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Forstpolitik
Im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist der Erhalt und Ausbau einer nachhaltigen Forstwirtschaft eine landespolitische Schwerpunktaufgabe. In den städtischen Gebieten dominiert dabei der Schutz des Waldes vor zu starker Inanspruchnahme. In den ländlichen Räumen ist Hauptziel die qualitative Verbesserung der Forst- und Holzwirtschaft hinsichtlich ihrer ökonomischen und ökologischen Situation. Den rechtlichen Rahmen für die Bewirtschaftung des Waldes regelt das Landesforstgesetz. In jeder Legislaturperiode legt die Landesregierung dem Parlament den Landeswaldbericht vor. Er gibt detaillierten Einblick in die Strukturen der Forstwirtschaft des Landes und die politischen Zielsetzungen.
Infolge kleinflächiger Besitzstrukturen sind viele Waldbesitzer ohne forstliche Fachausbildung auf eine sachkundige Betreuung angewiesen. Ziel ist es, die Sicherung und Verbesserung der vielfältigen Funktionen des Waldes in diesen Waldflächen zu gewährleisten.
Fachliche Hinweise, Informationsschriften, Vorträge und forstliche Tätigkeiten mit Modellcharakter werden durch die Forstbehörden zur Verfügung gestellt. Neben kostenlosem Rat und Anleitung ist eine vertragliche Übernahme von Aufgaben in Form der tätigen Mithilfe möglich. Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Überwindung der Strukturschwäche sind forstliche Zusammenschlüsse. Über 300.000 ha Wald sind inzwischen Teil eines Zusammenschlusses.
Quantitatives Ziel der Forst- und Holzwirtschaftspolitik ist es, langfristig den Anteil des Waldes in Nordrhein-Westfalen von 26 Prozent auf 30 Prozent der Gesamtfläche des Landes anzuheben. Der Holzeinschlag soll kontinuierlich von derzeit 4,7 Mio. m³ pro Jahr auf zukünftig 6-7 Mio. m³ pro Jahr gesteigert werden, ohne dabei Nachhaltigkeitskriterien zu verletzen.
Qualitatives Ziel ist eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige Forst- und Holzwirtschaft. Dazu soll die Nutzung des Waldes nach Art und Intensität so erfolgen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit, die Verjüngungsfähigkeit und die Vitalität der Waldflächen erhalten bleiben. Eine marktgerechte, möglichst ortsnahe Verwendung des im Wald eingeschlagenen Holzes und eine ebenfalls ortsnahe Weiterverwendung von Produktionsrückständen aus der Holzwirtschaft sind im Grundsatz anzustreben.
Der Wald und seine Erhaltung werden durch verschiedene Maßnahmen der EU, Bundesregierung und des Landes NRW gefördert. Aktuelle Informationen über Förderprogramme erteilt der Landesbetrieb Wald und Holz.Lesen Sie zum Thema auch die Beiträge
"Der Wald in Nordrhein-Westfalen" und
"Zukunftsfähige Waldentwicklung im Zeichen des Klimawandels", die im Rahmen des Umweltberichts 2009 erschienen sind.Weitere Themen:
Aktuell
Förderung
Forsthoheit
Landeswaldbericht
Umweltbildung im Wald
Urbane Waldnutzung/Regionalplanung
Weiterführende Informationen:
