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Biologische Vielfalt und Biodiversitätsstrategie NRW

Die gefährdete Ringelnatter (Natrix natrix) im Stadtgebiet Dortmund. Foto: Dave Augustin

In Nordrhein-Westfalen leben über 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in rund 70 verschiedenen Lebensräumen. Der Erhalt dieser biologischen Vielfalt (Biodiversität) ist die zentrale Aufgabe der Naturschutzpolitik in NRW. Doch trotz ermutigender Fortschritte im Naturschutz stehen nach wie vor in Nordrhein-Westfalen rund 45 Prozent der bewerteten Arten auf der Roten Liste.


Natürlicher Artenreichtum in Gefahr

Der natürliche Artenreichtum Nordrhein-Westfalens ist die Folge des Nebeneinanders zweier großer, sehr verschiedener Naturräume: Das atlantisch geprägte Tiefland trifft hier auf das kontinental geprägte Bergland. Jede dieser Regionen bietet eine historisch gewachsene Vielfalt aus einerseits eher naturbetonten und andererseits kulturbedingten Lebensräumen (Biotopen) mit ihren typischen Tieren und Pflanzen.

Zwar konnten mit einer aktiven Naturschutzpolitik bei verschiedenen gefährdeten Arten eine Verbesserung erreicht werden. So sind Weißstorch, Uhu und Biber an vielen Stellen im Land wieder heimisch geworden. Dennoch drohen Tierarten wie die Kreuzotter, die Gelbbauchunke, die Mopsfledermaus oder der Feldhamster in absehbarer Zeit zu verschwinden, wenn nicht gegengesteuert wird.

Trotz aller bisherigen Bemühungen im Naturschutz konnte bislang noch keine generelle Trendwende beim Artenrückgang erreicht werden. Aktuell stehen rund 45 % der untersuchten Arten auf der Roten Liste NRW. Besorgniserregend ist vor allem, dass auch der Gefährdungsgrad typischer Arten der Feldflur und bisher ungefährdeter "Allerweltsarten" zunimmt. Der zentrale Indikator "Artenvielfalt und Landschaftsqualität", der die Bestandsgrößen ausgewählter repräsentativer Vogelarten abbildet, zeigt für das Agrarland einen statistisch signifikanten Trend weg vom Zielwert.

Auch die Ergebnisse des FFH-Berichtes für das Jahr 2013 (FFH bedeutet Fauna-Flora-Habitat gemäß der gleichnamigen EU-Richtlinie) zeigen für Nordrhein-Westfalen, dass sich viele Lebensraumtypen und Arten in Nordrhein-Westfalen weiterhin in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Dabei ist die Situation bei den Lebensräumen im Tiefland deutlich schlechter als im Bergland. Für rund 77 % der Lebensräume im Tiefland wurde ein ungünstiger Erhaltungszustand ermittelt. Im Bergland sind es dagegen nur 32 %. Bei den Arten stellt sich die Situation sowohl im Tiefland (62 % ungünstiger Erhaltungszustand) als auch im Bergland (60 %) gleichermaßen ungünstig dar.

Wildbiene. Foto: © panthermedia.net/Caleb Harper

Wildbiene. Foto: © panthermedia.net/Caleb Harper

Insektensterben – Datengrundlage, Folgen, Maßnahmen

Dem Rückgang der Insekten und in dessen Folge auch dem Rückgang anderer Tiergruppen, wie beispielsweise bestimmter Vogelarten, liegt ein großes Spektrum von möglichen Ursachen zu Grunde: Zerstörung und Fragmentierung von Lebensräumen, Lichtverschmutzung, die Eutrophierung der Landschaft durch Stickstoffeinträge aus der Luft (z. B. Verkehr, Hausbrand, Industrie, Düngung) sowie Änderungen der landwirtschaftlichen Nutzung. In diesem Zusammenhang dürfte auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eine gewichtige Rolle spielen. Hinzu kommen zunehmend naturfern gestaltete Gärten und Grünanlagen im besiedelten Raum. Überlagert werden die genannten Faktoren vermutlich auch durch die globale Klimaveränderung, die ihrerseits einen Einfluss auf ganze Lebensgemeinschaften (Biozönosen) hat. Insekten sind jedoch eine wichtige Schlüsselgruppe der biologischen Vielfalt. Sie leisten u. a. einen bedeutenden Beitrag zur Bestäubung der Blütenpflanzen, darunter auch vieler Nutzpflanzen. Sie selbst sind Nahrungsgrundlage für viele Tierarten, wie zum Beispiel Säugetiere und Vögel. Der Verlust der Insekten hat letztendlich weitreichende Folgen für Ökosysteme insgesamt.

