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Heizen mit Kaminholz
Neufassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV)
April 2010 - Mit der Neufassung der Bundes-Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) zum 22. März 2010 wird die seit 1988 geltende Verordnung abgelöst. Damit werden insbesondere die völlig veralteten technischen Vorgaben für Holzfeuerungsanlagen dem derzeitigen Stand der Technik angepasst.
Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle weiter reduziert. Die Hersteller von Einzelraumfeuerungsanlagen, z.B. Kaminöfen, müssen nunmehr anhand von Prüfstandsmessungen nachweisen, dass die Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxidkonzentrationen im Abgas eingehalten werden und ob die Anlage einen Mindestwirkungsgrad erreicht. Darüber wird eine Prüfbescheinigung (Herstellerbescheinigung) erstellt.
Seit dem 22. März 2010 dürfen nur noch Einzelraumfeuerungsanlagen errichtet und betrieben werden, für die eine solche Herstellerbescheinigung vorliegt.
Doch nicht immer ist die Anlage schuld, wenn der Schornstein qualmt. Oftmals werden Fehler bei der Bedienung der Holzfeuerungsanlage gemacht. Deshalb sieht die 1. BImSchV auch eine Beratung des Anlagenbetreibers durch den Schornsteinfeger zum richtigen Umgang mit der Feuerungsanlage vor.
Außerdem wird das zum Verbrennen vorgesehene Holz zukünftig hinsichtlich Qualität, Zulässigkeit und Feuchte im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft.
Feuerungsanlagen, die zur Wärmebereitstellung Flüssigkeiten erwärmen und in denen Holz, Stroh, Getreide oder sonstige zugelassene nachwachsende Rohstoffe verbrannt werden, haben deutlich geringere Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Zusätzlich sind diese Anlagen mit einem Wärmespeicher zu betreiben.
Eine deutliche Kostenentlastung bringt die neue Verordnung für Gas- und Ölheizungen. Die Überwachungsintervalle werden verlängert. Die bisher jährliche Messung wird auf einen zwei- bzw. dreijährlichen Turnus umgestellt. Damit wird dem technischen Fortschritt dieser Anlagen Rechnung getragen.

Richtig Heizen mit Holz - Tipps, Richtlinien und Grenzwerte für Kamine und Öfen
Das Heizen mit Holz wird immer beliebter, doch es gibt einige Vorschriften, die Besitzer von Kaminen und Öfen beachten müssen. Das Umweltministerium hat eine Broschüre mit praktischen und wichtigen Tipps dafür herausgegeben. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen regelt, in welchen Anlagen Holz und andere Brennstoffe wie Stroh, Torf oder Kohle verbrannt werden darf und stellt Anforderungen an den Betrieb von privaten und gewerblichen Anlagen. Die neue Broschüre informiert unter anderem über Brennstoffe, die rechtlichen Auflagen für neue Öfen und Kamine, über Ausnahmeregelungen und Fristen für bestehende Anlagen, über neue Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid sowie über das Schornsteinfegerrecht.
- Broschüre laden:
"Was ist beim Heizen mit festen Brennstoffen zu beachten?
Neue Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen" (PDF, 565 kB) - Broschüre
bestellen
Weitere Informationen zum richtigen Heizen mit Scheitholz:
"Richtiges Heizen mit Kaminholz" (Merkblatt des Umweltministeriums) (PDF, 43 KB)
Faltblatt Offene Kamine – Heizkamine – Kaminöfen (LANUV-Info 2) (PDF, 190 KB)
Haben Sie Fragen zu Kaminöfen, Kachelöfen, Staubfiltern und Feinstäuben im Zusammenhang mit der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) ?
Staubemissionen aus kleinen Feststofffeuerungsanlagen tragen nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes deutlich zur Feinstaubbelastung bei. Einen wesentlichen Anteil daran haben handbeschickte Einzelraumholzfeuerungsanlagen älterer Bauart.
Das Ziel, das Ausmaß an Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungsanlagen merklich zu vermindern, ist nur erreichbar, wenn auch an diese Anlagen im Rahmen von Übergangsfristen erhöhte Anforderungen gestellt werden.
Kaminöfen und Kachelöfen zählen zu den Einzelraumfeuerungsanlagen, die von der geplanten Änderung der Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) betroffen sind. Eine Sonderform der Einzelraumfeuerungsanlagen stellen die Grundöfen (z.B. Kachelöfen) dar, die besonderen Regelungen unterliegen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den geplanten neuen Anforderungen an Kamin- und Kachelöfen, zu den Feinstaubemissionen und zur Novelle der 1. BImSchV lesen Sie auf den
Internet-Seiten des Bundesumweltministeriums.
