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Licht

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz betrachtet Licht als Immission, die belästigend oder schädigend wirken kann. Die möglichen Lichteinwirkungen werden daher bei geplanten Vorhaben bereits im Genehmigungsverfahren bewertet und im Sinne des vorbeugenden Umweltschutzes berücksichtigt. Beschwerden erfolgen zumeist aufgrund von Belästigungswirkungen durch künstliche Beleuchtungsanlagen, die während der natürlichen Dunkelstunden das Wohn- und Schlafbedürfnis der Menschen erheblich beeinträchtigen konnen. Da sich die Beschwerden meist auf einzelne Beleuchtungsanlagen beziehen, wird die Belastung einzelfallbezogen gemessen und beurteilt. Beschwerdegegenstand können ortsfeste Leuchten, Flutlichtscheinwerfer oder „Himmelsstrahler“ sein, aber auch Lichtwerbeanlagen oder Gesamtbeleuchtungen von Tankstellen, Verladeplatzen oder Parkhäusern.
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