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Förderung

Die Landespolitik in Nordrhein-Westfalen zielte bereits früh darauf ab, Bergbau-, Industrie- und Verkehrsflächen, deren ursprüngliche Nutzung infolge des Rückgangs der Montanindustrie und anderer Strukturveränderungen aufgegeben wurde, als Gewerbeflächen wieder verfügbar zu machen oder als Grün- und Wohnflächen herzurichten. Kernproblem einer solchen Flächenreaktivierung ist der hohe Anteil brachliegender Flächen, die aufgrund vorhandener oder vermuteter Altlasten sowie nicht erhaltenswerter Altbebauung privatwirtschaftlich nicht aufbereitet werden, und zur Klärung von Altlastenfragen für Planungszwecke von den Kommunen nicht allein finanziert werden.

Zur Unterstützung der Kommunen hat das Land seit 1983 ein spezielles Förderprogramm für kommunale Maßnahmen der Gefahrenermittlung und -abwehr (Kreisordnungsbehörden als untere Bodenschutzbehörde) und für die Kommunen als Planungsträger aufgelegt. Ab 2010 mit einbezogen werden für Planungszwecke Untersuchungen zur Ermittlung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen, zur Ermittlung und Bewertung von Bodenfunktionen sowie Untersuchungen und Einrichtungen zur Etablierung des Bodenschutzes bzw. Verbesserung des Bodenbewusstseins.

MKULNV-Förderprogramm "Altlasten/Bodenschutz"

Die Förderung kommunaler Maßnahmen zur Erkundung und Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes erfolgt nicht nur aus reinen Landesmitteln, auch die Europäische Union (EU) beteiligt sich teilweise an der Finanzierung.

Ausschließlich durch das Land gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Gefahrenermittlung und -abwehr im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Gefährdungsabschätzungen einschl. historischer Recherchen, Sanierungsuntersuchungen, -planungen und Sanierungen)
  • Maßnahmen für Zwecke der kommunalen Planung (Bauleitplanung u. a.), Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen
  • Untersuchungen zur gebietsbezogenen Ermittlung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen, Untersuchungen und Ermittlungen zur Bodenfunktion und für Untersuchungen und Einrichtungen zur Etablierung des Bodenschutzes.

Der Fördersatz für dieses Programms liegt bei 80% v. H.

Von der EU mitfinanziert werden Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen und Sanierungen von Altlasten im Zusammenhang mit Maßnahmen des Flächenrecycling der Kommunen die die Querschnittsziele des Operationellen Programms (EFRE) für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" 2007-2013 in Nordrhein-Westfalen (Ziel 2-Programm) erfüllen.
Der Fördersatz bei EU Mitfinanzierung teilt sich wie folgt auf:

EU-Anteil 50%
NRW-Anteil 30%
Antragsteller 20%.

Die Altlastenmaßnahmen sind bei den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfahlen für die Aufnahme in die Dringlichkeitsliste anzumelden.

Fördergrundlagen:

  • Verfahren zur Anmeldung von Zuwendungen für die Sanierung von Altlasten und für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes sowie zur Aufstellung von Dringlichkeitslisten (PDF - Link öffnet in neuem Fenster PDF, 44 KB)
  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Word-Dokument - Link öffnet in neuem Fenster Word-Dokument, 198 KB)
  • Operationelles Programm (EFRE) für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" 2007-2013 in Nordrhein-Westfalen: Externer Link - öffnet in neuem Fensterwww.Ziel2-nrw.de

Freiwillige Vereinbarung mit der Wirtschaft zur Finanzierung des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbreitungsverbandes NRW (AAV)

Der absehbar hohe Finanzbedarf für die Altlastenerkundung und -sanierung, die mehrheitliche Verursachung durch Industrie und Gewerbe, das Problem oft nicht greifbarer oder leistungsfähiger Störer und das Ausbleiben einer Finanzierungslösung des Bundes haben in den 1980er Jahren zu Bestrebungen geführt, die gewerbliche Wirtschaft allgemein an der Finanzierung der Altlastenbewältigung zu beteiligen. Dies ist durch eine Kooperationsvereinbarung zur Gründung des AAV gelungen. Neben den freiwilligen Leistungen der Wirtschaft und der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mittel sind die Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger durch eine Regelung in der Vereinbarung verpflichtet für die Geltungsdauer der Vereinbarung jährliche ebenfalls einen Beitrag zu leisten. Gefördert werden Sanierungsuntersuchungen und Sanierungen zur Gefahrenabwehr und Flächenrecycling.

Informationen zum Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandes NRW (AAV) erhalten Sie auf dessen Internet-Seite: Externer Link - öffnet in neuem Fenster http://www.aav-nrw.de/

Andere flächenbezogene Förderprogramme

In dicht besiedelten und früh industrialisierten Gebieten muss regelmäßig damit gerechnet werden, bei Baumaßnahmen, der Grundstücksaufbereitung und ähnlichen Projekten auf Bodenbelastungen zu stoßen. Nordrhein-Westfalen ist deshalb früh dem Grundsatz gefolgt, dass Altlastenfragen als integrierender Bestandteil von flächenbezogenen Projekten aufzufassen seien und dass die staatliche Förderung solcher Projekte unabhängig von der primären Zielsetzung auch die Aufklärung des Bodenzustandes und nutzungsbezogene Sanierungsmaßnahmen einschließen müsse.

Projektbedingte Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, -planung und Sanierung können daher auch aus Programmen bezuschusst werden, die z. B. der Stadtentwicklung, der Wirtschaftsförderung oder der Landschaftsentwicklung dienen. Eine Reihe dieser Förderprogramme wird gemeinsam vom Land und der EU finanziert. Nach dem vorstehend genannten Grundsatz lassen sich Finanzmittel für die Altlastensanierung bei folgenden Programmen aktivieren:

  • Förderrichtlinien Ökologieprogramm Emscher-Lippe PDF - Link öffnet in neuem Fenster (PDF, 115KB)
  • Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen: Externer Link - öffnet in neuem Fensterwww.mbv.nrw.de
  • Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP): Externer Link - öffnet in neuem Fensterwww.mwme.nrw.de)
  • Externer Link - öffnet in neuem FensterNRW.URBAN ist 2009 als Nachfolgerin der LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG als 100-prozentige Beteiligungsgesellschaft des Landes NRW an den Start gegangen. Sie führt den Grundstückfonds NRW als spezielles Instrument zur Flächenreaktivierung fort und verwaltet diesen seit 2009 treuhänderisch. NRW.URBAN steht dem Land, Kreisen sowie Städten und Gemeinden als starker Partner bei der Umsetzung des Stadtumbaus, bei der ökologischen Stadterneuerung oder bei der Revitalisierung von Gewerbe- und Industriebrachen zur Seite.
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