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Umweltalarm

Brand in einer Produktionsanlage. Foto: Jan Klug-Offermann / panthermedia.net

Im Falle eines Umweltalarms ist eine schnelle Reaktion erforderlich, um sachgerechte Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltgefahren zu ergreifen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unterhält dazu einen rund um die Uhr einsatzbereiten Sondereinsatzdienst. Dieser hat die Aufgabe, die zuständigen Behörden vor Ort mit Sachverstand und Messtechnik zu unterstützen, und kann von diesen angefordert werden.


Vorgaben für den möglichen Schadensfall

Der Runderlass "Umweltalarmrichtlinie" regelt in Nordrhein-Westfalen den Umgang mit Schadens- und Gefahrenfällen im Bereich des Umweltschutzes. In der Richtlinie werden fachliche Vorgaben zur Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen wie auch die Einsatzbereitschaft von Umweltschutzbehörden festgelegt. Die Richtlinie sieht auch die Aufstellung eines Umweltalarmplanes durch die Umweltbehörden vor Ort vor. Auf der Grundlage dieser Pläne werden unverzüglich Gegenmaßnahmen bei einem Schadens- oder Gefahrenfall getroffen. Darunter fallen Unfälle, Betriebsstörungen und sonstige Ereignisse, bei denen umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt werden und eine akute Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und sonstige Sachgüter besteht (oder bestehen könnte). Eine Sonderform der Alarmpläne auf Flussgebietsebene stellen der Warn- und Alarmplan Rhein sowie der Warn- und Informationsplan Ruhr dar. Rhein und Ruhr dienen der Trinkwasserversorgung von vielen Millionen Menschen. Bei Schadensfällen bedarf es daher schneller Warnungen und unterstützender Maßnahmen.

Der rund um die Uhr einsatzbereite Sondereinsatzdienst des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) unterstützt die zuständigen Umweltbehörden vor Ort. Die Einsatzkräfte begeben sich nach einer Anforderung der örtlichen Behörden zum Ort des Geschehens und führen Untersuchungen durch. Als Sachverständige ermitteln sie Art, Menge, Herkunft, Ausbreitung und Auswirkung der gefährdenden Immissionen. Sie geben den Verantwortlichen vor Ort damit wichtige Hilfestellung bei Entscheidungen über das weitere Vorgehen und für die Warnung der örtlichen Bevölkerung.