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- 13.10.2011
Rede
Johannes Remmel
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-WestfalenZur Lage der Verbraucher/innen in NRW -
Eckpunkte und Leitlinien für verbraucherpolitisches HandelnVerbraucherpolitischer Kongress NRW
Donnerstag, 13. Oktober 2011
Es gilt das gesprochene Wort.
Anrede
Die soziale und wirtschaftliche Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher ist Basis und Ausgangspunkt für unser verbraucherpolitisches Handeln. Deshalb ist es natürlich für mich von großem Interesse zu erfahren, welche Atmosphäre, welche ökonomische Stimmung eigentlich im Moment in den privaten Haushalten in Deutschland vorherrscht.
Ich greife auf die vor wenigen Wochen veröffentlichte Studie der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zurück, deren Thema der „Schuldner-Klima-Index Deutschland“ ist.
Diese Studie schätzt die wirtschaftliche Stimmung in den deutschen Privathaushalten als immer noch durchaus positiv ein – und zwar:
- trotz der aktuell angespannten globalen Wirtschaftlage,
- trotz der kaum noch zu überblickenden europäischen Sanierungspolitik mit all ihren Programmen und Absichtserklärungen.
Mehr als ein Drittel der Befragten schätzt seine eigene ökonomische Lage immer noch mit „gut“ oder sogar „sehr gut“ ein. Und ebenso überraschend ist, dass auch die gefühlte Angst vor der privaten Überschuldung weiter leicht zurückgeht. Gleichzeitig fürchten allerdings die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher auch ein Übergreifen der europäischen Schuldenkrise auf die deutsche Wirtschaft, obwohl man – das bestätigt wiederum die aktuelle Analyse der Gesellschaft für Konsumforschung – von einer Rezessionsangst längst nicht sprechen will.
Im Ergebnis stellen wir also fest, dass zwar in den privaten Haushalten keine handfeste Krisenstimmung herrscht, dass sich aber gleichzeitig und langsam eine größere Vorsicht und Zurückhaltung bei der Anschaffung neuer Produkte und Konsumgüter einschleicht.
Die Ursachen für diese leicht anwachsende Verbraucher-Skepsis sind vielschichtig.
Zuallererst erwarten viele Menschen einen deutlichen Anstieg der Energiekosten in der kommenden Heizperiode - mit Preisaufschlägen von bis zu 30% bei einem harten Winter. Da muss vorsichtshalber jetzt schon gespart werden.
Der große Vertrauensverlust in den Banken- bzw. Finanzmarkt kommt als Grund für mehr Verbraucherzurückhaltung hinzu. Dieser Vertrauensverlust hat sich ja in den vergangenen Jahren zwangsläufig entwickelt. Heute ist jeder vierte Bankkunde der Meinung, dass die Anlageberatung seine je eigenen Wünsche und Vorstellungen nicht berücksichtigt. Jeder zweite sagt sogar heute aus, dass er die sogenannten Produktinformationen zur Geldanlage erst gar nicht richtig versteht.
Unseriöse Vertriebsmethoden (zum Beispiel Internet-Abofallen) und unlautere Geschäftspraktiken (zum Beispiel Preisabsprachen) tun ihr übriges dazu, dass sich das Verhältnis zwischen Anbieter und Konsument mit den Jahren verschlechtert hat.
Außerdem schwächt die zunehmende Angst vor Datendiebstahl und Computerbetrug den Internethandel inzwischen sehr. Für viele Verbraucher steht die Angst vor Internet-Kriminalität heute auf einer Stufe mit den klassischen Ängsten vor Krankheit und Arbeitslosigkeit.
(Quelle Sicherheitsreport 2011 im Auftrag der Deutschen Telekom).
Und auch diese Wahrnehmung findet ja nun leider genug Gründe in der täglichen Realität.
Anrede.
Ein wirklicher Markt mit funktionierendem Wettbewerb benötigt Kundinnen und Kunden, die sich mit der anbietenden Wirtschaft auf Augenhöhe befinden. Dieser Markt benötigt Verbraucher, die ihre Rechte kennen und wahrnehmen können. Verbraucherrechte, die nur auf dem Papier stehen, aber in der Praxis keine Wirkung entfalten, sind nicht viel Wert. Es ist leider oft einfach so, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern erst zu ihrem Recht verholfen werden muss.
Das erklärte Ziel der Landesregierung NRW ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig zu machen, den Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Um der Verbraucher selbst willen, aber auch, weil eine soziale und nachhaltige Marktwirtschaft nur so gut funktionieren kann.
Ein starker Verbraucherschutz muss auf mehreren Pfeilern stehen. Ich gehe daher jetzt auf die zentralen Punkte bzw. Leitlinien unseres verbraucherpolitischen Handelns ein, an die wir uns seit dem Regierungsantritt vor 15 Monaten halten.
Eckpfeiler 1: Mehr Information und mehr Transparenz
Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen unabhängige Information, gute Beratung und vernetzte Verbraucher-bildungsangebote, um im Markt bestehen zu können.
Deshalb haben wir im April diesen Jahres die Verbraucherzentrale NRW in die Lage versetzt, die bestehenden Beratungsangebote gezielt zu stärken und auszubauen.
