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Mobilfunk
Gefährdet Mobilfunkstrahlung die Gesundheit?
Wer prüft die Sendeanlagen?
Warum macht sich das Umweltministerium NRW für Vorsorge stark?
Wie können Kommunen bei der Suche von Mobilfunkstandorten mitwirken?
Was bringt die Mobilfunkvereinbarung für NRW?
Mit welchen Belastungen muss gerechnet werden?
Wie können Belastungen beim Netzausbau vermindert werden?
Wie ist der Stand der Forschung?
Mit der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration UMTS hat sich die Zahl der Mobilfunksendeanlagen in den letzten Jahren deutlich erhöht. Aber damit verbunden sind bei vielen Menschen auch ernstzunehmende Sorgen vor gesundheitlichen Gefahren.
Gefährdet Mobilfunkstrahlung die Gesundheit?
Hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie auch beim Mobilfunk entstehen, werden vom menschlichen Körper absorbiert und führen zur Erwärmung von Körpergewebe. Durch die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) werden die Feldstärken von Sendeanlagen so beschränkt, dass schädigende Wärmewirkungen nicht zu erwarten sind. Die Wärmewirkungen (thermische Effekte) gelten als unumstritten und gut untersucht.
Wissenschaftlich nach wie vor nicht geklärt ist, ob hochfrequente elektromagnetische Felder bei schwachen Feldstärken unterhalb der Grenzwerte gesundheitsschädigende Wirkungen auf den menschlichen Organismus haben, die nicht thermischer (athermischer) Natur sind. Hinweise gibt es zum Beispiel für Auswirkungen auf das Immunsystem, das zentrale Nervensystem und kognitive Funktionen.
Wissenschaftliche Untersuchungen zu den athermischen Effekten kommen zu teilweise sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Die Wirkmechanismen solcher nicht-thermischen Effekte sind weitgehend unbekannt. Einige Mediziner fordern deshalb, den Vorsorgeaspekt in diesem Bereich zu stärken.Wer prüft die Sendeanlagen?
Gesetzliche Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV). Die 26. BImSchV legt Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Feldstärken fest, die bei Bau und Betrieb von Mobilfunkanlagen einzuhalten sind. Für die immissionsschutzrechtliche Überwachung von Mobilfunksendeanlagen sind in NRW die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
Bei der Beurteilung, ob Mobilfunksendeanlagen die Anforderungen der 26. BImSchV einhalten, wird die Standortbescheinigung zugrunde gelegt, die von der
Bundesnetzagentur für jede neue oder wesentlich geänderte Sendefunkanlage erstellt wird. Aus der Standortbescheinigung ergibt sich, in welchem Abstand von der Sendefunkanlage die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Seit Januar 2004 veröffentlicht die RegTP die Standorte aller Sendefunkanlagen, die eine Standortbescheinigung benötigen, im Internet. Die
Standortdatenbank informiert über Sicherheitsabstände und Ergebnisse von Feldstärkemessungen, die im Rahmen von Messreihen wie auch kontinuierlich mit Hilfe automatischer Messsysteme gewonnen werden.Warum macht sich das Umweltministerium NRW für Vorsorge stark?
In der aktuellen Fassung der 26. BImSchV ist der Vorsorgegesichtspunkt im Bereich der Mobilfunkstrahlung bisher nicht berücksichtigt.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Fragen nach den athermischen Wirkungen kurzfristig wissenschaftlich geklärt werden können. Um die potenziellen Gesundheitsrisiken möglichst gering zu halten, setzt sich das Umweltministerium NRW für Vorsorge, Transparenz und Koordination beim Bau neuer Sendeanlagen ein. Im Sinne der Vorsorge sollten Feldstärken auch unterhalb der Grenzwerte so weit wie möglich vermieden oder verringert werden. Darüber hinaus sollten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen stärker in den Planungsprozess eingebunden werden.
Auch die
Strahlenschutzkommission hat sich in ihrer Empfehlung "Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern" vom Sept. 2001 dafür ausgesprochen, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um Expositionen durch elektromagnetische Felder im Rahmen der technischen und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zu minimieren.Wie können Kommunen bei der Suche von Mobilfunkstandorten mitwirken?
