Navigation

Direktlinks Zum Inhalt springen. | Zur Seitennavigation springen. |
Farbleiste: dunkelblau = Klima, blau = Umwelt, grün = Naturschutz, orange = Verbraucherschutz, dunkelorange = Landwirtschaft

Forstliche Förderung

Die Forstwirtschaft soll nach dem Landesforstgesetz insbesondere im Hin­blick auf die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, das Klima, die Reinhaltung der Luft, den Was­serhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung sowie wegen seines volks­wirtschaftlichen Nutzens nachhaltig ge­fördert werden. Ziele sind die Sicherung der Nutz- Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder, die Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft sowie die Umsetzung von Naturschutzvorhaben im Wald unter besonderer Berücksichtigung von ausgewiesenen Schutzgebieten (FFH- und EG-Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete im Geltungsbereich der Warburger Vereinbarung). Daraus und in Übereinstimmung mit dem EU-Programm ELER und dem NRW-Programm Ländlicher Raum leiten sich folgende Maßnahmenbereiche der Förderung ab:

  • naturnahe Waldbewirtschaftung,
  • forstwirtschaftlicher Wegebau,
  • flächenbezogene Ausgleichszahlung im Rahmen von NATURA 2000,
  • Naturschutzmaßnahmen im Wald und
  • Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Die Förderung der Naturschutzmaßnahmen im Wald sowie der Ausgleichszahlung Wald erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald“ PDF - Link öffnet in neuem Fenster (PDF, 78 KB).

Weitere Informationen zu Anträgen und Förderrichtlinien im Wald finden Sie auf der Externer Link - öffnet in neuem Fenster Internet-Seite des Landesbetriebes Wald & Holz NRW.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt zum Teil aus reinen Landesmitteln, darüber hinaus aber auch kofinanziert mit EU-Mitteln und Bundesmitteln aus der Förderung nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).


Neue Förderrichtlinie Holz 2010 in Kraft getreten

05.07.2010 - Am 1. Juli ist die neue Förderrichtlinie „Holz 2010“ des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Sie ist Teil des Programms „Ländlicher Raum“. Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Mobilisierung, Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Gefördert werden können Investitionen wie zum Beispiel die Errichtung von Holz- und Biomassehöfen, Anlagen zur Sortierung und Trocknung von Holz und forstwirtschaftlichen Nebenprodukten. Darüber hinaus werden die Entwicklung und Einführung neuer Produkte und Technologien unterstützt, beispielsweise Techniken zur Verringerung der Emissionen von Einzelfeuerstätten.

Interner Link weiter

Seite drucken Seite drucken Seite versenden Seite versenden Seite merken Seite merken