Navigation

Direktlinks Zum Inhalt springen. | Zur Seitennavigation springen. |
Farbleiste: dunkelblau = Klima, blau = Umwelt, grün = Naturschutz, orange = Verbraucherschutz, dunkelorange = Landwirtschaft

Lärm

Hand mit einem digitalen Messgerät. Im Hintergrund Bauarbeiten mit einer Planierraupe.

Laut einer Repräsentativumfrage des Umweltbundesamtes ist Lärm heute eines der größten Umweltprobleme in einem Industrieland wie Deutschland. Im Zuge der industriellen Entwicklung und des stark veränderten Freizeitverhaltens nehmen die Lärm-Belastungen insbesondere in den urbanen Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens weiter zu. Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden. Lärm ist ein Stressfaktor und Ursache für Erkrankungen.

Eine der vorrangigen umweltpolitischen Ziele in Nordrhein-Westfalen ist es, die Lärmbelastung insbesondere in den Städten und Gemeinden zu senken.

Der Lärmschutz hat im Industrieland NRW eine lange Tradition. Für den Lärmschutz in der Nachbarschaft von Industrie- und Gewerbebetrieben sind vor allem die Bestimmungen des Externer Link - öffnet in neuem Fenster Bundes-Immissionschutz-Gesetzes (BImSchG) (PDF, 133 KB) maßgeblich, konkretisiert durch die Externer Link - öffnet in neuem Fenster TA Lärm ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm"). Die Behörden sind hier zum Handeln verpflichtet, da Bürgerinnen und Bürger das Anrecht auf die Einhaltung der festgeschriebenen Richtwerte haben. Zudem sind - in nachgesetzlichen Verordnungen - auch die zulässigen Lärmeinwirkungen von Sportstätten, von neuen oder wesentlich geänderten Straßen und Schienenwegen sowie die Emissionswerte für Geräte und Maschinen festgelegt worden. Das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW setzt darüber hinaus den Rahmen für die Nachtruhe und den verhaltensbezogenen Lärmschutz. Es gibt den Gemeinden die Möglichkeit vor, umfangreiche ortsbezogene Ausnahmen für besondere Veranstaltungen zu erlassen.

Vor dem Hintergrund der benannten Gesetzeslage konnte die Lärmbelastung von Bürgerinnen und Bürgern im Umkreis industrieller und gewerblicher Anlagen und bei Sport- und Freizeitanlagen immerhin deutlich reduziert werden. Das größte, bisher ungelöste Lärmproblem ist heute der Verkehr. Dabei spielt neben dem Straßen- und Schienenverkehr auch zunehmend der Flugverkehr eine Rolle. Um der Belastung durch Flugverkehr entgegen zu wirken, wurde das Fluglärmgesetz von der Bundesregierung novelliert und die anfallenden Aufgaben auf die Bundesländer übertragen. Nach neuen Maßstäben sollen nun Lärmschutzzonen ausgewiesen werden, in denen bauliche Nutzungsbeschränkungen herrschen und baulicher Schallschutz vorgeschrieben wird.

Insbesondere für den Verkehrsbereich bietet die EU-Richtlinie zum Umgebungslärm einen Ansatz, konzeptionell - auf der Basis von Lärmkarten - Aktionspläne zu entwickeln, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln. Die Lärmkarten für die stark belasteten Ballungsräume und Verkehrswege in Nordrhein-Westfalen sind mit Unterstützung des Landes erstellt und über das Externer Link - öffnet in neuem Fenster Umgebungslärmportal veröffentlicht worden. Auf der Grundlage der Lärmkarten stellen die Kommunen nun in Lärmaktionsplänen dar, was gegen hohe Lärmbelastungen getan werden soll. Eine Mitwirkung der Öffentlichkeit ist dabei ausdrücklich gewünscht und gibt den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Lärmschutzmaßnahmen vor Ort mit zu gestalten.

Weitere Themen:

Weiterführende Information:

Seite drucken Seite drucken Seite versenden Seite versenden Seite merken Seite merken