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Schutzgebiete

Je nach Schutzziel und Schutzbedürftigkeit kommen in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Schutzkategorien zum Tragen: Typische Ausprägungen ganzer Landschaften werden z.B. in Landschaftsschutzgebieten (LSG) erhalten. Der Schutz von seltenen und wertvollen Lebensräumen mit ihrer charakteristischen Artenausstattung erfolgt über die Ausweisung von Interner Link Naturschutzgebieten (NSG).

Großräumige Naturlandschaften von besonderer Eigenart, die einer möglichst ungestörten Entwicklung überlassen werden sollen, können zu Interner Link Nationalparken erklärt werden.

Kleinere Objekte, sogenannte „Einzelschöpfungen der Natur“ (z. B. Einzelbäume, Felsen) werden als Naturdenkmale (ND) ausgewiesen, der Baum- und Gehölzbestand eines Landschaftsausschnittes als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB).

Die Notwendigkeit des Schutzes ergibt sich aus der Seltenheit und Empfindlichkeit eines Gebietes. Naturschutzgebiete und Nationalparke repräsentieren die Kernflächen des landesweiten Biotopverbundes. Die für das europäische Interner Link Schutzgebietsnetz NATURA 2000 benannten FFH-Gebiete sind zum überwiegenden Teil auch als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

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