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Hochwasser

Kölner Südbrücke bei Hochwasser. Foto: Kay Augustin/panthermedia.net

Die Landesregierung unterstützt die Arbeit der Kommunen, Wasser- und Deichverbände für einen nachhaltigen und vorsorgenden Hochwasserschutz und beteiligt sich an den Kosten. Mit den zuständigen Institutionen werden im Rahmen des NRW-Hochwasserschutzkonzepts und des nach europäischem Recht vorgeschriebenen Risikomanagements Gefahrenlagen analysiert, vorsorgende Gegenmaßnahmen erarbeitet und auch der Einsatz im Ernstfall geplant.


Mit dem Wasser leben

Seit es Menschen gibt, werden sie vom Wasser angezogen. Für den früheren Menschen bedeutete das Wasser ungefesselte Naturgewalt – kaum beherrschbar, wenn es über die Ufer drängte. Auch der moderne Mensch sucht die Nähe zum Wasser. Wohnlagen an Gewässern sind begehrt. Doch das Risiko bleibt: Die Zahl der Menschen, die in Ballungsräumen an großen Flüssen und Strömen siedeln, ist weiter angewachsen. Auch die materiellen Werte, die es vor dem Hochwasser zu schützen gilt, haben sich entsprechend vervielfacht. Und es gibt Anzeichen dafür, dass der sich bereits abzeichnende Klimawandel die Wahrscheinlichkeit lokaler Starkregenereignisse und extremer Hochwasser vergrößert.

Hochwasserschutz am Rhein

Am Rhein gelingt der Hochwasserschutz nur, wenn er zwischen den anliegenden Staaten (Schweiz, Deutschland, Niederlande) und innerhalb Deutschlands zwischen den anliegenden Bundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen) abgestimmt ist. Für die nordrhein-westfälische Rheinstrecke müssen möglichst einheitliche Vorgaben Geltung und zugleich die örtlichen Bedingungen Beachtung finden. Daher setzt das Land Nordrhein-Westfalen Abflüsse fest, die zur Bemessung der Hochwasserschutzanlagen dienen (Bemessungshochwasser). Zudem macht es weitere sicherheitsrelevante Vorgaben. Die Planung und Umsetzung konkreter Projekte bleibt jedoch den örtlich zuständigen Kommunen und Deichverbänden überlassen.

Für eine erfolgreiche internationale Abstimmung des Hochwasserschutzes am Rhein arbeitet das Land Nordrhein- Westfalen in der "Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins" (IKSR) mit. Die Abstimmung der grenzüberschreitenden Hochwasseraktivitäten mit den Niederlanden erfolgt in der "Deutsch-Niederländischen Arbeitsgruppe Hochwasser". Um für die am Niederrhein lebenden Menschen sichere Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, sind sehr standfeste und auch gegen sehr seltene Hochwasser angelegte Deiche und Hochwasserschutzanlagen unverzichtbar.

Um die Wellenscheitel extremer Hochwasserereignisse in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, muss den Flüssen außerdem wieder mehr Raum gegeben werden. Die Wassermassen können sich dann in die Fläche ausdehnen, wodurch die Spitzenwerte der Hochwasser reduziert werden. Bei diesen Maßnahmen schützt der "Oberlieger" weiter oben am Flusslauf naturgemäß den "Unterlieger" an einer tieferen Stelle des Flusses. Um dem Rhein bei Hochwasser wieder mehr Platz für seine enormen Abflussmengen zu bieten, wurden an sechs Standorten Deichrückverlegungen in das Hochwasserschutzkonzept aufgenommen. Zusätzlich soll ein Teil der Hochwasserabflüsse des Rheins in drei steuerbaren Rückhalteräumen zwischengespeichert werden.

In Vorstudien für die geplanten Maßnahmen wurden zunächst unterschiedliche Varianten untersucht, auftretende Konflikte aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Die Rückhalteräume sollen nur dann geflutet werden, wenn Deichbrüche und großflächige Überschwemmungskatastrophen drohen. Die Flutung geschieht daher statistisch gesehen seltener als einmal in einhundert Jahren, so dass diese Flächen wie bisher weiter genutzt werden können. Insgesamt kann mit den Deichrückverlegungen und den steuerbaren Rückhalteräumen auf einer Fläche von rund 3.325 Hektar ein zusätzliches Rückhaltevolumen von 140 Millionen Kubikmetern geschaffen werden.

