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Natura 2000
Die 1979 erlassene EG-Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der wild lebenden Vogelarten in der EU und die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) von 1992 fordern die Ausweisung von speziellen Gebieten zum Schutz der besonders gefährdeten Arten und Lebensräume. NATURA 2000 fasst diese Flächen zu einem Netzwerk zusammen und ist gleichzeitig die erste einheitliche und umfassende rechtliche Grundlage zum Lebensraum- und Artenschutz in Europa.
Zum Informationssystem Natura 2000 - Zur Umsetzung und Finanzierung des NATURA 2000-Netzes gibt es in Nordrhein-Westfalen verschiedene Fördermöglichkeiten, die hier in einer Datei (
ppt, 162 KB) zusammengestellt sind.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen lesen Sie
hier - Weiterführende Informationen lesen Sie auch auf den Seiten des
Bundesumweltministeriums.
Rechtsgutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Stickstoffeinträgen
Das NRW-Umweltministerium hat ein Rechtsgutachten über Fragen der Vereinbarkeit von Maßnahmen mit der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der EU (FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Stickstoffeinträgen) vorgelegt.
Das Gutachten des Dresdener Universitätsprofessors Martin Schulte klärt Rechtsfragen zu Stickstoffeinträgen in FFH-Gebiete durch Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), zur Berücksichtigung von parallelen Vorhaben gleicher Art und Detailfragen zur Berechnung von Stoffeinträgen.
EU wählt Naturschutzprojekte in Nordrhein-Westfalen aus.
Umweltminister Remmel: „Wir werden das Naturerbe noch besser schützen“19.08.2010 - Die EU-Kommission hat drei Naturschutzprojekte aus Nordrhein-Westfalen zur Förderung ausgesucht. Die Wiederansiedlung des Maifisches im Rhein, die Bergmähwiesen bei Winterberg und der Nationalpark Eifel werden mit Geld aus Brüssel gefördert. Damit sind drei von sieben so genannten LIFE+-Naturschutzprojekten, die die Europäische Union für Deutschland genehmigt hat, in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. „Die Projektauswahl der EU ist eine gute Entscheidung für Nordrhein-Westfalen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. „Die Erhaltung der Artenvielfalt steht im Zentrum unserer Politik. Dafür brauchen wir intakte Naturräume. Die neue Landesregierung wird das Naturerbe in Nordrhein-Westfalen in Zukunft noch besser schützen.“
Verwaltungsvorschriften für den Habitat- und Artenschutz
April 2010 - Das NRW-Umweltministerium hat neue Verwaltungsvorschriften für den Habitat- und Artenschutz veröffentlicht. Sie gelten für die nach europäischem Naturschutzrecht ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete sowie für die Vorkommen der etwa 200 europäisch geschützten Arten.
Bisher gab es für Verträglichkeitsprüfungen bei Bauvorhaben in Natura-2000-Gebieten sowie für Artenschutzprüfungen z.B. keine einheitlichen Regelungen. Um diese Prüfungen zu vereinheitlichen, langwierige Verfahren zu vermeiden und Bürokratie abzubauen, hat das Umweltministerium deshalb ein einfaches Prüfschema entwickelt.- Verwaltungsvorschrift zum Artenschutz laden (PDF, 251 KB):
"Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren" - Verwaltungsvorschrift zum Habitatschutz laden (PDF, 320 KB):
"Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz"

Vereinbarung zum Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein"
Vereinbarung vom 7.4.2010 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, den Kreisen Kleve und Wesel, der Stadt Duisburg, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband, der Bezirksbauernschaft Düsseldorf, der Kreisbauernschaft Kleve, der Kreisbauernschaft der Ruhrgebietsgroßstädte Essen, Mülheim, Duisburg, Oberhausen, der Kreisbauernschaft Wesel, der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und dem Waldbauernverband NRW (
PDF, 137 KB)
EU-Kommission erkennt Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an und beendet Vertragsverletzungsverfahren
11.11.2009 - Die EU-Kommission hat die Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen und Deutschland anerkannt und nach der Einstellung des Verfahrens zum „Unteren Niederrhein“ ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren eingestellt. Damit haben sich die intensiven Verhandlungen des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen gelohnt. Seit 2001 sind zahlreiche neue Vogelschutzgebiete ausgewiesen worden, zum Beispiel die „Hellwegbörde“ (Kreis Soest, Kreis Paderborn, Kreis Unna) und die „Wahner Heide“ (Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Köln). Die EU forderte zuletzt 2006 diese Gebiete zu vergrößern und weitere Gebiete auszuweisen. Im Jahr 2008 hat Nordrhein-Westfalen mit den „Bruchhauser Steinen“ im Hochsauerlandkreis und den „Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland“ (Kreise Borken und Steinfurt) weitere Vogelschutzgebiete gemeldet. Die EU-Kommission hat mit der Einstellung des Verfahrens nun auch abschließend die Meldung der nordrhein-westfälischen Vogelschutzgebiete anerkannt.
