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Referendariat Landespflege

Vorbereitungsdienst
für den höheren Verwaltungsdienst Landespflege NRW
(Referendariat Landespflege)

August 2007 - Für viele Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung besteht seit längerer Zeit die Möglichkeit, einen Vorbereitungsdienst für die höhere Beamtenlaufbahn zu absolvieren. In einigen Bundesländern gibt es diesen Vorbereitungsdienst auch für Diplom-Ingenieurinnen und Diplom-Ingenieure aus den Bereichen Landespflege / Landschaftsplanung.
Bundesweit nehmen an dem Referendariat pro Jahrgang ca. 10 bis 20 Personen teil. Seit der Einführung dieser Ausbildung im Jahre 1971 bis zum Jahr 2006 legten 356 Referendarinnen und Referendare die Große Staatsprüfung ab.

In NRW hat die Ausbildung von Landespflege-Referendaren eine lange Tradition. Sie richtet sich nach derExterner Link - öffnet in neuem Fenster Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Verwaltungsdienstes Landespflege des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPhöhDL)„ vom 31. Januar 1991, zuletzt geändert am 1.7.2010.

Ziel des Vorbereitungsdienstes
Mit dem Vorbereitungsdienst sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten ausgebildet werden. Sie lernen, das in der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden. Ferner werden umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Ausführung, Betrieb und Führungsaufgaben vermittelt. Dabei werden Verantwortungsbereitschaft und Initiative geweckt und gefördert. Ebenfalls werden staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange berücksichtigt (§ 5 VAPhöhDL).

Einstellungsvoraussetzungen
Voraussetzung für das Referendariat Landespflege ist ein mit einer Diplomprüfung abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landespflege oder eines gleichwertigen wissenschaftlichen Diplomstudiengangs mit einem der Fachrichtung Landespflege vergleichbaren, für die Laufbahn geeigneten Studieninhalt. Das Studium muss zudem eine Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern (ohne Praxis- und Prüfungssemester) haben und an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule angeboten werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 VAPhöhDL).
Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber die gesetzlichen Regelungen für die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten erfüllen und für den höheren Verwaltungsdienst geeignet erscheinen. Das Einstellungshöchstalter beträgt in der Regel 32 Jahre (§ 1 Abs. 2 VAPhöhDL).

Eckpunkte der Ausbildung
Die Ausbildung im Rahmen des Landespflegereferendariats beginnt in der Regel am 1. April eines jeden Jahres. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre, an die sich ein Prüfungszeitraum von ca. zwei Monaten anschließt. Einstellungsbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Ausbildungsbehörden sind die Bezirksregierungen Köln und Münster. Während des Vorbereitungsdienstes sind die Referendarinnen und Referendare Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis endet mit dem Tag, an dem das Bestehen der Großen Staatsprüfung bekannt gegeben oder das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekannt gegeben wird. Ein Anspruch auf Übernahme in den Landesdienst besteht nicht, jedoch erhöht das Referendariat die Chancen auf dem Arbeitsmarkt – auch über den Öffentlichen Dienst hinaus.

Die Ausbildung gliedert sich in die folgenden Abschnitte

  • Ausbildungsabschnitt Ia:
    Einführung (1 Woche);
  • Ausbildungsabschnitt Ib:
    Kreisverwaltung (insbes. untere Landschaftsbehörde), Kommunalverwaltung (insbes. Grünflächenamt und Stadtplanungsamt), Kommunalverband (32 Wochen);
  • Ausbildungsabschnitt II:
    Fachverwaltungen (LANUV, Landesbetrieb Wald und Holz, Landesbetrieb Straßen NRW etc.) (10 Wochen);
  • Ausbildungsabschnitt IIIa:
    Bezirksregierung und/oder Ministerium(17 Wochen);
  • Ausbildungsabschnitt IIIb:
    häusliche Prüfungsarbeit (6 Wochen);
  • Lehrgänge Management und Personalführung (10 Wochen);
  • Grundlagenlehrgänge, Exkursionen, Seminare, Arbeitsgemeinschaften (12 Wochen);
  • Ausbildungsstationen und Lehrgänge nach freier Wahl (4 Wochen).

Ergänzt wird die Ausbildung durch die einmal wöchentlich in Eigenregie zusammen kommende Länderarbeitsgemeinschaft, in der prüfungsrelevante und aktuelle Themenstellungen nach Bedarf vertieft werden, sowie durch i. d. R. jährlich stattfindende Exkursionen.

Große Staatsprüfung
In der Großen Staatsprüfung müssen die Referendarinnen und Referendare nachweisen,

  • dass sie die auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden verstehen,
  • dass sie mit den Aufgaben der Verwaltungen dieser Laufbahn, mit den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut sind und
  • dass sie auch über wirtschaftliches Denken und führungstechnische Kenntnisse verfügen (§ 15 VAPhöhDL).
Die Große Staatsprüfung gliedert sich in drei Teile:
  • schriftliche häusliche Prüfungsarbeit (6 Wochen);
  • schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (aus vier Prüfungsfächern in je sechs Stunden an vier aufeinander folgenden Werktagen);
  • mündliche Prüfung beim Externer Link - öffnet in neuem Fenster Oberprüfungsamt in Bonn (die Regel-Prüfungszeit (ohne Pausen) beträgt bei drei gemeinsam zu Prüfenden insgesamt sechseinhalb Stunden und verteilt sich auf zwei aufeinander folgende Tage; daran schließt sich ein Kurzvortrag von fünf bis zehn Minuten nach 20-minütiger Vorbereitungszeit an).
Prüfungsfächer sind
  • Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen;
  • Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit;
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Raumordnung, Landesplanung und Städtebau;
  • Freiraumplanung und Grünordnung;
  • Angrenzende Fachgebiete.

Vergütung
Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Referendarinnen und Referendare Anwärterbezüge nach A 13 mit Zulage (§ 59 i. V. m. Anlage VIII BBesG; Betrag brutto ca. 1050,- EUR), wobei sich der Grundbetrag in Abhängigkeit vom Familienstand erhöhen kann.
Aufgrund des Status als Beamtin bzw Beamter werden vom Arbeitgeber (Land NRW) keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Daher wird durch das Referendariat kein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Eine Krankenversicherung kann bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden. Das Land NRW gewährt Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen.

Bewerbungen
Die Ausschreibung freier Referendariatsstellen erfolgt in der Regel im Herbst eines jeden Jahres durch das Ministerium.
Nähere Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren ergeben sich aus der Interner Link Homepage des Ministeriums veröffentlicht wird.

Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Referendariat finden sich auf der Website der Externer Link - öffnet in neuem Fenster Landespflege-Referendare sowie auf der Website des Externer Link - öffnet in neuem Fenster „Bundesverband der technischen Referendare (BvdtR)“, zu dem auch die Landespflege-Referendare gehören.

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