Den Kommunen fällt bei der Standortplanung im Rahmen des Netzaufbaus mittlerweile eine besondere Rolle zu. Aufgrund der freiwilligen
Vereinbarung der Mobilfunkbetreiber mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom 5. Juli 2001 sowie den ergänzenden
Hinweisen und Informationen zur Vereinbarung vom 6.Juni 2003 werden die Kommunen frühzeitig über mögliche Mobilfunkstandorte informiert und in die Standortplanung mit einbezogen.
Die Kommunen haben mit dieser Vereinbarung die Möglichkeit erhalten, die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunalen Interessen in den Planungsprozess einzubringen. Unter dem Gesichtspunkt des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des vorsorgenden Umweltschutzes können Kommunen in den Abstimmungen mit den Mobilfunkbetreibern darauf hinwirken, die Feldstärken in Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen auf Werte deutlich unterhalb der Grenzwerte der 26. BImSchV zu reduzieren.Was bringt die Mobilfunkvereinbarung für NRW?
Vorsorge, Transparenz und Kooperation sind wesentliche Voraussetzungen für einen effektiven Ausbau der Mobilfunknetze. Die Landesregierung NRW hat am 17. Juli 2003 auf Initiative des Umweltministeriums NRW mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern die
Mobilfunkvereinbarung für NRW (PDF, 113 KB) abgeschlossen, die diesen Aspekten Rechnung trägt.
Die Mobilfunkvereinbarung für NRW stellt gegenüber den bisher getroffenen Vereinbarungen auf Bundesebene einen wichtigen Fortschritt dar. Denn die Unterzeichnenden haben sich damit zum ersten Mal verpflichtet, Vorsorge beim Netzausbau zu berücksichtigen und die Bürgerinnen und Bürger in die Standortwahl von Mobilfunksendeanlagen einzubeziehen. Als Formen der Beteiligung werden schriftliche Informationen, Fachgespräche, Bürgerversammlungen und moderierte Gesprächsrunden empfohlen.Mit welchen Belastungen muss gerechnet werden?
Um die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen sowie die Umweltbehörden in Nordrhein-Westfalen über die tatsächlich vorhandenen Belastungen sowie mögliche Minderungsmaßnahmen zu informieren, hat das Umweltministerium im Jahr 2002 eine umfangreiche Mobilfunkstudie durchgeführt, in der die elektromagnetischen Felder von Mobilfunksendeanlagen systematisch sowohl messtechnisch als auch rechentechnisch untersucht wurden.
Im Rahmen der
"Untersuchung der Immissionen durch Mobilfunk-Basisstationen" wurden an 24 Mobilfunkanlagen in 10 Kommunen Feldstärkemessungen durchgeführt. Dabei befanden sich die Messorte primär innerhalb von Wohnungen, Schulen, Kindergärten oder Kindertagesstätten. Bei den Messungen wurden neben den Mobilfunk- auch andere Hochfrequenz-Immissionen (z.B. Rundfunk- und Fernsehsender, DECT-Telefone) erfasst und miteinander verglichen. Die Messergebnisse zeigen, dass die derzeit gültigen Grenzwerte der 26. BImSchV an allen Messpunkten eingehalten werden. Bei dem jetzigen Ausbaustand werden die um den Faktor zehn niedrigeren Vorsorgewerte der Schweiz an den meisten Messpunkten sogar unterschritten. Die Untersuchungen haben auch gezeigt. dass es auch direkt unterhalb einer Antenne zu relevanten Immissionen kommen kann. Bei Dächern von Altenheimen, Kindergärten etc. handelt es sich deshalb nicht immer um geeignete Standorte, was im Einzelfall zu prüfen ist.
Messungen im Hochfrequenzbereich erfordern großes Fachwissen. Die im Rahmen des Messprogramms angewendeten
"Messverfahren zur Ermittlung der Immissionen durch Mobilfunk-Basisstationen" wurden in einem gesonderten Bericht dargestellt. Der Bericht gibt Hilfestellung für die Auswahl von Messverfahren, Messpunkten und Messgeräten und gibt eine Anleitung zur Messdurchführung.
