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Wildnisgebiete

Warum werden Wildnisgebiete ausgewiesen?

Hintergrund sind die Entschließung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2009 zur Wildnis in Europa und die Strategie der Bundesregierung zur biologischen Vielfalt (Fünf Prozent der Waldflächen für natürliche Entwicklung). Die NRW-Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, ein nordrhein-westfälisches Netz von Wildnisflächen zu etablieren.

Wer entscheidet, welches Stück Wald geschützt wird?

Es werden ausschließlich Staatswaldflächen genutzt. Zur Eignung der Flächen wurde ein Kriterienkatalog erstellt. Zu den wichtigsten Kriterien gehören: möglichst FFH- und NSG-Gebiete und Vorkommen von Natura 2000-Arten. Die Anwendung und Interpretation der Kriterien erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und dem Landesbetrieb Wald und Holz.

Wieviel Hektar Wald wird geschützt?

Die endgültige Fläche wird noch zwischen LANUV und dem Landesbetrieb abgestimmt. Nach derzeitigem Stand ist die Wildnisgebietkulisse maximal 9.800 Hektar groß.

Liegen die Wildnisflächen überwiegend in FFH- und NSG?

Ja, die meisten Flächen sind stehen bereits unter Schutz.

Ist auch Privatwald betroffen?

Nein, es wird ausschließlich Wald geschützt, der sich im Eigentum des Landes befindet. Im Privat- und Kommunalwald können geeignete Flächen auf Antrag der Eigentümer das Wildniskonzept ergänzen. Hierfür wird eine Entschädigung gezahlt.

Können die Wildnisflächen gleichzeitig Referenzflächen für die FSC-Zertifizierung des Staatswaldes sein?

Derzeit ist der Staatswald NRW nach PEFC zertifiziert. Ab Mitte 2011 wird ebenfalls eine Zertifizierung nach FSC erfolgen. Dies setzt voraus, dass fünf Prozent der Staatswaldflächen aus der Nutzung genommen werden (Referenzflächen). Die Wildnisgebiete werden als Referenzflächen eingebracht.

Was bedeutet das für die Holzwirtschaft in NRW?

Das Holz in den Wildnisgebieten, vor allem alte Laubwaldbestände, steht dem Markt nicht mehr zur Verfügung. Aber: 90 Prozent des Holzvorrats aus alten Laubwäldern befinden sich im Eigentum des Privat- und Kommunalwaldes, hier werden keine Wildnisgebiete geplant. Und gerade im Privatwald gibt es noch erheblich ungenutzte Potenziale, die es zu erschließen gilt. Vom Wildniskonzept sind nur zirka sechs bis sieben Prozent des Altholzvorrates in NRW betroffen.

Wo kann die Holzwirtschaft stattdessen einschlagen?

Gerade im Kleinprivatwald gibt es noch Nutzungsreserven. Es bedarf aber gemeinsamer Anstrengungen zwischen Forst- und Holzwirtschaft, diese für den Markt zu mobilisieren.

Warum darf auf Flächen für geplante Wildnisgebiete noch gefällt werden?

Einige wenige Laubholzsägebetriebe, die einen besonders hohen Anteil ihres Rundholzbedarfes aus dem Staatswald bezogen haben, konnten sich nicht rechtzeitig auf die neue Angebotsstruktur einstellen. Zur Erfüllung der bestehenden Verträge und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurde ein moderater Einschlag in Gebieten mit geringerer Priorität (rund 30 Prozent der Gesamtkulisse) befristet bis Ende 2011 erlaubt. Auf zirka 70 Prozent der Wildnisflächen erfolgt kein Einschlag.

Kann es jetzt passieren, dass wertvolle Schutzgebiete doch noch abgeholzt werden?

Nein, in den Wildnisgebieten findet kein regulärer Holzeinschlag mehr statt. Das heißt, der Wald bleibt der natürlichen Entwicklung überlassen.


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