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Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Gentechnische Arbeiten dürfen nur in zuvor zugelassenen gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Für die Zulassung von gentechnischen Anlagen, in denen gentechnische Arbeiten durchgeführt werden dürfen, ist in NRW zentral die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

  • Laborräume einschließlich Kühlräumen, Bruträumen, Geräteräumen, Autoklavenräume
  • Technikumanlagen
  • Gewächshäuser, Klimakammern
  • Tierhaltungsräume

Gentechnische Arbeiten


Eine gentechnische Arbeit im Sinne des Gentechnikgesetzes ist die Summe aller Arbeitsschritte von der Erzeugung, Vermehrung, Lagerung gentechnisch veränderter Organismen bis zu ihrer Zerstörung oder Entsorgung, einschließlich des innerbetrieblichen Transportes. Ausgenommen hiervon sind gentechnisch veränderte Organismen für die eine Genehmigung für die Freisetzung oder das Inverkehrbringen (auf den Markt bringen) vorliegt.
Gentechnische Arbeiten werden in vier Sicherheitsstufen eingeteilt:

Sicherheitsstufe

Risikoeinschätzung
Nach dem Stand der Wissenschaft

Organismus dieser Risikogruppe (Beispiele)

S1

ist nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen.

Lactobacillus bulgaris (Jogurt)
E. coli K12 (Labor-Sicherheitsstamm)

S2

ist von einem geringen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen

Streptococcus mutans (Karies)
Herpes Simplex Viren
Salmonella Enteritidis

S3

ist von einem mäßigen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen

HIV (AIDS)
Bacillus anthracis (Milzbrand)

S4

ist von einem hohen Risiko oder dem begründeten Verdacht eines solchen Risikos für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen

Ebola Virus (Hämolyse)
Marburg Virus



In der Gentechnik-Sicherheitsverordnung wird geregelt, welche technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind, um ein Entweichen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt zu verhindern. Es gilt: Je höher die Sicherheitsstufe - desto strenger die Sicherheitsvorkehrungen.

Anzahl der gentechnischen Anlagen in NRW

Insgesamt gibt es in Deutschland inzwischen über 6.000 gentechnische Anlagen. Hierbei findet eine Konzentration der Aktivitäten in den sogenannten BioRegionen z. B. im Rhein-Neckar-Dreieck, in den Regionen um München und Jena und im Rheinland statt. In NRW gab es zum Stichtag 31.12.2011 insgesamt 951 gentechnische Anlagen. Die Mehrzahl der Anlagen ist der niedrigsten Sicherheitsstufe - der Sicherheitsstufe 1 - zuzuordnen. Die Verteilung der gentechnischen Anlagen auf die jeweiligen Sicherheitsstufen in den fünf Regierungsbezirken kann dem Diagramm 1 entnommen werden.

Diagramm 1: Anzahl der verschiedenen gentechnischen Anlagen in den fünf Regierungsbezirken
Diagramm 1: Anzahl der verschiedenen gentechnischen Anlagen in den fünf Regierungsbezirken zum Stichtag 31.12.2011

Die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf bilden bei den gentechnischen Anlagen den Schwerpunkt in NRW. Insgesamt ist ein anhaltender Zuwachstrend an gentechnischen Vorhaben zu verzeichnen (siehe Diagramm 2).

Diagramm 2: Anzahl der verschiedenen gentechnischen Anlagen

Diagramm 2: Anzahl der verschiedenen gentechnischen Anlagen in den Jahren 1994 bis 2011