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Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Gentechnische Arbeiten dürfen nur in zuvor zugelassenen gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Für die Zulassung von gentechnischen Anlagen, in denen gentechnische Arbeiten durchgeführt werden dürfen, ist in NRW zentral die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
- Laborräume einschließlich Kühlräumen, Bruträumen, Geräteräumen, Autoklavenräume
- Technikumanlagen
- Gewächshäuser, Klimakammern
- Tierhaltungsräume
Gentechnische Arbeiten
Eine gentechnische Arbeit im Sinne des Gentechnikgesetzes ist die Summe aller Arbeitsschritte von der Erzeugung, Vermehrung, Lagerung gentechnisch veränderter Organismen bis zu ihrer Zerstörung oder Entsorgung, einschließlich des innerbetrieblichen Transportes. Ausgenommen hiervon sind gentechnisch veränderte Organismen für die eine Genehmigung für die Freisetzung oder das Inverkehrbringen (auf den Markt bringen) vorliegt.
Gentechnische Arbeiten werden in vier Sicherheitsstufen eingeteilt:Sicherheitsstufe
Risikoeinschätzung
Nach dem Stand der WissenschaftOrganismus dieser Risikogruppe (Beispiele)
S1
ist nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen.
Lactobacillus bulgaris (Jogurt)
E. coli K12 (Labor-Sicherheitsstamm)S2
ist von einem geringen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen
Streptococcus mutans (Karies)
Herpes Simplex Viren
Salmonella EnteritidisS3
ist von einem mäßigen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen
HIV (AIDS)
Bacillus anthracis (Milzbrand)S4
ist von einem hohen Risiko oder dem begründeten Verdacht eines solchen Risikos für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen
Ebola Virus (Hämolyse)
Marburg Virus
In der Gentechnik-Sicherheitsverordnung wird geregelt, welche technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind, um ein Entweichen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt zu verhindern. Es gilt: Je höher die Sicherheitsstufe - desto strenger die Sicherheitsvorkehrungen.
Anzahl der gentechnischen Anlagen in NRW
Insgesamt gibt es in Deutschland inzwischen über 6.000 gentechnische Anlagen. Hierbei findet eine Konzentration der Aktivitäten in den sogenannten BioRegionen z. B. im Rhein-Neckar-Dreieck, in den Regionen um München und Jena und im Rheinland statt. In NRW gab es zum Stichtag 31.12.2011 insgesamt 951 gentechnische Anlagen. Die Mehrzahl der Anlagen ist der niedrigsten Sicherheitsstufe - der Sicherheitsstufe 1 - zuzuordnen. Die Verteilung der gentechnischen Anlagen auf die jeweiligen Sicherheitsstufen in den fünf Regierungsbezirken kann dem Diagramm 1 entnommen werden.
Diagramm 1: Anzahl der verschiedenen gentechnischen Anlagen in den fünf Regierungsbezirken zum Stichtag 31.12.2011Die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf bilden bei den gentechnischen Anlagen den Schwerpunkt in NRW. Insgesamt ist ein anhaltender Zuwachstrend an gentechnischen Vorhaben zu verzeichnen (siehe Diagramm 2).

Diagramm 2: Anzahl der verschiedenen gentechnischen Anlagen in den Jahren 1994 bis 2011
