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Arten- und Biotopschutz

In Nordrhein-Westfalen leben über 43.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Dieser Artenreichtum ist die Folge des Nebeneinanders zweier großer, sehr verschiedener Naturräume: dem atlantisch geprägten Tiefland und dem teilweise kontinental geprägten Bergland. Jede dieser Regionen bietet eine historisch gewachsene Vielfalt aus einerseits eher naturbetonten und andererseits kulturbedingten Lebensräumen (Biotopen) mit ihren typischen Tieren und Pflanzen. Der Erhalt dieser biologischen Vielfalt (Biodiversiät) ist die zentrale Aufgabe des Arten- und Biotopschutzes.

Auf europäischer Ebene regeln unter anderem die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) den Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000. Die europäischen Regelungen werden im Bundesnaturschutz-Gesetz (BNatSchG) sowie im Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) umgesetzt und konkretisiert. Vor allem die Vorgaben zum Umgang mit gesetzlich geschützten Arten (§ 42 BNatSchG) und mit gesetzlich geschützten Biotopen (§ 62 LG NW) haben große Bedeutung für die Bürger, für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie für Planungs- und Genehmigungsbehörden. Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen mehrere Fachinformationssysteme für das Internet entwickelt:


Nordrhein-Westfalen ist sich seiner Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt und für die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für Pflanzen, Tiere und Menschen bewusst. Die Naturschutz-Strategie des Landes mit dem Grundprinzip der „Kooperation“ wird über den Externer Link - öffnet in neuem Fenster Vertragsnaturschutz mit den EU-Förderinstrumenten Interner Link LIFE-Natur/LIFE+ konsequent umgesetzt. Das in Deutschland einzigartige Netz von Externer Link - öffnet in neuem Fenster Biologischen Stationen spielt eine große Rolle bei der Umsetzung der Naturschutzarbeit vor Ort. Zusammen mit der Land- und Fortwirtschaft und den unteren Landschaftsbehörden wird eine kontinuierliche Betreuung der Schutzgebiete gewährleistet. Im „Bündnis für die Natur“ hat sich das Land Nordrhein-Westfalen mit zahlreichen Partnern aus Wirtschaft, Verbänden und Kommunen zusammengeschlossen. Unter dem Motto „Mensch-Natur–Heimat – Partnerschaften für die natürliche Lebensvielfalt vor Ort“ werden vielfältige Maßnahmen für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt umgesetzt.

Der Schutz der Lebensräume und Arten erfordert – neben rechtlichen und/oder vertraglichen Sicherungen – weitere art- und lebensraumspezifische Handlungsstrategien. Zur Erhaltung der gefährdeten Arten formuliert das Externer Link - öffnet in neuem Fenster Artenschutzprogramm NRW (§ 63 LG NW) geeignete Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele sowie erforderliche Schutzmaßnahmen. In Biotopschutzkonzepten werden allgemeine Grundsätze für Schutz, Pflege und Entwicklung und Vernetzung der verschiedenen Lebensräume entwickelt und fortgeschrieben. Eine besondere Rolle spielt dabei der landesweite Biotopverbund (§ 2b LG NW), der aktuell einen Flächenanteil von etwa 11 % der Landesfläche abdeckt. In den kommenden Jahren wird das Biotopverbundkonzept unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Klimawandel weiterentwickelt. Auf Basis des ersten Externer Link - öffnet in neuem Fenster NATURA 2000-Berichts nach EU-Recht (Art. 11 und 17 FFH-RL) erarbeitet das Land ein Konzept zur regionalen Biodiversität in Nordrhein-Westfalen. Das Konzept soll die wichtigsten Einflussfaktoren auf die biologische Vielfalt berücksichtigen (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Regionalplanung, Verkehr).

Um die breit gefächerten Naturschutzaufgaben fachlich fundiert und im Interessenausgleich mit den Ansprüchen der Gesellschaft umsetzen zu können, bedarf es zuverlässiger Grundlagendaten. Das Biodiversitätsmonitoring NRW (Biotop- und Artenmonitoring, Ökologische Flächenstichprobe) beobachtet und dokumentiert landesweit systematisch und dauerhaft die Veränderungen der biologischen Vielfalt, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen sowie Umweltveränderungen. Die erhobenen Informationen werden in Datenbanken verwaltet und ermöglichen statistische Auswertungen über die landesweite Verteilung wertvoller Lebensraumtypen und Arten. Sie enthalten konkrete Angaben, wo solche Gebiete bzw. Arten zu finden sind:

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