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- 13.10.2011
Rede
Johannes Remmel
Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-WestfalenSpurenstoffe & Co. - Wächst der Druck auf die Wasserressourcen?
Was ist tolerierbar und wer muss zahlen?Verbandstagung 2011
des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU)13.10.2011
Bonn
- Es gilt das gesprochene Wort. -
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Vielen Dank für die Einladung, bei Ihrer diesjährigen Verbandstagung im Forum Wasserwirtschaft das Impulsreferat zum Thema „Spurenstoffe“ zu halten.
Der Veranstaltungsort hätte nicht treffender gewählt werden können, befinden wir uns hier doch im Alten Wasserwerk der Stadt Bonn - in unmittelbarer Nähe des Rheinufers.
Und der Rhein ist – wie Sie wissen - nicht nur ein bedeutender Schifffahrts- und Transportweg; er ist vor allem auch ein wichtiger Trinkwasserspender für mehrere Millionen Menschen in Deutschland und in den benachbarten Niederlanden.
Damals haben Fachbegriffe wie PFT, TOSU, Sufolan - und so weiter – den Weg in die Öffentlichkeit gefunden. Heute weisen diese Stoffe den Weg zu einem wichtigen Thema der Trinkwasserversorgung, das wir in den Fokus nehmen müssen.
Hier geht es in der Regel um die Qualität des Wassers und damit auch unmittelbar um den Schutz der Menschen.
Wir sollten darüber aber eines nicht aus den Augen verlieren: Die Tatsache, dass wir hier in Deutschland über eine gesicherte öffentliche Trinkwasserversorgung verfügen, ist nicht selbstverständlich, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit. Wir haben auf diesem Gebiet im internationalen Vergleich eine große Kompetenz erworben.
Bis heute ist es in den meisten Ländern der Erde noch immer keine Selbstverständlichkeit, in nahezu jedem Gebäude beim Aufdrehen eines Wasserhahns Trinkwasser mit ausreichendem Druck, in ausreichender Menge und mit guter Qualität zu erhalten.
Wie wichtig eine gesicherte Wasserversorgung ist, das merken wir oft erst dann, wenn die Versorgung einmal ausfällt oder gestört wird. Und deshalb sage ich auch ganz deutlich: Wasser ist keine übliche Handelsware, über die nach Belieben verfügt werden kann.
Die öffentliche Diskussion hat uns in den letzten Jahren deutlich vor Augen geführt, wie sensibel die Menschen auf dieses Thema reagieren. Daher sind wir gut beraten, wenn wir dieses Thema trotz erkennbarer Erfolge bei der Reduzierung der Einträge weiter verfolgen.
In einer Industriegesellschaft ist der Einsatz von anthropogenen Stoffen sicher unverzichtbar. Inzwischen haben Chemiker weltweit mehr als 50 Millionen organische Verbindungen entwickelt.
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen hat schon vor einigen Jahren 5.000 Substanzen als potenziell umweltrelevant eingestuft. Im Jahr 2010 hat die europäische Chemikalienagentur den Nachweis über den Einsatz von mehr als 400 die Gesundheit gefährdenden, krebserregenden Chemikalien in verschiedenen Produkten erbracht.
Mit der Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001, die inzwischen von 133 Staaten unterzeichnet wurde, wird das Ziel des Herstellungs- und Anwendungsverbots von besonders schädlichen Chemikalien verfolgt.
Bis 2010 betraf dies 12 Chemikalien, 9 weitere Chemikalien sind 2010 hinzugefügt worden. Darunter ist auch die in Nordrhein-Westfalen besonders relevante Chemikalie Perfluoroctansulfonat, besser bekannt als „PFOS“.
Eine weltweite Vermeidung des Eintrags dieser Chemikalien in die Umwelt konnte bis heute noch nicht erreicht werden. Im Gegenteil: nach allen Voraussagen wird der Eintrag anthropogener Spurenstoffen in die Umwelt weiter zunehmen.
Ein Grund dafür sind die Rückstände von Arzneimitteln, die in einer älter werdenden Gesellschaft und aufgrund des Fortschritts bei der pharmazeutischen Entwicklung weiter kontinuierlich ansteigen werden.
Auch durch neue Technologien und deren vielfältige Verbreitung - ein bekanntes Schlagwort in diesem Zusammenhang ist beispielsweise die Nanotechnologie - können sich weitere Belastungen ergeben, deren Auswirkungen auf die Umwelt überhaupt noch nicht bekannt sind.
