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Gleichstellung/Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming

Der Begriff Gender Mainstreaming oder kurz "GM" hat sich als international anerkannter Begriff etabliert.

Im Deutschen gibt es dafür keine ähnlich prägnante Entsprechung. „Gender“ heißt „soziales Geschlecht“. Die englische Sprache unterscheidet zwischen biologischem Geschlecht (sex) und sozialem Geschlecht (gender). Gender bezeichnet also die Vielfalt der gesellschaftlich und kulturell hergestellten Geschlechter-Rollen. Diese sozialen Rollen sind erlernt und können damit auch verändert werden.

„Mainstreaming“ heißt "Hauptströmung". Das geschlechterbewusste Vorgehen wird damit zu einem selbstverständlichen Qualitätsmerkmal für das professionelle Verwaltungshandeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist Bestandteil der Ziele und Dienstleistungen des Ministeriums.

Gender Mainstreaming ist eine Handlungsstrategie, die eine Neugestaltung der Geschlechterverhältnisse erreichen will. Sie strebt an, bei allen fachlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen von

Frauen und Männern von vornherein zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob und wie sich eine Maßnahme auf das Geschlechterverhältnis auswirkt. Gender Mainstreaming bezieht ausdrücklich Frauen UND Männer in den Prozess ein.

Gender Mainstreaming wird vor allem in öffentlichen Verwaltungen angewendet und ist langfristig angelegt. Die Einführung erfolgt Top-down, zuerst bekennt sich die politische Spitze einer Organisation zur Einführung von Gender Mainstreaming und beschließt, wie die Prozesse gesteuert und evaluiert werden.

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Gleichstellung von Frau und Mann

Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Die Förderung der beruflichen Gleichberechtigung ist für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen seit dem 20. November 1999 durch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) geregelt.

Ziel dieses Gesetzes ist es, das Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Nach Maßgabe des Gesetzes und weiterer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

Das Landesgleichstellungsgesetz regelt auch die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Sie ist Teil der Verwaltung und unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Dies gilt insbesondere für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Personalauswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen, bei Beurteilungsbesprechungen sowie bei der Aufstellung und Bearbeitung des Frauenförderplans.

Im nordrhein-westfälischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz werden die Unterstützung in der Umsetzung von Gender Mainstreaming sowie die Gleichstellungsaufgaben vom Referat für die Gleichstellung von Frau und Mann wahrgenommen: Interner Link Kontakt.

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