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Kinder & Lärm

Spielende Kinder an einem Reck. Im Hintergrund eine grüne Wiese mit Fahrrädern.

"Kinderlärm ist Zukunftsmusik" - Die NRW-Landesregierung stärkt Rechte von Kindern

Nordrhein-Westfalen stellt gesetzlich klar, dass Lärm von Kindern grundsätzlich sozial adäquat ist. Der Beschluss des Kabinetts hat das Ziel, die Rechte von Kindern, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern zu stärken. Der durch kindliches Spielen erzeugte Lärm hat in den vergangenen Jahren vereinzelt zu Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern geführt. Zwar ist die Rechtsprechung gegenüber "Kinderlärm" sehr tolerant und akzeptiert, dass Kinder lauter sein dürfen als andere Geräuschquellen. Jetzt wird die bisherige Rechtsprechung aber im Landesrecht festgeschrieben. § 3 Absatz 4 des Landes-Immissionsschutzgesetz soll lauten: "Von Kindern ausgehende Geräusche sind notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung, die in der Regel als sozialadäquat zumutbar sind." Somit muss der Kläger im Streitfalle nachweisen, warum der Kinderlärm im konkreten Fall nicht hinnehmbar ist.

Die Bundesregierung hat mit ihrer Entscheidung vom 16.02.2011 einen ähnlichen Weg eingeschlagen und eine entsprechende Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in die Wege geleitet, wonach Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen oder Kinderspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine "schädliche Umwelteinwirkung" sind. Zudem dürfen bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen Immissionsgrenz- und -richtwerte, wie sie beispielsweise für Industrie- und Sportanlagen gelten, nicht herangezogen werden.

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