Weitere Informationen:

Hochwasser an einem Fluss. Foto: Cornelia Pithart / Panthermedia

Ein Hochwasser kann an jedem Gewässer auftreten. (Foto: Cornelia Pithart / Panthermedia)

Hochwasserschutz an kleineren Gewässern

Heftige Sommergewitter können lokal auch kleinere Flüsse und Bäche sturzflutartig anschwellen lassen und so erhebliche Überschwemmungen verursachen. Deshalb muss auch an den kleineren Gewässern Hochwasserschutz betrieben werden. Gegen die Folgen kleinräumiger, niederschlagsintensiver Gewitterzellen ist ein Schutz durch technische Schutzbauten nur eingeschränkt möglich. Deshalb stehen hier – anders als am Rhein – nicht lokale Einzelvorhaben, sondern vorsorgende Planungen im Vordergrund.

Für Gewässer, bei denen durch Hochwasser mehr als nur geringfügige Schäden entstehen oder zu erwarten sind, werden Überschwemmungsgebiete ermittelt und festgesetzt. Die Festlegung von Überschwemmungsgebieten dient dazu, die Betroffenen zu informieren, wohin das Wasser bei sehr hohen – den sogenannten "hundertjährlichen" – Hochwasserabflüssen gelangen kann. Zudem sind in Überschwemmungsgebieten bestimmte Baumaßnahmen verboten, die den Wasserabfluss behindern könnten. Nur wenn die Menschen, die von einem derartigen Hochwasser betroffen wären, den Gefahrenbereich genau kennen, können sie sich darauf einstellen, vorsorgend handeln und sich im Katastrophenfall besser schützen.

Die bisher ermittelten, vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete können in einer geodatenbasierten Kartendarstellung online eingesehen werden. Die Verordnungen der festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete für die derzeit laufenden Festsetzungsverfahren wurden bzw. werden durch die jeweils zuständige Bezirksregierung veröffentlicht.


Weitere Informationen:

Sturzfluten nach starken Niederschlägen – Vorbeugen hilft!

Die Beobachtungen der letzten Jahre stützen die Vermutung, dass lokale Starkregenereignisse infolge des Klimawandels in der Zukunft häufiger auftreten werden. Die durch Gewitter verursachten Sturzfluten führen häufig zur Überlastung der Kanalisation und verursachen Schäden auf den Flächen außerhalb der Gewässer. Diese Ereignisse lassen sich mit den Möglichkeiten des Hochwasserschutzes allein nicht bewältigen. Die örtlichen Stellen müssen sich darauf einstellen. Vollgelaufene Keller verlangen meist den Einsatz der Feuerwehr. Es bedarf aber auch der Umsicht des Einzelnen. Jeder kann durch Eigenhilfe seinen eigenen Beitrag leisten.

Die folgenden Ratschläge können helfen, mögliche Schwachpunkte beim eigenen Haus zu finden und zu beheben:

  • Rückstauklappen verhindern einen Wassereinbruch über die Kanalisation. Diese können meist auch nachträglich installiert werden.
  • Wertvolle Gegenstände sollten nicht im Keller gelagert werden.
  • Befestigte Flächen sollten nicht mit Gefälle zum Haus angelegt werden.
  • Schwellen an Kellerfenstern und Türeingängen können das Wasser am Eindringen hindern.
  • Kanaleinläufe sollten von Schmutz und möglichen Hindernissen frei gehalten werden.
  • Versorgungseinheiten für Strom, Gas und Heizung sind oberhalb der Kellerräume besser vor Überflutung geschützt.
  • Bei hohen Grundwasserständen sind wasserdichte Keller unverzichtbar. Unter Umständen kann es besser sein, beim Neubau auf einen Keller zu verzichten.

Hochwasser vor einem Hauseingang. Bild: ronfromyork/pantherMedia

Elementarschäden versichern

Überflutete Keller, abgedeckte Dächer, im Schlamm versinkende Möbel: Immer öfter treten auch in Nordrhein-Westfalen extreme Wetterereignisse wie Starkregen oder Stürmen auf – mit zum Teil beträchtlichen Schäden für die Betroffenen. Prüfen Sie deshalb das Risiko Ihres Hauses oder Ihres Betriebes, treffen Sie Vorsorgemaßnahmen und sichern Sie sich mit einer Elementarschadensversicherung ab.

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Fragen und Antworten

Wer ist in Nordrhein-Westfalen für die Hochwasservorhersage zuständig? Was ist der Hochwasserinformationsdienst? Und wie kann ich mich selbst über Hochwasserereignisse und Unwetter informieren? Antworten auf diese und weitere Fragen hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zusammengestellt.

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Hochwasserschutz nach EU-Richtlinie und Wasserhaushaltsgesetz

Im Dezember 2015 wurden die ersten Hochwasserrisikomanagementpläne für die nordrhein-westfälischen Teile der Flussgebiete von Rhein, Maas, Ems und Weser veröffentlicht. Ziel der Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastruktur und Eigentum zu verringern oder zu bewältigen.

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Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

Betroffene der Flutkatastrophe in NRW können ab dem 17. September 2021 Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Dazu zählen Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Unter-nehmen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur. Dafür stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021, auch für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen, bereit.

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