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Konsultationsgespräche

Konsultationsgespräche

Die Maßnahmen des bereits seit 2008 in Kraft befindlichen regionalen Luftreinhalteplans Ruhrgebiet haben bewirkt, dass die Feinstaubbelastung zurückgegangen ist. Nach wie vor ist jedoch an vielen Straßen die Stickstoffdioxidbelastung hoch.
In den seit dem 1.1.2008 in den Kernbereichen des Ruhrgebiets eingeführten Umweltzonen ist die Feinstaubbelastung deutlich stärker gesunken als außerhalb der Umweltzonen und auch die Stickstoffdioxidkonzentration ist in den Umweltzonen leicht zurückgegangen.

Insgesamt reichen die bisher ergriffenen Maßnahmen noch nicht aus, um die europaweit gültigen Luftqualitätswerte im Ruhrgebiet einzuhalten. Deshalb wird der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet von den zuständigen Bezirksregierungen fortgeschrieben. Neben einer Reihe anlagen- und verkehrsbezogener Minderungsmaßnahmen wird in diesem Rahmen auch das Instrument Umweltzone weiterentwickelt.

Umweltzonen tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei – Potenzial des Instruments weiter ausschöpfen

Derzeit sind im Ruhrgebiet neun einzelne Umweltzonen ausgewiesen. Einfahrverbot besteht nur für Fahrzeuge ohne Plakette. Damit wird das Potenzial des Instruments Umweltzone bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Die Wirkung von Umweltzonen kann u.a. wesentlich dadurch verbessert werden, dass mittelfristig nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren dürfen. Dies hätte eine deutlich höhere Reduktion der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration in der Umgebungsluft zur Folge und wäre damit eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitsschutzes für die Anwohner im Ruhrgebiet. Das zeigen die Gutachten zur Berechnung der emissions- und immissionsseitigen Wirkung von Umweltzonen und die Auswertung der Studien zu den gesundheitlichen Wirkungen dieser Schadstoffe. Ferner trägt eine räumliche Ausweitung des Umweltzonengebiets zu einer stärkeren Wirkung bei.

Alle Akteure einbinden und Härtefälle berücksichtigen

Mit den Interessenverbänden von Industrie, Handwerk und Verkehrsunternehmen wurden Gespräche geführt, um gemeinsame Ziele zur Verbesserung der Luftqualität über die Maßnahme Umweltzone hinaus herauszuarbeiten und – wo möglich – konkrete Projekte zu verabreden.
Mit der Verschärfung der Plakettenanforderungen können sich für eine Reihe von Fahrzeughaltern, insbesondere im gewerblichen Bereich, Probleme ergeben. Auch Nachrüsttechniken, durch die die Fahrzeuge sauberer werden und dann mit einer grünen Plakette gekennzeichnet werden könnten, sind nicht für alle Modelle verfügbar. Fahrzeugneubeschaffungen stellen oftmals Gewerbe und Private vor große wirtschaftliche Probleme. Die Landesregierung hat daher landesweit einheitliche verbindliche Ausnahmeregelungen für wirtschaftliche Härtefälle und eine Fuhrparkregelung für Betriebe vorgesehen

Konsultationsgespräche im Umweltministerium Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen des Dialogprozesses zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet haben seit Herbst 2010 zahlreiche Gespräche zwischen der Landesregierung, den Kommunen und der Wirtschaft stattgefunden. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eröffnete Anfang Mai 2011 einen Konsultationsprozess zur künftigen Ausgestaltung der Umweltzonen im Ruhrgebiet. Ziel war es, in gemeinsamen Gesprächen in einem erweiterten Kreis die diesbezüglichen Vorstellungen und Anregungen zu diskutieren, um die weiteren Entscheidungen auf eine breite Basis stellen zu können. Dieser Konsultationsprozess wurde allgemein begrüßt und positiv bewertet.

