Blessgänse im Naturschutzgebiet Bislicher Insel bei Wesel / ©Reinhardt Pfennig
Natura2000-Netzwerk
Die 1979 erlassene EG-Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) von 1992 verpflichten die Mitgliedstaaten nach europäischem Recht zur Ausweisung von Gebieten zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume. Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 fasst diese Flächen zu einem Netzwerk zusammen und bildet die erste einheitliche und umfassende rechtliche Grundlage zum Lebensraum- und Artenschutz in Europa.
Das europäische Naturschutz-Netzwerk
Durch die Ausweisung von 517 FFH-Gebieten und 28 Vogelschutzgebieten sind die beiden NATURA 2000-Richtlinien in Nordrhein-Westfalen umgesetzt worden. Sie nehmen bei einer Fläche von 287.000 Hektar etwa 8,4% der Landesfläche ein. Etwa 170 Tier- und Pflanzenarten werden für Nordrhein-Westfalen in den beiden EU-Richtlinien als Anlage aufgeführt. Ebenso wie die 44 bei uns vorkommenden FFH-Lebensraumtypen müssen die Bestände dieser Arten in einem guten Erhaltungszustand bewahrt oder auf längere Sicht in einen guten Zustand gebracht werden.
Weitere Informationen:
Berichterstattung an die EU
Alle sechs Jahre, zuletzt 2013, wird eine Gesamtbilanz zum Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen nach europaweit einheitlichen Kriterien erarbeitet. An den Ergebnissen der sogenannten „FFH-Berichte“ lassen sich die Fortschritte, aber auch Probleme und Bestandsrückgänge bei einzelnen Arten und Lebensräumen ablesen. So ist derzeit beispielsweise bei den Lebensräumen im Tiefland nur ein gutes Fünftel in einem guten Erhaltungszustand, im Bergland sind dies dagegen etwa zwei Drittel. Bei den FFH-Arten befinden sich im Tiefland und im Bergland jeweils knapp 40 % in einem günstigen Zustand.
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