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09.02.2012

Pressemitteilung

Remmel fordert: „Vermittlungsausschuss muss das Verbraucherinformationsgesetz verbessern“

- Aigner-Entwurf lässt Verbraucherinnen und Verbraucher im Regen stehen
- Nordrhein-Westfalen will Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig machen und ihre Rechte stärken

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat die Bundesländer aufgerufen, morgen im Bundesrat den Vermittlungsausschuss wegen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) anzurufen. „Der von Ministerin Aigner vorgelegte Entwurf blieb von Anfang an weit hinter den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zurück, die sich nach der Dioxinkrise und den Ankündigungen der Bundesregierung zu Recht Hoffnung auf schnellere und effektivere Informationen gemacht hatten, insbesondere was die Offenlegung von Rechtsverstößen und der hierfür Verantwortlichen angeht. Die Mehrheit von Union und FDP im Bundestag hat, statt die Mängel zu beheben, Änderungen durchgesetzt, die letztlich der Wirtschaft bei der Verhinderung von Transparenz nützen. Es gibt nach wie vor zu viele Ausnahmetatbestände. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden weiterhin im Regen stehen gelassen.“

Es ist zu befürchten, dass die Herausgabe verbraucherrelevanter Informationen sogar noch länger dauert als bisher vorgesehen. So soll zum Beispiel bei Lebensmitteln vor der Veröffentlichung festgestellter Grenzwertüberschreitungen eine weitere Untersuchung durch ein unabhängiges Labor erforderlich werden. „Bislang hatten wir keinen Anlass, die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen anzuzweifeln. Durch den Beschluss des Bundestages wird der Lebensmittelüberwachung der Länder das Misstrauen ausgesprochen. Abgesehen davon führt das vorgeschlagene Verfahren zu höherem Bürokratie- und Kostenaufwand und letztlich zu einer Verzögerung der Informationserteilung. Dies ist nicht akzeptabel“, so Remmel.

Auch das Prinzip der völligen Kostenfreiheit für Informationen über Rechtsverstöße, ein Eckpfeiler des seinerzeit von Bundesminister Seehofer eingebrachten VIG, droht eingeschränkt zu werden: Ab einem Bearbeitungsaufwand von mehr als 1000 Euro soll eine Auskunft nun der vollen Kostenpflicht unterfallen. „Damit wird insbesondere den Verbraucherorganisationen die Arbeit erschwert“, sagte Remmel.

Außerdem fordert NRW eine Informationspflicht der Behörden bei jeglichen Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften. Im Entwurf der Bundesregierung ist sie erst ab einem Bußgeld von mindestens 350 Euro vorgesehen. „Frau Aigner erweist den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf diese Weise einen Bärendienst. Und das nicht zum ersten Mal: Bei der Dioxin-Krise hat sie erst nach unserer Aufforderung gehandelt, beim massenhaften Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung hat sie nur halbherzig agiert und die Einführung der Restaurant-Ampel blockiert sie weiterhin“, so Remmel.

Die letzte Möglichkeit, das VIG zu verändern, ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hat unter intensiver Mitwirkung von NRW eine entsprechende Empfehlung an das Bundesratsplenum bereits ausgesprochen. „Wir in Nordrhein-Westfalen wollen Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig machen und ihre Rechte stärken. Ich hoffe, dass meine Amtskolleginnen und -kollegen unsere Kritik teilen und mit uns ein zeitgemäßes und effektives Verbraucherinformationsrecht fordern. Wir müssen im Vermittlungsausschuss gemeinsam versuchen, die notwendigen Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes zu erreichen“, so Remmel.

Weitere Informationen:

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