Aus diesen Gründen verfährt das Land zweigleisig: Sofortmaßnahmen zur Stützung der Artenvielfalt, vor allem im Bereich Landwirtschaft, und parallel dazu weitere Aufklärung der vielfältigen Ursachen, um immer zielgerichteter vorgehen zu können.


Ein Gebänderter Pinselkäfer; Foto: Susanne Wunn

Ein Gebänderter Pinselkäfer; Foto: Susanne Wunn

Das Land NRW hat bereits früh, nämlich als erstes Bundesland mit einem umfassenden Monitoring zur weiteren Ursachenaufklärung begonnen. Im Juni 2017 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Auftrag des Umweltministeriums ein repräsentatives landesweites Monitoring der flugfähigen Insekten gestartet. In den nächsten Jahren werden 120 repräsentative Probeflächen systematisch untersucht. Eine landesweite Auswertung liegt nach Abschluss der Monitoring-Untersuchungen im Jahr 2022 vor. Dieser Datengrundlage wird eine sachliche Diskussion zu den Ursachen unterstützen.

Unabhängig von weiterem Erkenntnisgewinn zu Rückgangsursachen können und müssen bereits jetzt bekannte und geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um dem Abnahmetrend entgegen zu wirken.  Darunter fallen beispielsweise in der Agrarlandschaft die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, die Schaffung von mehr Blüh- und Brachestreifen im Offenland durch Vertragsnaturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen. Der Ökolandbau hat durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und durch ein niedriges Düngeniveau, oft begleitet von vielfältigen Fruchtfolgen, positive Wirkungen auf den Naturhaushalt. Der naturschutzgerechten Pflege von Wegrainen kommt gerade in ackerbaulich geprägten Regionen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Biodiversität zu.


Biologische Vielfalt - ein Wert an sich. Foto: K.-U. Häßler

Biologische Vielfalt - ein Wert an sich. Foto: K.-U. Häßler

Das LANUV hat dazu einen Praxisleitfaden für artenreiche Weg- und Feldraine veröffentlicht. Dieser Leitfaden sowie ein ergänzendes Fachinformationssystem im Internet enthalten konkrete Vorschläge, wie blütenreiche Feld- und Wegraine als Lebensraum für nektarsammelnde Insekten erhalten und entwickelt werden können.

Auf kommunaler Ebene besteht im Siedlungsbereich bei der Umwandlung von Einheitsgrün in artenreiche Anlagen noch enormes Entwicklungspotenzial. Nicht zuletzt kann jeder Einzelne einen Beitrag zur Förderung der Insektenwelt beitragen. Beispielsweise bieten naturnah gestaltete (Vor-)Gärten bei entsprechender Pflanzenauswahl einen geringen Pflegeaufwand und haben vielerlei Vorteile für Natur und Umwelt.


Zur Situation der bereits untersuchten Insektengruppen in NRW

In Nordrhein-Westfalen stehen u. a. 55 % der Schmetterlinge, 52 % der Wildbienen und Wespen, 48 % der Heuschrecken und 45 % der Libellen in der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in NRW. Der Entomologische Verein Krefeld hat seit 1989 an unterschiedlichen Standorten in NRW mit standardisierten Methoden fliegende Insekten gesammelt und ihre Biomasse bestimmt. Insgesamt konnte ein dramatischer Rückgang der Insekten-Biomasse dokumentiert werden. Die Ergebnisse wurden u. a. in der internationalen wissenschaftlichen Online-Fachzeitschrift "Plos One" im Oktober 2017 veröffentlicht. Gesamtergebnis der Studie: In den vergangenen 27 Jahren nahm in Teilen Deutschlands die Gesamtmasse der Fluginsekten im Mittel um mehr als 75 % ab. Der allgemeine Trend der Krefelder Studie wird durch eine neue Insektenstudie der Technischen Universität München von Oktober 2019 bestätigt.

