mit dem Programm, das für die Jahre 2007-2013 konzipiert ist, erhalten Land- und Forstwirtschaft aber auch der ländliche Raum verlässliche Entwicklungsperspektiven für die Zukunft. Das Programm baut auf dem erfolgreichen NRW-Programm Ländlicher Raum 2000-2006 auf und entwickelt dies weiter.

Die zunehmende Weltmarktorientierung der europäischen Agrarpolitik stellt unsere Betriebe unter verstärkten Anpassungsdruck. Deshalb haben wir ein Programm entwickelt, das die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft stärkt, Arbeitsplätze sichert und schafft, sowie die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für Umwelt und Naturschutz angemessen honoriert.

Schließlich geht es in einem dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen auch darum, die flächendeckende Landbewirtschaftung sicherzustellen, die vielfältigen Funktionen unserer Wälder zu stärken und lebenswerte Dörfer und vitale ländliche Räume zu erhalten. Wir brauchen den ländlichen Raum auch als Kultur- und Erholungslandschaft.

Der unter Beteiligung von über 70 Verbänden erarbeitete Förderplan sieht für die Jahre 2007 bis 2013 vier große Schwerpunkte vor:

Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft,
Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,
Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und des ländlichen Raums
Schwerpunkt 4: LEADER.

Im einzelnen geht es im Schwerpunkt 1 um die landwirtschaftliche Investitionsförderung, die Unterstützung der Verarbeitung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, die ländliche Infrastruktur (Flurbereinigung, forstwirtschaftlicher Wegebau) sowie um die berufliche Weiterbildung und Betriebsberatung.

Im Schwerpunkt 2 steht die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen (z.B. Grünlandextensivierung und Öko-Landbau) und des Vertragsnaturschutzes im Vordergrund. Darüber hinaus erhalten die Landwirte in den benachteiligten Gebieten, das sind vor allem die Mittelgebirge, die Ausgleichszulage. Daneben wird es auch weiterhin den FFH-Ausgleich für Bewirtschaftungsauflagen in Natura 2000-Gebieten geben. Dieser wird in der kommenden Förderperiode nicht nur für Grünland, sondern auch für entsprechende Waldflächen in Privatbesitz gewährt. Ergänzend dazu gibt es einzelbetriebliche Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Wälder. Private Waldbesitzer in Natura 2000-Gebieten haben damit künftig die Wahl zwischen dem pauschalen Flächenausgleich oder den auf einzelne Flächen bezogenen Maßnahmen.

Im Schwerpunkt 3 geht es u. a. um die Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe. Dabei werden die Bäuerinnen und Bauern beim Aufbau neuer Betriebszweige und zusätzlicher Einkommensperspektiven unterstützt. Gefördert werden darüber hinaus Maßnahmen, die die Attraktivität des ländlichen Raums verbessern, wie die Dorfentwicklung und die Aktivitäten zum Schutz des ländlichen und natürlichen Erbes. Außerdem können Projekte gefördert werden, die die Infrastruktur des ländlichen Raums verbessern (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen zur Grundversorgung, Aktivitäten zur besseren Vernetzung des touristischen Angebots).

Mit der Leader-Förderung im Schwerpunkt 4 sollen die Regionen unterstützt werden, eigene Entwicklungsstrategien zu konzipieren und umzusetzen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wie sie ihre Region nach vorne bringen. Die Leader-Förderung soll dabei helfen, die vielen Ideen aus Wirtschaft, Tourismus, Naturschutz und Landwirtschaft zu bündeln und umzusetzen. Durch die intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche verbessert sich das gegenseitige Verständnis, Synergieeffekte werden erschlossen. Die Organisation und Begleitung der Regionalentwicklung im Sinne von LEADER leisten die sogenannten lokalen Aktionsgruppen (LAG). 12 solcher LAG wurden in NRW über einen Wettbewerb ermittelt. Eine Interner Link Kurzbeschreibung dieser Leader-Aktionsgruppen lesen Sie hier.

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das einen solchen Entwicklungsplan auf den Weg gebracht hat, nachdem die Europäische Kommission im August 2006 über die Aufteilung der für die 2. Säule der EU-Agrarpolitik zur Verfügung stehenden EU-Gelder auf die Mitgliedstaaten entschieden hat. Das Programm wird regelmäßig überprüft und an die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen angepasst.

Das Programmvolumen umfasst mittlerweile 875 Millionen Euro und setzt sich aus Landes-, Bundes-, EU-Mitteln sowie kommunalen Beiträgen zusammen.

Bezogen auf die verfügbaren EU-Mittel von insgesamt 369 Mio. Euro werden 13 % der Gelder im Schwerpunkt 1 eingesetzt. Auf den Schwerpunkt 2 entfallen 71 % der Mittel. In den Schwerpunkten 3 und 4 sind es 11 bzw. 4 % der EU-Mittel.

Ansicht Umschlag Broschuere laendlicher Raum

Broschüre: "NRW-Programm Ländlicher Raum 2007–2013"

Das NRW-Landwirtschaftsministerium gibt eine Broschüre zum Programm „Ländlicher Raum“ heraus, die einen Überblick über alle wesentlichen Förderaktivitäten des Landes für Landwirte und ländliche Räume vermittelt.

Die Broschüre (Stand: November 2010) kann hier kostenlos bestellt werden:

Die Broschüre ist auch bei den Beratungsstellen der Landwirtschaftskammer, den Forstämtern sowie bei den Bezirksregierungen und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erhältlich.

Eine aktualisierte Neufassung der Broschüre ist derzeit in Bearbeitung und erscheint in Kürze.


Die aktualisierte Neufassung des NRW-Programms Ländlicher Raum 2007-2013 (Stand: Dezember 2011) kann hier in einzelnen Kapiteln geladen werden:


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