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- 04.11.2011
Pressemitteilung
Landesregierung erlässt Rechtsverordnung über Schallschutz und Bauverbote am Flughafen Düsseldorf
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen Wohnen und Verkehr Nordrhein-Westfalen teilen mit:
Das Land Nordrhein-Westfalen regelt den Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Düsseldorf. In einer Rechtsverordnung wurde ein neuer Lärmschutzbereich festgelegt. Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz. Der Lärmschutzbereich wurde unter Berücksichtigung des prognostisch zu erwartenden Flugbetriebs am Düsseldorfer Flughafen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) berechnet.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone. In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster zu tragen. In der Nachtschutzzone sind zusätzlich noch die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten.
Zudem tragen die neuen Lärmschutzzonen, die auch Bauverbote vorsehen, zu einer vorausschauenden Siedlungsplanung bei, um künftigen Lärmkonflikten in der Umgebung des Flugplatzes vorzubeugen.
„Mit den neuen Lärmschutzzonen am Flughafen Düsseldorf regeln wir den Lärmschutz und schaffen damit Rechtssicherheit für vom Fluglärm Betroffene“, erläuterte Umweltminister Johannes Remmel. „Die nun durch die Rechtsverordnung berechtigten Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Düsseldorf, können sich nun an die Bezirksregierung Düsseldorf wenden und einen Antrag auf Lärmschutz stellen.“
Die Ansprüche auf passiven Schallschutz entstehen zunächst für die Anwohner, bei denen ein Schallpegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts herrscht. Weniger stark betroffene, aber im Lärmschutzbereich wohnende Anwohner erhalten 5 Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
„Die Landesregierung stellt damit unter Beweis, das sie die Lärmminderung systematisch weiter fördern will“, sagte Verkehrsminister Harry K. Voigtsberger.
Auf Grund der Kritik an den Datengrundlagen werden die Verkehrsprognose bereits im Jahr 2012 sowie anschließend in den Jahren 2013 und 2014 geprüft und die Rechtsverordnung gegebenenfalls angepasst. Turnusmäßig vorgeschrieben sind die Überprüfungen alle zehn Jahre oder wenn sich an der Betriebsgenehmigung des Flughafens etwas ändern sollte.
Die Landesregierung erarbeitet zurzeit auch für weitere Flughäfen neue Lärmschutzbereiche. Für die Flughäfen Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Niederrhein sind die neuen Rechtsverordnungen in Vorbereitung.
Die betroffenen Anwohner können sich zunächst bei der Bezirksregierung Düsseldorf erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen ist ebenfalls die Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 35 – zuständig.
Kontakt:
Bezirksregierung Düsseldorf,
Dezernat 35,
Cecilienallee 2,
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211-475-0
E-Mail:
poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Internet:
www.bezreg-duesseldorf.de Weitere Informationen:
