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Vollzug des Gentechnik-Gesetzes in NRW
Die Kernaufgabe der Behörden beim Vollzug des Gentechnikgesetzes ist:
Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge und Sachgüter vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen. Weiterhin soll eine Koexistenz der verschiedenen Produktionsmethoden ermöglicht werden, so dass Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel, konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können.
Dieses geschieht- einerseits durch präventive staatliche Kontrolle vor der Inbetriebnahme gentechnischer Anlagen ab der Sicherheitsstufe 2 , vor einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und vor einem Inverkehrbringen solcher Organismen (auch in Produkten) im Rahmen der Zulassungsverfahren und
- andererseits durch eine nachgehende Überwachung von gentechnischen Anlagen einschließlich der darin durchgeführten gentechnischen Arbeiten sowie von Freisetzungsvorhaben, Überprüfung inverkehrgebrachter Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder daraus bestehen.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in NRW die Federführung für den Vollzug des Gentechnikgesetzes.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die zentrale Zulassungsbehörde für gentechnischen Anlagen und Arbeiten in NRW, während die nationale Zulassungsbehörde bei
beabsichtigten Freisetzungen und bei dem
Inverkehrbringen von Produkten (auf den Markt bringen) das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin ist. Inverkehrbringungs-Genehmigungen gelten EU-weit.
Die Überwachung der gentechnischen Anlagen und Arbeiten, der Freisetzungen sowie einiger in Verkehr gebrachter Produkte gem. § 25 GenTG wird in NRW von den Bezirksregierungen wahrgenommen. Im Rahmen der Anzeige-, Anmelde- bzw. Genehmigungsverfahren sowie regelmäßig wiederkehrend nach Bescheiderteilung werden Revisionen der gentechnischen Anlagen und der Freisetzungsstandorte durchgeführt.
Überwacht werden insbesondere:- Betreiberpflichten beim Betrieb gentechnischer Anlagen und Freisetzungen
- Projektleiterpflichten bei der Leitung gentechnischer Arbeiten und Freisetzungen
- Die Umsetzung der Bescheide der Bezirksregierung Düsseldorf und des BVL
- Die sicherheitstechnische Ausstattung gentechnischer Anlagen
- Die Risikobewertung gentechnischer Arbeiten
- Die Identität der gentechnisch veränderten Organismen
Die Überwachung der gentechnischen Anlagen und Arbeiten, der Freisetzungen oder inverkehrgebrachter Produkte kann eine Beprobung der gentechnisch veränderten Organismen einschließen. Die experimentelle Überprüfung der beprobten Organismen erfolgt in den Überwachungslaboratorien der Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter (
Staatliches Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg,
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL),
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper,
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe).
Neben den klassischen Überwachungstätigkeiten einschließlich der Verfolgung von Verstößen haben die Bezirksregierungen eine wichtige Rolle bei der Beratung der Betreiber im Rahmen der Anmelde- und Genehmigungsverfahren. Sie geben fachliche Stellungnahmen an die Bezirksregierung Düsseldorf als zentrale Genehmigungsbehörde ab.Überwachung von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten
Für die Überwachung von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, wie z.B. Saatgut, aber auch für Lebens- und Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellte wurde, hat das MUNLV ein Handlungskonzept erarbeitet. Für die Überwachung von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten (mit Ausnahme von pharmazeutischen Erzeugnissen, Lebens- und Futtermitteln) sind die Bezirksregierungen zuständig.
Besondere Umweltrelevanz hat der Anbau gentechnisch veränderter Organismen in der Umwelt und damit die Kontrolle des Saatgutes. Bei der Kontrolle von Saatgut auf unbeabsichtigte Beimengungen von gentechnisch veränderten Anteilen arbeiten die Bezirksregierungen mit dem für die Saatgutverkehrskontrolle zuständigen Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz und den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern zusammen.
Auf Initiative des MUNLV wurde von der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) ein Handlungsleitfaden „Harmonisierte experimentelle Saatgutüberwachung auf GVO-Anteile“ erarbeitet, der von der Umweltministerkonferenz den Ländern zur Anwendung empfohlen wurde.
In NRW wird beim Saatgut sowohl Importware als auch in NRW erzeugtes und im Rahmen der saatgutrechtlichen Anerkennung vorgestelltes Saatgut stichprobenhaft (ca. 10% der anzuerkennenden Partien) in den Überwachungslaboratorien der Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter untersucht. Informationen zu den Saatgutuntersuchungen werden im Gentechnik-Report des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
