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Ausnahmeregelungen
Ausnahmeregelungen
Umweltzonen sind Gebiete, in denen wegen hoher Luftschadstoffbelastungen nur solche Kraftfahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasnormen einhalten. In die Umweltzone dürfen nur Autos mit der zulässigen Schadstoff-Plakette fahren. Fahrzeuge, die nicht die erforderliche Plakette erhalten, können in bestimmten Fällen vom Verkehrsverbot befreit werden.
- Die Voraussetzungen sind in dem Informationsblatt
"Befreiungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen" (PDF, 38 KB) zusammen gestellt. - Darüber hinaus sind bestimmte Fahrzeuge bundesweit von der Plakettenpflicht ausgenommen (siehe
35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Anhang 3).
Ausnahmegenehmigungen und weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Straßenverkehrsämtern.