Aufgrund der ubiquitären Verwendung anthropogener Spurenstoffe - zum Beispiel wie erwähnt in Medikamenten und in Kosmetika - stellen kommunale Abwässer heute den Haupteintragspfad in die Oberflächengewässer dar. Sie sind jedoch nicht die einzige Quelle. Auch Industriechemikalien führen zu nachweisbaren Belastungen der Gewässer.
Eine besondere Relevanz ist dann gegeben, wenn
- die Trinkwassergewinnung direkt oder indirekt aus Oberflächengewässern erfolgt,
- empfindliche Gewässerökosysteme zu schützen sind,
- eine hohe Industriedichte vorliegt,
- eine hohe Besiedlungsdichte besteht und
- der demografische Wandel einen zunehmenden Arzneimittelbedarf erwarten lässt.
Eine zentrale Rolle spielt die Bewertung der neu auftretenden oder neu analysierten Stoffe. Hierzu haben wir in Nordrhein-Westfalen in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ein Bewertungskonzept erarbeitet, unterstützt durch eine Expertenkommission.
Dieses Konzept verfolgt einen zukunftsfähigen Ansatz und kann auch kommende Herausforderungen bewältigen, da es nicht an festen Stofflisten ausgerichtet ist.
Wir hätten uns gewünscht, dass dieser Ansatz auch bei der Erarbeitung der Oberflächengewässerverordnung des Bundes deutlicher aufgegriffen worden wäre.
Diese enthält für die Mehrzahl heute relevanter anthropogener Mikroschadstoffe keine einzuhaltenden Gewässerkonzentrationen. Im Wesentlichen werden dort lediglich EU-weite Vorgaben umgesetzt, die vielfach heute in Deutschland nicht mehr relevante Chemikalien betreffen.
Dieses Defizit ist auch vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Wasserchemischen Gesellschaft bereits im Jahr 2008 moniert worden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf der Grundlage des GOW-Konzeptes des Umweltbundesamtes mit der Ableitung von gesundheitlichen Orientierungs- und Leitwerten einen Vorschlag erarbeitet.
Dieser beinhaltet eine Bewertung von anthropogenen Stoffen im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen.
Die Übernahme dieses Konzeptes mit den vorgeschlagenen Vorsorgewerten von 0,1 Mikrogramm pro Liter bei völlig unbekannten Stoffeigenschaften bis hin zu 50 Mikrogramm pro Liter zum Ausschluss akuter Toxizität hätte die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage einer bundesweit einheitlichen und verbindlichen Methodik für neu auftretende Mikroschadstoffe schnell belastbare Anforderungen zu formulieren und in der Folge wasserbehördlich zu handeln.
Wir werden dieses Thema auch in Zusammenhang mit der Oberflächengewässerverordnung weiter verfolgen und die Umsetzung des hierzu in der Umweltministerkonferenz gefassten Beschlusses einfordern.
Meine Damen und Herren,
bei der Problematik der Spurenstoffe müssen wir einen umfassenden Ansatz verfolgen. Grundsätzlich muss die Vermeidung des Einsatzes anthropogener Spurenstoffe, die umweltgefährdend sind, angestrebt werden.
Dies kann nur durch Herstellungsverbote oder Einsatzverbote erreicht werden, die deutschlandweit, europaweit und weltweit gelten. Die Umsetzung dieses Ziel ist jedoch bedauerlicherweise kurzfristig nicht zu erreichen.
Daher sind weitere Maßnahmen erforderlich - und das heißt in erster Linie, Maßnahmen an der Quelle zu ergreifen: Dort, wo es punktuelle Einträge von Mikroschadstoffen gibt, ist eine Entfernung an der Quelle bei Gewerbe und Industrie erforderlich. Dies trifft beispielsweise auf Chemikalien wie PFT, TOSU, Sulfolan oder einzelne Komplexbildner zu.
Entsprechende Maßnahmen wurden in den letzten vier Jahren bei einer Vielzahl indirekt und direkt einleitender Firmen in Nordrhein-Westfalen begonnen und zum großen Teil auf freiwilliger Basis umgesetzt.
Grundsätzlich muss für Branchen, bei denen der Einsatz von Mikroschadstoffen derzeit unvermeidlich erscheint, eine Fortschreibung des Standes der Technik erfolgen und die Abwasserverordnung darauf hin angepasst werden. Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise für die Fortschreibung des Anhangs zur Metallbearbeitung bereits 2010 einen konkreten Vorschlag zur PFT-Begrenzung gemacht.
Meine Damen und Herren!
