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Altlasten
Nordrhein-Westfalen weist durch seine lange Industrie und Bergbaugeschichte eine große Zahl an Altlasten und altlastverdächtigen Flächen auf. Der Wandel der Wirtschaftsstruktur macht die Aufbereitung von zahlreichen altlastverdächtigen Zechen-, Industrie- und Verkehrsbrachen für eine neue Nutzung erforderlich. Spezifische Altlastenprobleme stellen sich auch bei militärischen Liegenschaften, die in letzter Zeit in erheblichem Umfang für eine anderweitige Nutzung freigegeben wurden.
Nordrhein-Westfalen hat zu Altlastenfragen eine Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen zu einem umfassenden Konzept verknüpft. Das Hauptgewicht des Landeskonzepts liegt bei der Unterstützung der Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden. Diese haben zum einen den überwiegenden Teil des Vollzugs bei der Abwehr von Gefahren wahrzunehmen, die von Altlasten ausgehen. Zum anderen sind Bauleitplanung und die Zulassung baulicher Vorhaben kommunale Aufgaben, die, besonders bei der Flächenreaktivierung, untrennbar mit Altlastenfragen verbunden sind. Das Land bietet den Kommunen deshalb gezielte, auf die jeweilige Problemstellung zugeschnittene Hilfen durch rechtliche Instrumente, finanzielle Entlastung und fachliche Unterstützung.
In Nordrhein-Westfalen bestehen mehrere Förderprogramme mit unterschiedlichen Zielrichtungen. So ist z. B. ein spezielles Förderprogramm für Kommunen zur „Gefahrenabwehr und Sanierung von Altlasten“ beim Umweltministerium (MUNLV) eingerichtet. Daneben unterstützt der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) die Kommunen durch die Beteiligung an der Finanzierung von Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen sowie durch die Beratung in Einzelfällen.- Lesen Sie zum Thema auch den im Rahmen des Umweltberichts 2009 erschienenen
Beitrag "20 Jahre erfolgreiche Kooperation bei der Altlastensanierung".
Stand der Altlastenbearbeitung
Der Stand der Altlastenbearbeitung in Nordrhein-Westfalen wird durch die Landesumweltverwaltung regelmäßig ermittelt und veröffentlicht. Er basiert auf Angaben der Kreise und kreisfreien Städte als zuständige untere Bodenschutzbehörden.
Die Abbildung gibt wieder, wie sich die Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten seit Beginn der Erhebungsaktivitäten entwickelt hat.
Die Altablagerungen waren bereits bis Mitte der 1990er Jahre zum überwiegenden Teil erfasst. Zuwächse ergaben sich in den Folgejahren hauptsächlich durch flächendeckende Nacherhebungen von Altstandorten.
In städtischen Bereichen ist der Anteil altlastverdächtiger Flächen und Altlasten besonders hoch. So liegt der Flächenanteil der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten beispielsweise in einer großen Stadt im Ruhrgebiet bei ca. 15 % des Stadtgebietes. In den städtischen Bereichen des Ruhrgebiets handelt es sich besonders um ehemalige Flächen der Montanindustrie. Daneben existieren landesweit zahlreiche Altstandorte der Branchen „Fahrzeugbau, Reparatur, Tankstellen“, „Metallerzeugung und -bearbeitung“ sowie „Chemie und Mineralöl“.