Weitere Informationen:

Kiebitze. Foto: Birgitta Hüttemann

Eine typische Art der Feldflur: Kiebitze am Niederrhein. (Foto: Birgitta Hüttemann)

Biodiversitätsstrategie NRW und Landesnaturschutzgesetz

Insgesamt machen die Rote Liste NRW und der FFH-Bericht für Nordrhein-Westfalen deutlich, dass dem Artenverlust engagiert gegengesteuert werden muss. Das Umweltministerium NRW hat deshalb auf Basis der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)" der Bundesregierung die Biodiversitätsstrategie NRW erarbeitet.

Die Biodiversitätsstrategie NRW beschreibt die Ausgangslage des nordrhein-westfälischen Naturschutzes und richtet zugleich die Naturschutzarbeit auf die künftigen Herausforderungen aus. Für die kommenden 10 bis 15 Jahre werden konkrete Ziele formuliert und entsprechende Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt dargelegt. Die Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und der Landesstrategie ist nicht allein Aufgabe für den Bund oder das Land Nordrhein-Westfalen, sondern muss alle gesellschaftlichen Akteure einbeziehen. Im Landesnaturschutzgesetz wurde das Bundesnaturschutzrecht unter Nutzung landesrechtlicher Handlungsspielräume präzisiert.

Insgesamt werden in der Biodiversitätsstrategie NRW rund 150 Ziele und Maßnahmen beschrieben. Dazu gehören zum Beispiel

  • die ökologische Entwicklung von Gewässern und Auen mit dem NRW-Programm "Lebendige Gewässer",
  • Schutzprogramme für besonders gefährdete Arten wie Äschen, Wiesenvögel und Wildkatze,
  • die konsequente Anwendung der gesetzlichen Artenschutzbestimmungen,
  • eine "Qualitätsoffensive" in den Schutzgebieten,
  • der Schutz des Grünlandes und die Wiederherstellung von naturnahen Strukturen in der Agrarlandschaft,
  • die Entwicklung und Umsetzung integrierter Artenschutzmaßnahmen im Ackerbau und im Grünland,
  • die Ausweitung des Vertragsnaturschutzes und des ökologischen Landbaus,
  • die Förderung der Umweltbildung von der Kita bis zur Hochschule
  • und das Erlebbarmachen des wertvollen Naturerbes des Landes für seine Bürgerinnen und Bürger.

Der Umsetzungsprozess der Biodiversitätsstrategie NRW erfolgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Interessengruppen und Akteuren.


Naturschutz-Datenbanken und Biodiversitätsmonitoring

Um die breit gefächerten Naturschutzaufgaben fachlich fundiert und im Interessenausgleich mit den Ansprüchen der Gesellschaft umsetzen zu können, bedarf es zuverlässiger Grundlagendaten. Das Biodiversitätsmonitoring NRW (Biotop- und Artenmonitoring, ökologische Flächenstichprobe) beobachtet und dokumentiert landesweit systematisch und dauerhaft die Veränderungen der biologischen Vielfalt, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen sowie Umweltveränderungen. Die erhobenen Informationen werden in Naturschutz-Datenbanken wie dem Biotopkataster und dem Fundortkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) verwaltet und regelmäßig aktualisiert. Sie ermöglichen statistische Auswertungen über die landesweite Verteilung wertvoller Lebensraumtypen und Arten.

