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Bodenfunktionen bewerten

Broschüre: Bodenfunktionen bewerten - Schutzwürdige Böden in Nordrhein-Westfalen
Nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Landesbodenschutzgesetzes sind "Böden, welche die natürlichen Bodenfunktionen und die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte in besonderem Maße erfüllen, besonders zu schützen". Damit wird ein wichtiger Belang des vorsorgenden Bodenschutzes genannt, der insbesondere in bodenrelevante Planungen einzubringen ist.
Neben der generellen Minimierung der Bodenversiegelung ist es dabei vorrangiges Ziel, Flächen beanspruchende Planungsvorhaben auf besonders schutzwürdigen Böden so weit wie möglich zu vermeiden.
Dazu sind entsprechende Auswertungen durchgeführt worden, die mit der vorliegenden Broschüre "Schutzwürdige Böden in NRW" vorgestellt werden. Darauf aufbauend werden mögliche Anwendungsbereiche aufgezeigt und anhand von Praxisbeispielen erläutert.
Der Geologische Dienst NRW hat auf Basis der flächendeckenden, digital vorliegenden Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50.000 die Karte der schutzwürdigen Böden erarbeitet und als CD-ROM veröffentlicht. Darin werden Böden in drei Abstufungen als schutzwürdig ausgewiesen, die eine der folgenden bedeutsamen Boden(teil-)funktionen in besonderem Maß erfüllen:
- Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,
- Biotopentwicklungspotenzial (Extremstandorte als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere) sowie
- natürliche Bodenfruchtbarkeit / Regelungs- und Pufferfunktion in Wasser- und Stoffhaushalt.
Böden treten als Archive der Naturgeschichte, z.B. aus vulkanischen Gesteinen wie im Raum Bonn, oder als Zeugen der Kulturgeschichte wie Plaggenesche oder Wölbäcker vor allem im Münsterland, nur kleinräumig auf. Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit finden sich mit großer Flächendeckung insbesondere in der Köln-Aachener Bucht und in der Soester Börde. Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial werden als Feuchtstandorte in Bach- und Flussniederungen, als Trockenrasen im Bergland oder - sehr selten - als noch naturnahe Moore vorgefunden. Diese dreistufige flächendeckende Auswertung kann durch großmaßstäbige Auswertungen auf lokaler Ebene stärker differenziert und anders gewichtet werden.
Die Funktionsbeschreibungen machen deutlich, dass der Schutz dieser Böden gemeinsame Ziele mit Bodendenkmalschutz, Naturschutz, Gewässerschutz und Landwirtschaft verfolgt. Adressaten der Broschüre sind daher neben den Bodenschutzbehörden auch andere Umwelt- und Planungsbehörden auf allen Verwaltungsebenen des Landes und auf kommunaler Ebene. Die Broschüre kann außerdem Umweltverbänden und Planungsbüros als Informationsgrundlage sowie an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürgern als Einführung dienen.
Die Broschüre wurde von der ahu AG zusammen mit einem Expertenkreis aus Geologischem Dienst, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Landwirtschaftskammer sowie von Kreisen und kreisfreien Städten erarbeitet.
- Broschüre
laden (PDF, 3,4 MB)
Arbeitshilfe Orientierungsrahmen zur zusammenfassenden Bewertung von Bodenfunktionen
Im Auftrag der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) wurde ein Bericht zur “Zusammenfassung und Strukturierung von relevanten Methoden und Verfahren zur Klassifizierung und Bewertung von Bodenfunktionen für Planungs- und Zulassungsverfahren” erarbeitet. Er kann als Arbeitshilfe und Orientierungsrahmen für die praktische Anwendung von Methoden zur Bodenfunktionsbewertung verwendet werden.
- Bericht
laden (PDF, 1,91 MB)
Schutz von Bodenfunktionen
Von den in § 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) verankerten Bodenfunktionen kommt im Bereich der Vorsorge den natürlichen Funktionen und der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte eine besondere Bedeutung zu. Während die Filter- und Pufferfunktion auch über den Gewässerschutz und die Biotopfunktion über den Naturschutz Berücksichtigung finden, bedürfen Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und besonders seltene Bodentypen einer Sicherung in Bodenschutzgebieten.
In dieser Karte werden Böden, die die natürlichen Bodenfunktionen oder die Archivfunktion nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in besonderem Maße erfüllen, herausgestellt. Sie sind durch den vorsorgenden Bodenschutz in der Planung vorrangig vor Veränderungen durch den Menschen zu schützen.
Der
Geologische Dienst NRW hat auf Grundlage der flächendeckenden digital vorliegenden Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1 : 50 000 die Karte der schutzwürdigen Böden erarbeitet und als CD-ROM veröffentlicht.
Bodenver-/entsiegelung
Die Begrenzung der Bodenversiegelung ist das wichtigste Ziel zum Schutz der Bodenfunktionen und zur Erhaltung naturnaher Flächen. Notwendig ist hierzu eine Minimierung der Flächeninanspruchnahme auf das unumgänglich notwendige Maß und die Flächenreaktivierung nicht mehr genutzter überbauter Flächen. Diese Ziele müssen auf allen Planungsebenen und bei allen bodenrelevanten Genehmigungsverfahren Berücksichtigung finden. Die Entsiegelung von Böden mit befestigten Flächen, die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden, ist gesetzlich in § 5 BBodSchG und § 179 BauGB geregelt. Soweit nicht andere Ziele (z.B. Versiegelung kontaminierter Bodenschichten) entgegenstehen, kann damit eine teilweise Wiederherstellung von Bodenfunktionen erreicht werden. Da sie gleichzeitig zu einer Verringerung des Oberflächenabflusses führt, werden entsprechende Maßnahmen auch von Seiten der Wasserwirtschaft finanziell gefördert.