Auf Vorschlag des Umweltministers wurden Vertreter der verschiedenen Interessenverbände zu Konsultationsgesprächen eingeladen:

  • Umwelt- und Naturschutzverbände (BUND)
  • Industrie- und Handwerksverbände (IHKen, HWKen, VDA, VVWL)
  • Verkehrsverbände (ADAC, ADFC, VCD, pro Bahn)
  • Verbraucherzentrale NRW
  • Kommunale Spitzenverbände (Städtetag, VKS im VKU)
  • ÖPNV (VDV, VRR)
  • Ruhrgebietskommunen und –Landkreise, RVR,
  • Ärztekammer
  • DGB
  • Vertreter der Landtagsfraktionen, des MWEBWV sowie der Bezirksregierungen

EU-Umweltkommissar Potocnik bekräftigt die EU-Luftpolitik und entsendet Mitarbeiter zu den Konsultationsgesprächen

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik hat mit Schreiben vom 3.5.2011 dem NRW-Umweltministerium die Schwerpunkte der künftigen EU-Luftpolitik dargelegt. Fest steht, dass die Luftqualitätsrichtlinie von den Mitgliedstaaten konsequent umzusetzen ist. Die Kommission ist an einer engen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen interessiert. Ein Vertreter der EU-Kommission hat an dem Konsultationsgespräch teilgenommen.

Stellungnahmen der nordrhein-westfälischen Interessengruppen zur Luftreinhaltung und zur Umweltzone

Bis Anfang Mai 2011 gingen über 30 z. T. ausführliche Stellungnahmen mit vielen konkreten Vorschlägen in Bezug auf die angesichts der hohen Luftschadstoffbelastungen erforderliche Weiterentwicklung von Minderungsmaßnahmen ein.

Zahlreiche konkrete Maßnahmenvorschläge gingen ein

Zahlreiche fach- und ressortübergreifende Hinweise wurden von den Interessensvertretern eingereicht:

  • Die Förderung des ÖPNV und der Ausbau intermodaler Verkehrssysteme, insbesondere Park & Ride / Bike & Ride als maßgeblicher Beitrag zur Verkehrsvermeidung.
  • Bund und Land NRW sollen sich stärker an der Finanzierung von Maßnahmen auf kommunaler Ebene sowie von Fahrzeugumrüstung und -ersatz beteiligen.
  • Land NRW und Kommunen sollen den Aufbau von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements fördern.
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere auf Autobahnen als Mittel zur Reduktion des Schadstoffausstoßes bei gleichzeitiger Verkehrslärmminderung.
  • Eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes u. a durch Verkehrsleitsysteme und veränderte Lichtsignalschaltungen.
  • Verbesserung des Baustellenmanagements.

Über den Luftreinhalteplan hinausgehende Handlungsansätze

Unabhängig vom Verkehrssektor wurden die folgenden Handlungsansätze häufig genannt:

  • Die Emissionsgrenzwerte für industrielle Anlagen sowie für den Betrieb kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen sollten verschärft werden.
  • Es sind von Bund und Land NRW Maßnahmen zu ergreifen, die die generelle Hintergrundbelastung mindern.
  • Maßnahmen zur konsequenten Energieeinsparung / Energieeffizienz auf kommunaler Ebene, finanziell unterstützt durch Bund und Land NRW, können den Prozess begleiten und unterstützen.
  • Eine ökologische Steuerreform mit dem Ziel der Verbesserung der Luftqualität als ein weiteres Steuerungsinstrument zur Verbesserung der Luftqualität.

Alle Organisationen sind sich einig, dass nur eine Kombination aus verschiedenen Strategien, Maßnahmen und Handlungsansätzen geeignet ist, die Luftqualität im Ruhrgebiet zu verbessern, wobei dem Sektor Verkehr eine besondere Bedeutung zukommt.

Ergebnisvermerke der Konsultationsgespräche am 9. und 16. Mai 2011

Die Ergebnisse aus den Konsultationsgesprächen fließen unmittelbar in die Arbeiten der Bezirksregierungen für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet ein. Ferner werden einzelne neue Handlungsfelder außerhalb des Plans weiterverfolgt und Maßnahmen, die sich an den Bund und die EU richten, werden von der Landesregierung weiterverfolgt.

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