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Hydraulic Fracturing (Fracking)

Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstellen durch Fracking. Grafik: ahu AG/Aachen

Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist mit erheblichen Umweltauswirkungen und -risiken verbunden. Beim "Hydraulic Fracturing" ("Fracking") kommen bislang erhebliche Mengen an umwelttoxischen Chemikalien zum Einsatz, die als "Flowback" mit Formationswasser wieder an die Oberfläche gelangen oder in grundwasserführende Schichten eindringen könnten. In NRW findet deshalb zurzeit kein Fracking statt.


Risiken für das Grundwasser

Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten wird derzeit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus intensiv diskutiert. Von Kommunalparlamenten und anderen Gremien sind Resolutionen gefasst worden, die sich gegen das Fracking aussprechen. Die Gründe liegen auf der Hand. Während konventionelle Gasreserven relativ einfach zu erschließen sind, da sie lediglich von der Oberfläche aus angebohrt werden müssen, damit das Gas gefasst werden kann, ist die Förderung bei unkonventionellem Gas viel komplizierter.

Kohleflözgas und Schiefergas etwa lagern eingekapselt in Abermilliarden winzigen Hohlräumen im Gestein. Um dieses Gas gewinnen zu können, müssen die Gesteine aufgeknackt werden. Die dafür eingesetzte Technik heißt „Hydraulic Fracturing“ - zu Deutsch etwa: „hydraulisches Aufbrechen“, kurz „Fracking“. Fracking kommt zum Einsatz, um den Gasfluss hin zum Bohrloch zu stimulieren und damit eine Förderung überhaupt erst zu ermöglichen. Dabei werden in die Bohrung in der vorgesehenen Tiefe Löcher eingebracht, durch die dann unter hohem Druck ein Gemisch von Wasser, Quarzsand und Chemikalien (Frack-Fluid) in das umlagernde Gestein gepresst wird.

Erdgas in unkonventionellen Lagerstätten ist in Nordrhein-Westfalen in Tiefen von 1.000 Meter und mehr anzutreffen, daher müssten hier Bohrungen bis in große Tiefen abgeteuft werden. Neben den Risiken durch die Bohrungen selbst, den Betrieb der Anlagen und den Baustellen- und Betriebsverkehr ist insbesondere durch den Einsatz von Chemikalien und das Zutagefördern von Flowback (Betriebswasser, Chemikalien, gelöste Stoffe und Reaktionsprodukte) mit demgegebenenfalls anzutreffenden Formationswasser eine Verunreinigung von grundwasserführende Schichten nicht auszuschließen.

Fracking-Bohrstelle. Foto: XY / Panthermedia

Fracking-Bohrstelle (Foto: XY / Panthermedia)

Das Fracking-Gutachten der NRW-Landesregierung

In Nordrhein-Westfalen wird es bis auf weiteres keine Genehmigungen für Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten unter Einsatz von schädlichen Substanzen geben. Die Landesregierung folgt damit den Empfehlungen eines unabhängigen Gutachtens. Im Dezember 2011 hatte das Umweltministerium dieses in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben und am 07.09.2012 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die zentralen Aussagen des Gutachtens

Bei den unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen handelt es sich um vermutete Kohleflözgas- und Schiefergas-Vorkommen, die mit Tiefenlagen von teilweise weniger als 1.000m im Vergleich zu den konventionellen Erdgas-Vorkommen in geringerer Tiefe liegen. Das bedeutet auch, dass der Abstand zu Grundwasservorkommen, die für die Wassernutzung oder für Ökosysteme relevant sein können, entsprechend geringer ist.

Die Erkundung der potenziellen Erdgas-Vorkommen steht in NRW noch am Anfang. Die vergebenen Aufsuchungserlaubnisse betreffen rund 60 Prozent der Landesfläche von NRW. Mit einer Aufsuchungserlaubnis ist keine Genehmigung von Probebohrungen verbunden. Die Frage nach der wirtschaftlichen Gewinnbarkeit ist bisher nicht geklärt.

Die Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten können mit einer Reihe von erheblichen Umweltauswirkungen und Umweltrisiken verbunden sein. Sie resultieren hauptsächlich aus dem Gefährdungspotenzial der eingesetzten Frack-Fluide, der Formationswässer und des Flowback (Rückfluss von Frack-Fluid aus dem Bohrloch) in Kombination mit möglichen Wegsamkeiten (sogenannte "hydraulische Kurzschlüsse"), über die eine Verbindung zu Schichten mit genutztem und nutzbarem Grundwasser geschaffen werden könnte. Die Gutachter haben festgestellt, dass auch für die weiterentwickelten Frack-Fluide immer noch von einem hohen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss.

In allen Bereichen wurden erhebliche Wissens- und Informationsdefizite identifiziert. Dies betrifft Daten und Informationen, die nicht frei zugänglich sind oder nicht vorlagen, wie etwa Stoffdatenblätter oder belastbare statistische Daten zu Eintritts- und Versagenswahrscheinlichkeiten. Eine abschließende Bewertung aller Risiken ist auf der Betrachtungsebene des Gutachtens derzeit – insbesondere aufgrund der festgestellten Defizite – nicht möglich.


Gesetzliches Verbot für unkonventionelles Fracking

Seit dem 11. Februar 2017 ist Fracking in unkonventionellen Lagerstätten generell verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Dafür sind strenge Bedingungen vorgesehen. Die Regelung gilt bis 2021. Danach kann der Bundestag über eine mögliche Änderung entscheiden. Die Landesregierung hat sich gegen entsprechende Erprobungsvorhaben in NRW ausgesprochen.

Weitergehende Regelungen zum Fracking sind dem Landesentwicklungsplan zu entnehmen.