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Siedlungsabfälle

Ansicht Umschlag Broschüre

Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen:
Teilplan Siedlungsabfälle

Der landesweite Abfallwirtschaftsplan ersetzt die von den Bezirksregierungen aufgestellten und fortgeschriebenen Abfallwirtschaftspläne. Übergeordnetes Ziel des Abfallwirtschaftsplans ist die Entsorgungsautarkie. Das bedeutet, dass die behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen entstehen, auch weiterhin in Nordrhein-Westfalen entsorgt werden müssen.

In Nordrhein-Westfalen fallen pro Jahr rund 5,5 Millionen Tonnen Restabfälle an. Der Abfallwirtschaftsplan zeigt, dass diese Mengen langfristig in den sechzehn Hausmüllverbrennungsanlagen und vier mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen entsorgt werden können.


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