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Vogelvergrämung
Schreckschussanlagen zur Vergrämung von Vögeln
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat eine Internet-gestützte Arbeitshilfe entwickelt, mit der Ordnungsämter, ebenso wie Bürgerinnen und Bürger, die sich durch den Betrieb akustischer Geräte zur Abwehr von Vögeln in der Landwirtschaft belästigt fühlen, die Spitzenpegel der Schüsse und die immissionschutzrechtlich maximal zulässige Schusszahl pro Stunde ermitteln können.
- Zum Internet-Angebot des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
