wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Warnpläne für Rhein und Ruhr

Warnpläne für Rhein und Ruhr

In den Einzugsgebieten von Rhein und Ruhr gibt es Alarmpläne, die nationale beziehungsweise internationale Regelungen zur gegenseitigen Information und Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schadensereignissen beinhalten.

Der Warn- und Alarmplan Rhein

Etwa 50 Millionen Menschen, die heute im Einzugsgebiet des Rheins wohnen, trinken rund 20 Millionen aufbereitetes Rheinwasser, das meist aus Uferfiltrat gewonnen wird. Daher kommt der Überwachung der Wasserqualität am Rhein eine besondere Bedeutung zu. Plötzliche Verschmutzungen mit wassergefährdenden Stoffen im Rhein und seinem Einzugsgebiet werden im Rahmen des Warn- und Alarmplans Rhein durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) veröffentlicht. Ziel des im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheines (IKSR) vereinbarten Warn- und Alarmplans (WAP) Rhein ist es, Verunreinigungen, die in ihrer Menge oder Konzentration die Gewässergüte des Rheins und / oder die Trinkwasserversorgung nachteilig beeinflussen könnten, weiterzumelden und die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen national und grenzüberschreitend zu warnen, um Gefahren abzuwehren, Verursacher zu ermitteln, Maßnahmen zur ergreifen und Folgeschäden zu vermeiden. Der Warn- und Alarmplan unterscheidet zwischen Warnungen, Informationen und Suchmeldungen.

Warn- und Informationsplan Ruhr

Die Ruhr dient für mehr als 4 Millionen Menschen als Trinkwasserressource. Daher kommt der Überwachung der Wasserqualität an der Ruhr und der Reaktionsfähigkeit bei Umweltschadensfällen mit Betroffenheit der Kläranlagen, der Gewässer und / oder der Wasserversorgung eine besondere Bedeutung zu. Der Warn- und Informationsplan Ruhr (WIP Ruhr) trifft daher Regelungen zur gegenseitigen Information und Zusammenarbeit in den Fällen, in denen Gewässerverunreinigungen aufgetreten bzw. zu besorgen sind. Der WIP Ruhr ist eine Vereinbarung zwischen den Umweltschutzbehörden, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr e.V. (AWWR) und dem Ruhrverband. Es handelt sich um eine Ergänzung bzw. Konkretisierung zu ansonsten bestehenden Regelungen, die die Information und Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten betreffen. Plötzliche Verschmutzungen mit wassergefährdenden Stoffen in der Ruhr werden im Rahmen des Warn- und Informationsplan Ruhr durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Der Warn- und Informationsplan unterscheidet zwischen Warnungen und Informationen.