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Forsthoheit
Die Landesforstverwaltung nimmt hoheitliche Aufgaben zum Schutz des Waldes und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen wahr. Die einzelnen Aufgaben ergeben sich vorwiegend aus dem Landesforstgesetz NRW. Zuständige Forstbehörde ist der
Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Dieser nimmt insbesondere die folgenden hoheitlichen Aufgaben wahr:
- Forstaufsicht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Betretungsrecht, Kahlhieb, Waldumwandlung, Wiederaufforstung, Brandschutz, Forstschutz und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wesentliche Rechtsgrundlage ist das Landesforstgesetz.