Artenschutzkonferenzen in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium hat erstmals im Sommer 2019 eine Artenschutzkonferenz mit über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgerichtet. Hochkarätige Referentinnen und Referenten diskutierten fachübergreifend über Ursachen, Maßnahmen und Strategien zum Erhalt der Artenvielfalt. Als ein Ergebnis dieser Konferenz wurde festgehalten, dass die Maßnahmen und der Prozess zum Erhalt der Biodiversität in ländlichen und urbanen Räumen im Rahmen von digitalen Fachrunden diskutiert und weiterentwickelt werden. Die im Mai und Juni 2021 stattgefundenen digitalen Gesprächsrunden fanden ebenfalls ein großes Interesse. Die Web-Teilnehmer konnten sich mit ihren Fragen im Chatroom an den Vorträgen der Referenten und der abschließenden Diskussionsrunde beteiligen. Da aus zeitlichen Gründen nicht alle gestellten Fragen beantwortet werden konnten, werden sie hier mit den dazugehörenden Antworten zusammengestellt.

Die neue NUA-Ausstellung "Vielfalt im Garten". Foto: NUA.

Die neue NUA-Ausstellung "Vielfalt im Garten". Foto: NUA.

Jetzt ausleihen: Wanderausstellung "Vielfalt im Garten"

Das Thema Insektenrückgang beschäftigt immer mehr Menschen und ist jetzt Thema einer Wanderausstellung der Natur- und Umweltschutz-Akademie und des NRW-Umweltministeriums, die ab sofort von Kommunen, Vereinen und Akteuren aus dem Garten- und Naturschutzbereich kostenfrei entliehen werden kann. Die nachhaltig produzierten Roll-Ups können in Räumen mit viel Publikumsverkehr wie Bürgerbüros, Stadtbibliotheken, Stadtteil- und Gemeindezentren oder Volkshochschulen präsentiert werden.

Wie bereichern Insekten, Würmer, Spinnen, Vögel und andere Tiere den Garten? An welchen Stellen leben sie dort gern? Wie kann man mit wenig Aufwand in Garten oder auf dem Balkon Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen und so selbst etwas für den Erhalt der Artenvielfalt tun? Besucherinnen und Besucher erhalten Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Artenvielfalt im Garten sowie Ideen und Anregung für eine insektenfreundliche Gestaltung privater Grünflächen.



Biologische Stationen

Die Biologischen Stationen sind in NRW aus dem ehrenamtlichen Naturschutz hervorgegangen und stellen heute ein Bindeglied zwischen dem ehrenamtlichen und dem amtlichen Naturschutz dar. Inzwischen existieren beinahe flächendeckend in fast allen Landkreisen Biologische Stationen. Sie sind in Vereinsträgerschaft in Kooperation mit den Naturschutzverbänden organisiert und werden vom NRW-Umweltministerium und dem jeweiligen Kreis finanziert.

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Geschützte Arten und Biotope

Der Schutz von Arten und Lebensräumen (Biotopen) wird auf europäischer Ebene unter anderem durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) geregelt. Diese bilden die Grundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000. Die Vorgaben der EU werden im Bundesnaturschutz-Gesetz (BNatSchG) sowie im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NW) umgesetzt und konkretisiert.

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Gehölzpflege

Der Gehölzschnitt an Straßen steht immer wieder in der Kritik. Bürgerinnen und Bürger bemängeln den – ihrer Meinung nach – oft rigiden Rückschnitt des "Straßenbegleitgrüns". Für die Verantwortlichen steht aber die Verkehrssicherheit an erster Stelle. Beim Fällen von Bäumen oder Schneiden von Hecken können auch für Privatleute besondere zeitliche Einschränkungen gelten.

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Washingtoner Artenschutzabkommen/CITES

Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit als Folge des internationalen Handels in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Gegen diese Entwicklung wurde am 3. März 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" geschlossen, das sogenannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) – auch bekannt unter der englischen Kurzform CITES.

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Klimawandel und Arten

Ein großer Teil der Tiere und Pflanzen in Nordrhein-Westfalen leidet unter den Folgen des Klimawandels. Eine Studie des NRW-Umweltministeriums zeigt: Mehr als ein Viertel der untersuchten rund 1.200 Tierarten, jede Achte der rund 1.900 betrachteten Pflanzenarten und 18 der 48 untersuchten Lebensräume (38 %) haben bereits negativ auf die Klimaerwärmung reagiert – oder werden voraussichtlich in Zukunft darunter leiden.

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