Seit Anfang 2004 ist insbesondere in den Ballungsräumen NRW's die neue Mobilfunkgeneration UMTS in Betrieb. Zur Überprüfung, ob sich durch UMTS die Belastungssituation langfristig verändert, hat das Umweltministerium NRW Ende 2004 an allen 24 Messpunkten aus 2002
Wiederholungsmessungen durchführen lassen. Diese Messungen zeigen, dass sich die Immissionssituation beim Mobilfunk an den meisten Messpunkten gegenüber 2002 kaum verändert hat. Dabei spielen die Immissionen durch UMTS im Vergleich zu den GSM-Immissionen eine untergeordnete Rolle.Wie können Belastungen beim Netzausbau vermindert werden?
Im Rahmen der Mobilfunkstudie wurden neben den messtechnischen Untersuchungen auch systematische Modellberechnungen durchgeführt, um den
"Einfluss von Grenzwertverschärfungen auf die Gesamtimmission" zu untersuchen. Diese Studie nennt mögliche Maßnahmen zur Feldstärkereduzierung und beschreibt deren Auswirkungen auf die Gesamtimmission sowie die Struktur der Mobilfunknetze. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass ein verteiltes Senderkonzept (mehrere Sendeanlagen mit geringer Leistung) bzw. die Installation von Sendeanlagen auf möglichst hohen, allein stehenden Gebäuden zu einer Immissionsminimierung beitragen kann.
Mit der Mobilfunkstudie steht den Gemeinden eine fundierte Datengrundlage zur Verfügung, um Vorsorgeaspekte beim Aufbau der Mobilfunknetze berücksichtigen zu können.Wie ist der Stand der Forschung?
Das Bundesumweltministerium hat unter Leitung des Bundesamtes für Strahlenschutz im Zeitraum von 2002 bis Mitte 2008 im Rahmen des
Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogamms ca. 50 Forschungsvorhaben zum Thema "Mobilfunk" in den Disziplinen Biologie, Dosimetrie, Epidemiologie und Risikokommunikation durchgeführt. Dabei wurde der Frequenzbereich breit gefasst und ging z.T. über den derzeit genutzten GSM und UMTS-Standard hinaus. Ziel war u.a., grundsätzliche
Wirkungen und Mechanismen zu klären sowie mögliche Ursachen der Elektrosensibilität aufzudecken. Das Programm hatte ein Volumen von 17 Mio. Euro und wurde anteilig durch das Bundesumweltministerium und die Mobilfunknetzbetreiber finanziert. Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm unterstützt das internationale EMF-Projekt der WHO und trägt zur Verbesserung der Datenlage zur Risikobewertung bei.Das BfS und die Strahlenschutzkommission (SSK) haben übereinstimmend festgestellt, dass das Forschungsprogramm keine Erkenntnisse erbracht hat, die die geltenden Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht in Frage stellen.
Seit dem 18. Mai 2010 liegen die ersten zusammenfassenden Ergebnisse der
INTERPHONE-Studie vor. Bei dieser Studie handelt es sich um die größte bislang durchgeführte Fall-Kontroll-Studie zu Hirntumoren und Mobilfunknutzung, an der zahlreiche Länder aus aller Welt beteiligt waren. Auch das Umweltministerium NRW hat diese Studie mit unterstützt. Die Auswertung aller Daten lässt kein erhöhtes Risiko für die Entstehung eines Hirntumors aufgrund der Nutzung eines Handys erkennen. Bei sehr intensiver Nutzung sind die Resultate unklar.Das Bundesumweltministerium sowie das Bundesamt für Strahlenschutz sehen in den Ergebnissen der INTERPHONE-Studie keinen Grund, von ihren bestehenden Bewertungen zu möglichen gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks abzuweichen. In Hinblick auf mögliche Auswirkungen einer lang andauernden und intensiven Handynutzung sowie der Wirkung auf Kinder sehen beide noch Forschungsbedarf.
Downloads
- Die wesentlichen Ergebnisse der beiden Studien als Powerpoint-Präsentation
laden (PPT, 1 MB) - Untersuchung der Immissionen durch Mobilfunk-Basisstationen - Bericht
laden (PDF, 4 MB) - Einfluss von Grenzwertverschärfungen auf die Gesamtimmission - Bericht
laden (PDF, 1 MB) - Messverfahren zur Ermittlung der Immissionen durch Mobilfunk-Basisstationen - Bericht
laden (PDF, 2,3 MB) - Feldmessungen im Umfeld von UMTS-Mobilfunksendeanlagen - Bericht
laden (PDF, 2,8 MB)
