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Deponien
Deponien dienen zur dauernden Ablagerung nicht mehr verwertbarer Abfälle. Sie sind das letzte Glied in der Kette der Abfallentsorgung. In der Vergangenheit stellten Deponien in NRW nach Menge und Vielfalt die bedeutsamsten Abfallentsorgungsanlagen dar. Als besonders problematisch haben sich die Hausmülldeponien erwiesen, da die dort abgelagerten Abfälle ohne Vorbehandlung über lange Zeiträume zu besonders problematischen Ausgasungen oder Schadstoffausträgen mit dem Sickerwasser führen konnten. Dieses galt insbesondere für Deponien mit unzureichenden Abdichtungen zum Untergrund und an der Oberfläche. Mit dem Verbot der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle seit dem 31.05.2005 ist die Ära der klassischen Hausmülldeponie zu Ende gegangen. Anforderungen an Abdichtungssysteme sind erheblich verschärft worden. Die Umorientierung zur Kreislaufwirtschaft, Vorbehandlungstechniken und die einhergehende Verbesserung von Verwertungstechniken haben zur Folge, dass die Menge nicht verwertbarer Abfälle kontinuierlich zurückgeht und weniger Deponievolumen beansprucht.
Auch wenn die Menge der auf Deponien abgelagerten Abfälle seit Jahren aus den o.g. Gründen rückläufig ist, bleiben Deponien auf hohem Sicherheitsniveau für regionale Abfallentsorgungsstrukturen nach wie vor unentbehrlich.Die Umsetzung der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (EU-Deponierichtlinie) in deutsches Recht hat zu neuen Regelwerken des Bundes über Deponien geführt. Die bundesrechtlichen Regelungen über Deponien,
TA Abfall und
TA Siedlungsabfall sowie
Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV),
Deponieverordnung (DepV) und Deponieverwertungsverordnung (DepVerwV) sind mit der (Bundes-)Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27.4.2009 zusammengefasst worden und wurden mit In-Kraft-Treten dieser Artikelverordnung zum 16.7.2009 abgelöst. Die neue
Deponieverordnung (Artikel 1 der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts) setzt alle deponiespezifischen Vorgaben der Europäischen Union um.
Die bundesrechtlichen Regelungen stehen auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Verfügung.
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