Das heißt konkret:
- um die Wartezeiten in den Beratungsstellen zu verkürzen!
- um ihre Erreichbarkeit in Wohnortnähe zu verbessern!
- um das bestehende Netz von landesweit 57 Beratungs
- stellen um fünf weitere bis 2015 zu erhöhen und regionale Lücken zu schließen!
Darüber hinaus haben wir mit der Verbraucherzentrale den Aufbau einer virtuellen Beratungsstelle vereinbart. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass sich Kommunikation und Beratung immer stärker ins Netz verlagern. Die Arbeiten an der virtuellen Beratungsstelle sind bereits aufgenommen.
Anrede.
Der leichte Zugang zu verlässlicher Verbraucherinformation ist sehr wichtig für einen fairen Wettbewerb.
Vorhin, im Streitgespräch wurde dazu bereits über das in der Öffentlichkeit intensiv diskutierte Internetportal „Lebensmittelklarheit“ diskutiert – ein von der Bundesregierung unterstütztes Informationsangebot.
Meine Meinung dazu ist:
Online-Plattformen wie dieses Portal „Lebensmittelklarheit“ können zwar den gesellschaftlichen Dialog über Verbrauchertäuschung und Mogelpackungen fördern. Aber dieser Dialog kann nicht die nötigen Gesetzesregelungen gegen irreführende Werbung ersetzen.
Für mich ist es auch nicht die primäre Aufgabe der Verbraucherinnen und Verbraucher, Mogelpackungen im Supermarktregal aufzuspüren.
Es ist Aufgabe der staatlichen Überwachungsbehörden, ihre Erkenntnisse aus der Kontrollpraxis publik zu machen. Ich plädiere nachdrücklich für die schnelle Umsetzung des (unter Federführung meines Ministeriums entwickelten) bundesweiten Transparenz-Systems: der sogenannten Restaurant-Ampel.
Jeder Gast muss den Hygiene-Zustand eines Gastronomie-Betriebes auf den ersten Blick erkennen können.
Die Bundesebene, Frau Aigner, muss endlich handeln und die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Barometers schaffen, das eine Ampelkennzeichnung in Grün-Gelb-Rot vorsieht. Wir werden nicht locker lassen, dieses Modell stufenweise für Restaurants, Fleischereien, Kantinen usw. zu fordern. Nur so kann effektiv auf „Schmuddelbetriebe“ hingewiesen werden. Nur so können wir sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die gut und seriös arbeitenden Betriebe schützen.
Anrede.
Ein Auskunftsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Behörden ist nicht ausreichend, wenn er sich nur auf Erkenntnisse aus der Lebensmittelüberwachung oder der Produktsicherheit erstreckt. Im Rahmen des zur Zeit laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Reform des Verbraucherinformationsgesetzes haben wir im Bundesrat 19 Änderungsanträge gestellt, um ein wirksames und verbraucherfreundliches Regelwerk zu schaffen. Notwendige Verbesserungen - wie die Erweiterung des Auskunftsanspruchs auf private Betriebe, wie die Ausweitung auf verbraucherrelevante Dienstleistungsbereiche (z.B. den Finanzmarkt) - finden im Gesetzentwurf der Bundesregierung bisher keine Berücksichtigung.
Ich kann nicht verstehen, warum wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern etwa Erkenntnisse der Finanzmarktaufsicht über das Verhalten von Kreditinstituten bei der Anlageberatung nicht auf Wunsch zur Verfügung stellen sollten.
Anrede.
Das Stichwort Finanzmarktaufsicht eignet sich gut für die Überleitung zum nächsten Thema:
Eckpfeiler 2: Mehr staatliche Regulierung und Aufsicht
Zum Schutz vor wirtschaftlicher Benachteiligung setzen wir auch auf Regulierung – dort, wo sie nötig ist - und vor allem setzen wir auf verbesserte Aufsichtsstrukturen.
Wir wissen doch, dass die einzelnen Kundenberaterinnen und -berater im Bankalltag unter hohem Provisionsdruck stehen. Sie müssen produktbezogene Vertriebsvorgaben erfüllen. Die Folge ist, dass auch an den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher vorbei beraten wird.
Bei der Komplexität der Finanzentscheidungen, die der Einzelne zu treffen hat, treten Fehlentscheidungen vielleicht erst in Jahrzehnten zum Vorschein. Der vor einiger Zeit eingeführte sogenannte „Beipackzettel“ für Finanzprodukte ist auch nicht der große Wurf, der die Vergleichbarkeit von Produkten verbessert und somit wieder für mehr Vertrauen sorgt.
Nach wie vor vermisse ich ein ganzheitliches Aufsichtskonzept bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in dem der Verbraucherschutz als Teil der Marktaufsicht sowohl organisatorisch als auch personell abgebildet wird.
Ein zentrales Beraterregister bei der BaFin einzurichten, kann lediglich ein erster Schritt sein, um Schwachstellen im Beratungsgeschäft auszumachen.
