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Gehobener technischer Dienst

Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst

Ziel der Ausbildung

Für die Aufgaben in der staatlichen Umweltverwaltung wird technisches, naturwissenschaftliches und rechtliches Wissen benötigt. Das technische und naturwissenschaftliche Wissen ist den Anwärterinnen und Anwärtern während ihres Studiums an den Fachhochschulen vermittelt worden.

Die Vorbereitungszeit soll die Anwärterinnen und die Anwärter für eine Übernahme von Aufgaben vorrangig in der staatlichen Umweltverwaltung und auch in anderen Institutionen (z.B. Wasser- und Abfallverbände), im kommunalen Bereich und in der Wirtschaft qualifizieren. Dazu gehört die Vermittlung der über die Fachhochschulausbildung hinaus gehenden notwendigen Kenntnisse über die Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung, die Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Methoden zur Sicherstellung einer effektiven und wirtschaftlichen Verwaltung. Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die medienübergreifenden Aufgaben aus den Bereichen Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Bodenschutz. Des weiteren sollen die Anwärterinnen und Anwärter den Anforderungen gewachsen sein, die ihnen Verwaltungsabläufe der Umweltverwaltung stellen, und die Lösung der Aufgaben mit Eigeninitiative angehen.

Von großer Bedeutung sind die praktischen Ausbildungsabschnitte in den Dienststellen (Bezirksregierung, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz). Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in diesen Ausbildungsabschnitten einen Überblick über die Aufgaben, die Tätigkeiten, Arbeitsweise und die Funktionsweise der Umweltverwaltung gewinnen. Dabei steht die praktische Mitarbeit im Vordergrund.

Einstellungsvoraussetzungen

Ingenieurwissenschaftlichen Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder eines entsprechenden Studienganges einer Gesamthochschule (z.B. Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemieingenieurwesen, Bioingenieurwesen, Technischer Umweltschutz, Versorgungstechnik, Sicherheitstechnik, Physik).

Eckpunkte der Ausbildung

Die Ausbildung der Umweltoberinspektoranwärterinnen und –anwärter beginnt in der Regel am 1. Januar und am 1. Juli eines jeden Jahres. Einstellungs- und Ausbildungsbehörde sind die Bezirksregierungen. Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Die Vorbereitungszeit dauert in der Regel 15 Monate. Das Beamtinnen/Beamtenverhältnis endet mit dem Tag, an dem die Laufbahnprüfung bestanden wird oder das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekannt gegeben wird.

Die Ausbildung ist in der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes in der Externer Link - öffnet in neuem Fenster Staatlichen Umweltverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (GV.NW) 1997 S. 404 (VAPgtDU)“ geregelt. Hierin befindet sich auch der Ausbildungsplan mit einer Übersicht über die Ausbildungsabschnitte, -dauer und –behörden. Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • 3 Wochen Einführungslehrgang
  • 12 Wochen Bezirksregierung
  • 10 Wochen Verwaltungslehrgang
  • 3 Wochen Basisseminar „Zielvorstellungen und Strategien bei Wasser, Boden, Luft, Abfall und Lärm“
  • 16 Wochen Bezirksregierung (einschließlich häuslicher Prüfungsarbeit)
  • 2 Wochen Lehrgang „Gesprächs- und Verhandlungsführung“
  • 3 Wochen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
  • 9 Wochen Bezirksregierung


Laufbahnprüfung

In der Laufbahnprüfung haben die Anwärterin und der Anwärter nachzuweisen, ob und wie sie die Ziele der Ausbildung erreicht haben. Die Laufbahnprüfung gliedert sich in folgende 3 Teile:

  • zwei schriftliche Aufsichtsarbeiten während der Ausbildung
  • eine schriftliche häusliche Prüfungsarbeit (4 Wochen) während der Ausbildungszeit beider Bezirksregierung
  • eine mündliche Prüfung am Ende der Ausbildung


Vergütung

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Anwärterinnen und Anwärter Unterhaltszuschuss in Höhe von 857 € (Grundbetrag), wobei sich der Grundbetrag in Abhängigkeit vom Familienstand erhöhen kann. Wegen dem Beamtinnen/Beamten-Status werden vom Arbeitgeber (Land NRW) keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, da keine Versicherungspflicht besteht. Eine Krankenversicherung kann bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden. Das Land NRW gewährt Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen.

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