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Fischerei

In NRW nur noch selten zu sehen ist das Fischen mit dem
Netz. Hier im Bild: Gutachter Dr. Hartmut Späh
bei einer Gewässeruntersuchung. (Bild: Dr. Stemmer)Fischerei in Nordrhein-Westfalen: Angler und Berufsfischer
Der Fischereisektor in NRW wird geprägt durch über 250.000 Angler, die nach dem Niedergang der Berufsfischerei die Fischbestände von rund 54.000 Hektar Wasserfläche hegen und nutzen und dabei jährlich rund 2.500 Tonnen Fische fangen. Lediglich an Rhein und Weser sowie in einigen Talsperren findet daneben eine Bewirtschaftung mit Methoden der Berufsfischerei statt. Auch in den rund 2.000 bis 3.000 Fischteichanlagen in NRW werden Fische produziert, allerdings überwiegend im Hobby. Lediglich 60 bis 80 Teichwirtschaften in NRW werden erwerbsmäßig betrieben, meist zur Produktion und Vermarktung von Forellen. Das Verbraucherland NRW benötigt deutlich mehr Fisch, als die 1.000 bis 2.000 Jahrestonnen, die es produzieren kann. Wegen der Binnenlage und der großen Nachfrage wird Seefisch in großem Umfang importiert, teilweise weiter verarbeitet und gehandelt. Auch Süßwasserfische wie Forellen und Karpfen werden überwiegend importiert.
Zur Regelung der Fischerei gibt es das Landesfischereigesetz NRW sowie einige Verordnungen, Erlasse, Richtlinien, auch zu Förderungsmöglichkeiten für fischereibezogene Maßnahmen.
Hintergrund: Fischerei-Recht
Die rechtlichen Grundlagen für das Fischereiwesen in NRW:
- Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (
Landesfischereigesetz - LFischG) - Verordnung zum Landesfischereigesetz (
Landesfischervereiordnung - LFischVO) mit Anlagen - Verordnung über die Fischerprüfung - Fischerprüfungsordnung (
PDF, 32 KB )
- Verordnung zu den Hegeplänen (
Verordnung zu § 30 a Landesfischereigesetz) (Hegeplanverordnung - HegplanVO)) - Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (§1), zuletzt geändert am 10. Juni 2008 (GV NRW Nr. 20, S. 478), in Kraft getreten am 28. Juni 2008
(PDF, 13 KB)

Kontroll- und Fangstation bei St. Augustin-Buisdorf an
der Sieg: Ein Lachsmilchner wird gewogen
und vermessen. (Bild: MKULNV)Die Rückkehr der Wanderfische
Bis Mitte des 18. Jahrhunderts waren die meisten Flüsse im heutigen NRW weitgehend naturbelassen mit großen Fischbeständen. Durch umfassende Wasserbaumaßnahmen zu Beginn des 19. Jahrhunderts verschwand ein großer Teil der Laich-, Aufwuchs- und Nahrungsbiotope für die Fische. Ab Anfang des vorigen Jahrhunderts begann dann endgültig der Niedergang der Flussfischerei, parallel mit dem industriellen Aufschwung und der ungehinderten Einleitung von Abwässern. Heute freuen wir uns wieder über die Rückkehr von Wanderfischen, die wegen ihrer weit auseinander liegenden Lebensräume teilweise verschollen waren und jetzt über international abgestimmte Maßnahmen wieder eine Chance auf regelmäßige Rückkehr bekommen haben. Wichtigstes Beispiel ist das Wanderfischprogramm NRW, das zur Referenz der Wiedereinbürgerungsmaßnahmen vor allem des Rheinlachses geworden ist. In kein anderes Bundesland kommen jedes Jahr mehrere Hundert Lachse zum Ablaichen zurück. An diesen Zeigerarten wird heute die obere Messlatte für Erfolge im Gewässerschutz angelegt. Wir wissen, dass wir Naturgewässer nicht wieder vollständig herrichten können. Wir haben aber auch gelernt, worauf es bei der Gewässerentwicklung ankommt und welche Erfolge auch mit geringerem Mitteleinsatz möglich sind.
Weitere Informationen zum Thema Wanderfischerfischprogramm NRW

Ein seltener Anblick in Nordrhein-Westfalen:
Aalschocker auf der Weser bei Petershagen.
(Bild: Dr. Stemmer)Aalbewirtschaftungspläne für NRW genehmigt
Am 08.04.2010 hat die Europäische Kommission die deutschen Aalbewirtschaftungspläne genehmigt. Ein wichtiger Tag für den Aalschutz in Nordrhein-Westfalen. Mit der Genehmigung der deutschen Aalbewirtschaftungspläne durch die Europäische Kommission steht nun der Umsetzung der Aalbewirtschaftungspläne für Rhein, Weser, Ems und Maas in Nordrhein-Westfalen nichts mehr im Wege. Aufgrund der dramatischen Gefährdungssituation des Europäischen Aals sind besonders rasche Schutz- und Besatzmaßnahmen innerhalb der nächsten Jahre für den Erhalt der Aalbestände wichtig. Daher hat die Art in der Planung der neuen Phase des Wanderfischprogramms Nordrhein-Westfalen 2011-2020 einen besonderen Stellenwert. Im Umweltministerium wurden bereits früh die wichtigsten Schritte zur Umsetzung der Aalbewirtschaftungspläne eingeleitet: Alle notwendigen Anpassungen des Fischereirechts, zum Beispiel Änderungen der Schonzeiten und Mindestmaße für den Aal sowie neue Regelungen zum Aalbesatz, sind im Frühjahr 2010 in Kraft getreten.
Weitere wichtige Umsetzungsschritte sind nun Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit für die abwandernden ausgewachsenen Aale im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), eine Weiterentwicklung des Kormoran-Managements sowie die Durchführung verschiedener Forschungsvorhaben zum Aal (Monitoring, Blankaalabwanderung).
Aalbewirtschaftungspläne der deutschen Länder (PDF, 771 KB )
Teilplan Rhein (PDF, 786 KB )
Teilplan Weser (PDF, 947 KB)
Teilplan Ems (PDF, 660 KB)
Teilplan Maas (PDF, 732 KB)
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