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Ökokonto

In einem Ökokonto werden freiwillig durchgeführte Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft dokumentiert und verwaltet, die bei künftigen Eingriffen in Natur und Landschaft (z.B. Bauvorhaben) als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Die nordrhein-westfälische Verordnung über die Führung eines Ökokontos ist am 16. Mai 2008 in Kraft getreten. Sie bezieht sich auf Flächen im baulichen Außenbereich und enthält insbesondere Regelungen über

  • das Verfahren zur Anerkennung der Kompensationsmaßnahmen sowie deren Durchführung und Unterhaltung
  • die Verantwortlichkeit für das Verfahren und die Führung eines Ökokontos
  • die gegenseitigen Informationsrechte und -pflichten
  • das Verfahren der Ein- und Ausbuchung aus den Ökokonten und
  • die Kompensationsräume, innerhalb derer eine Kompensation über ein Ökokonto möglich ist.
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