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Gesetze, Verordnungen, Richtlinien

Das Gentechnikrecht (GenTG, GenTAufzV, GenTSV, ZKBSV und GenTVfV) wurde durch das Zweite Externer Link - öffnet in neuem Fenster Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes - 2. GenTG-ÄndG vom August 2002, das Externer Link - öffnet in neuem Fenster Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts vom 21. Dezember 2004, Externer Link - öffnet in neuem Fenster 3. Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes vom 17.3.2006 und das Externer Link - öffnet in neuem Fenster Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnikdurchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten VO“ vom 1. April 2008 umfassend novelliert. Es gibt keine amtliche Lesefassung der neuen Gesetzestexte.
Nichtamtliche Leseversionen der novellierten Gesetzestexte, sind z.B. auf der Internet-Seite von Externer Link - öffnet in neuem Fenster Juris zu finden:

Das deutsche Gentechnikrecht basiert auf zwei Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, die den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen regeln:

  • EU-Richtlinie über die Anwendung genetisch veränderter Organismen im geschlossenen System (2009/41/EG) - "Externer Link - öffnet in neuem Fenster Systemrichtlinie".
  • EU-Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (2001/18/EG) - "Externer Link - öffnet in neuem Fenster Freisetzungsrichtlinie".
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