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Waldbrandgefahr
Umsichtiges Verhalten kann Waldbrände verhindernTrockene und warme Witterungsperioden können in den Wäldern von Nordrhein-Westfalen zu einer erhöhten Waldbrandgefahr führen. Der Landesbetrieb Wald und Holz in Münster bittet alle Waldbesucherinnen und -besucher, durch umsichtiges Verhalten bei der Waldbrandverhütung mitzuhelfen.
So ist z.B. offenes Feuer im Wald verboten und Grillen nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Auch Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet, weil jeder glimmende Gegenstand einen Brand verursachen kann.
- Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr in Nordrhein-Westfalen lesen Sie auf den Internetseiten des
Deutschen Wetterdienstes
