Navigation

Direktlinks Zum Inhalt springen. | Zur Seitennavigation springen. |
Farbleiste: dunkelblau = Klima, blau = Umwelt, grün = Naturschutz, orange = Verbraucherschutz, dunkelorange = Landwirtschaft

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist das Planungsinstrumentarium des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Maßstab sind die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Landschaftsplanung richtet sich nach den Vorschriften des Landschaftsgesetzes von Nordrhein-Westfalen. Danach gliedert sich die Landschaftsplanung in ein Landschaftsprogramm auf Landesebene, Landschaftsrahmenpläne auf Regionalebene (Regionalpläne) und kommunale Landschaftspläne der Kreise und kreisfreien Städte (örtlicher Landschaftsplan).

Die Landschaftsplanung ist vorsorgeorientiert. Sie will dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen.

Mit der Landschaftsplanung definiert und koordiniert der Naturschutz die erforderlichen räumlichen Ziele und Grundsätze auf allen Planungsebenen. Auf der untersten und konkretesten Ebene, der kommunalen Landschaftsplanung, werden entsprechende Interner Link Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgesetzt. Die Planung und Umsetzung auf kommunaler Ebene erfolgt in einem demokratischen Prozess in intensiver Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Kräften sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die an der Gestaltung der landschaftlichen Entwicklung ihrer Heimat interessiert sind.
Träger der kommunalen Landschaftsplanung sind die Kreise und kreisfreien Städte.

Weitere Informationen über die Aufgaben und den Stand der Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen finden Sie im Externer Link - öffnet in neuem Fenster "Fachinformationssystem Landschaftsplanung" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz .

Seite drucken Seite drucken Seite versenden Seite versenden Seite merken Seite merken