Daher werden wir die in den nächsten Wochen anstehende Diskussion über die Reform der nationalen Finanzmarktaufsicht intensiv führen. Wir müssen hier auch über neue Formen der engeren Zusammenarbeit zwischen Verbraucherschutzorganisationen und BaFin diskutieren (Stichwort „Finanzmarktwächter“) – und auch über verbraucherfreundliche Voreinstellungen im Markt durch Standardisierung bei den Anlageprodukten.
Nicht nur im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, auch im gesundheitlichen Verbraucherschutz ist mir die Verbesserung von Aufsichtsstrukturen ein Kernanliegen.
Neben der Bereitstellung von mehr Personal für die Lebensmittelüberwachung in den Kommunen verspreche ich mir von der zurzeit laufenden Einrichtung eines Kompetenzteams „Verbraucherschutz“ in unserem Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz einen wichtigen Beitrag zur Verhütung und Beseitigung von Missständen.
Mein Ziel ist es, die Strukturen der Lebensmittelkontrolle und der Bedarfgegenständeüberwachung sowie ihre Effizienz in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern.
Das Kompetenzteam wird Aufgaben von besonderer landesweiter Bedeutung koordinieren und als Servicestelle für die Kommunen die Einführung landeseinheitlicher Standards begleiten. Damit stärken wir auch die Fachaufsicht ganz wesentlich und können spezielles Expertenwissen zentral vorhalten.
Anrede.
Ich komme zur dritten Säule unserer Verbraucherschutzpolitik:
Eckpfeiler 3: Mehr kollektiver Rechtsschutz und effektivere Klageinstrumente
Die Rechtsdurchsetzung bei Verbraucherrechten ist in unserem System oft auf den zivilrechtlichen Klageweg angewiesen.
So kann sich die Verbraucherzentrale zwar zum Beispiel bei unseriösen Geschäftsbedingungen der Anbieter gut mit dem Instrument der Unterlassungsklage zur Wehr setzen. Erste Hemmnisse ergeben sich aber schon bei Verstößen von Internet-Diensteanbietern gegen den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten. Eine Unterlassungsklagebefugnis von qualifizierten Einrichtungen wie den Verbraucherzentralen bei datenschutzrechtlichen Verstößen ist nicht gegeben. Und Verbraucherinnen und Verbraucher schrecken meist vor Individualklagen zurück, wenn der erlittene Schaden gering und Aufwand und Risiko des Rechtsstreits in keinem Verhältnis zum individuellen Nutzen stehen. Natürlich verursachen sogenannte Bagatellschäden (wie eine Lebensmittelverpackung, die weniger enthält als angegeben) auch nur einen kleinen Schaden beim Einzelnen. Aber in der Summe sind die Unternehmensgewinne mit solchen Streuschäden sehr üppig.
Ob Sammelklagen hier ein effektives Klageinstrument sein können, wird hier und heute Nachmittag noch zu diskutieren sein. Ebenso wie die Frage, wie erzielte Unrechtsgewinne beim Unternehmen abzuschöpfen sind.
Für die Nutzung von abgeschöpften Unrechtsgewinnen und die Verwendung von Kartellbußgeldern zur Finanzierung der Verbraucherarbeit habe ich mich bereits stark gemacht – gemeinsam mit meinen Kollegen aus den Ländern im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz letztes Jahr.
Nur so kann den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die in der Regel den Schaden von kartellrechtswidrigem Verhalten tragen, eine Kompensation zu Gute kommen.
Da die Bundesregierung auch hier nicht gewillt ist, zu handeln, habe ich den Auftrag zu Erstellung eines juristischen Gutachtens zur Entwicklung konkreter wettbewerbsrechtlicher und lauterkeitsrechtlicher Vorschläge bereits im Sommer diesen Jahres erteilt. Ich gehe fest davon aus, dass wir mit dieser Rechtsexpertise die Diskussion im nächsten Frühjahr konkretisieren und befördern werden.
Anrede.
Schließen möchte ich meine Rede mit einer allgemeinen Bemerkung über unser verbraucherpolitisches Handeln.
Wir benötigen nicht nur Eckpfeiler, sondern auch ein tragfähiges Fundament.
Effiziente Verbraucherpolitik benötigt eine wissenschaftliche Basis, sie braucht die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung.
Ich freue mich, dass Frau Professorin Dr. Lucia Reisch unter uns ist, die heute Vormittag bereits über die Bedeutung der Verbraucherforschung gesprochen hat.
Wir müssen stets prüfen, ob unsere Politik und Beratung die Verbraucher auch tatsächlich erreichen.
Und wir wissen ja: das Gegenteil von „gut“ lautet: „gut gemeint“.
Erst mit Hilfe der Verbraucherforschung (und deren Evidenzbasierung) kann ein realistisches Bild von Verbraucherverhalten entstehen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will hier mit dem Aufbau eines „Kompetenzzentrums Verbraucherforschung“ die theoretische Wissensbasis für gute Verbraucher- und Wirtschaftspolitik schaffen. Wir werden künftig auch durch Anschubfinanzierungen verstärkt einzelne Forschungsprojekte unterstützen.
Anrede.
So weit meine Ausführungen. Jetzt bin ich gespannt auf die Kongress-Debatten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
