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Jägerprüfungen und Jagdscheine
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung. Im schriftlichen und im mündlich-praktischen Teil werden folgende Sachgebiete geprüft:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen);
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts
Die schriftliche Prüfung findet landeseinheitlich an einem bestimmten Termin statt. Dabei sind 100 Fragen aus dem 500 Fragen umfassenden Katalog (
PDF, 66 KB) zu beantworten.Die Jägerprüfung ist bei der unteren Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) abzulegen, in deren Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auskünfte erteilen die unteren Jagdbehörden.
Ausländern wird in Nordrhein-Westfalen ein Tagesjagdschein erteilt, wenn anzunehmen ist, dass sie ausreichende Kenntnisse des Jagdwesens besitzen. Ein Jahresjagdschein kann nur erteilt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die deutsche Jägerprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden hat.
Wer die Beizjagd (Jagd mit Greifvögeln) ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein. Die erste Erteilung des Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung (ohne das Fach Waffenkunde und Schießen) eine Falknerprüfung bestanden hat. In der Falknerprüfung müssen ausreichende Kenntnisse des Haltens, der Pflege und Abtragens von Beizvögeln (Habichte, Wanderfalken und Steinadler), des Greifvogelschutzes sowie der Beizjagd nachgewiesen werden.