Für die überwiegende Mehrzahl von Mikroschadstoffen gilt, dass sie einer allgegenwärtigen Verwendung unterliegen und auch über kommunale Kläranlagen in die Gewässer eingetragen werden. Die Ertüchtigung der kommunalen Kläranlagen stellt deshalb eine effiziente Methode dar, den Eintrag von Mikroverunreinigungen in die Gewässer zu reduzieren.
Aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen liegen heute erste Erfahrungen mit den beiden Eliminationstechnologien Aktivkohle und Ozonierung vor. Hierfür konnten Daten aus Anlagen ausgewertet werden, die von ihren Betreibern freiwillig nachgerüstet wurden.
Anhand der Ergebnisse können Kosten- und Gebührenbelastungen abgeschätzt und die Verhältnismäßigkeit entsprechender Maßnahmen dokumentiert werden.
Die Auswertung lieferte erfolgversprechende Ergebnisse, so dass die Nachrüstung kommunaler Kläranlagen zur Mikroschadstoffentfernung vom Land Nordrhein-Westfalen finanziell unterstützt wird: Im Rahmen des Investitionsprogramms Abwasser werden 70 Prozent der anfallenden Investitionskosten vom Land übernommen.
Mit dieser Zuschussregelung verfolgen wir zunächst einmal einen freiwilligen Ansatz bei der Umsetzung der wünschenswerten Maßnahmen. In den Fällen nachgewiesener Belastungsschwerpunkte muss aber zukünftig auch die Möglichkeit ordnungsrechtlichen Handelns entwickelt werden.
Ob sich hierzu eine Vollzugshilfe zur Umsetzung der Oberflächengewässerverordnung unter Berücksichtigung des GOW-Konzeptes anbietet, prüfen wir derzeit. Wir dürfen aber auch nicht die diffusen Einträge von anthropogenen Spurenstoffen vernachlässigen. Vorwiegend sind diese auf die Verwendung von Wirtschaftsdüngern und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und anderen bioziden Wirkstoffen zurückzuführen.
Wirtschaftsdünger enthalten Mikroschadstoffe wie zum Beispiel Tierarzneimittel oder auch natürliche Hormone, die in entsprechenden Konzentrationen gewässerrelevant sind. Durch Auswaschung oder Erosion gelangen die Mikroschadstoffe schließlich in den Wasserkreislauf.
Auch hierfür werden wir gemäß den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Zuge der Umsetzung des Maßnahmenprogramms Minderungsmaßnahmen durchführen müssen.
Meine Damen und Herren!
Wir tun gut daran, die Trinkwasseraufbereitungsanlagen diesen neuen Herausforderungen dort anzupassen, wo es notwendig ist. Und wir werden deutlich machen müssen, dass sich die Wasserwirtschaft dieser Verantwortung nicht entziehen kann.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang zahlreiche Forschungsprojekte initiiert mit dem Ziel, die Erfassung und die Elimination von Mikroschadstoffen voranzutreiben und grundlegende Konzepte hierfür zu entwickeln.
Aber wir haben nicht nur die Technik im Blick. Auch der volkswirtschaftliche Nutzen der Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen zur Elimination von
- organischen Spurenstoffen,
- Arzneimitteln,
- Industriechemikalien und
- gesundheitsgefährdende Keimen und Viren
werden Berücksichtigung finden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal kurz zusammenfassen:
Erstens: Mikroverunreinigungen sind ein wichtiges Thema, dessen Bedeutung durch die weitere Entwicklung von Chemikalien und die Zunahme des Verkehrs von Arzneimitteln in einer alternden Bevölkerung größer werden wird.
Die Gewässerüberwachung muss daher auf die Erfassung dieser Stoffe ausgerichtet sein.
Zweitens: Belastungen der aquatischen Umwelt bedürfen einer Bewertung hinsichtlich ihrer Toxikologie und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Hierzu liegt mit den aus dem GOW-Konzept des Umweltbundesamtes ableitbaren Vorsorgewerten ein geeignetes Instrument vor.
Drittens: Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags müssen dem Multi-Barrieren-Prinzip folgend an der Quelle ansetzen.
Zugleich müssen aber auch gezielte Maßnahmen an industriellen und kommunalen Kläranlagen ergriffen und Konzepte zur Minderung diffuser Schadstoffausträge entwickelt werden.
Und schließlich viertens: Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung des Trinkwassers müssen vor dem Hintergrund diffuser Einträge und möglicher unvorhersehbarer Belastungen gegebenenfalls auch in der Wasseraufbereitung etabliert werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich darauf, in der sich anschließenden Gesprächsrunde mit Vertretern aus Wasserwirtschaft, Industrie, Landwirtschaft und Naturschutzverbänden dieses wichtige Thema zu diskutieren.
