Navigation

Direktlinks Zum Inhalt springen. | Zur Seitennavigation springen. |
Farbleiste: dunkelblau = Klima, blau = Umwelt, grün = Naturschutz, orange = Verbraucherschutz, dunkelorange = Landwirtschaft

Luftreinhalteplanung

Luftreinhalteplanung in Nordrhein-Westfalen

Die Luftqualität wird in Nordrhein-Westfalen gemäß der EU-Luftqualitätsrichtline 2008/50/EG systematisch überwacht. Für die Gebiete, in denen die Grenzwerte überschritten werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt und, sofern die Grenzwerteinhaltung trotz ergriffener Minderungsmaßnahmen noch nicht erreicht wurde, fortgeschrieben werden. Die ermittelten Luftqualitätswerte sind jährlich an die Europäische Kommission zu berichten. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Wirksamkeit der Minderungsmaßnahmen in den Luftreinhalteplänen ständig überprüft wird. Luftreinhaltepläne sind nach geltendem Recht staatliche Pflichtaufgaben zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Umweltvorsorge.

In Nordrhein-Westfalen stellen die Bezirksregierungen Luftreinhaltepläne auf. Die Grenzwert-Überschreitung bei einem oder bei mehreren Schadstoffen wird ermittelt aus der Summe von Grenzwert (Jahres- oder Kurzzeitgrenzwert) und Toleranzmarge. Die Luftreinhaltepläne umfassen dann alle Maßnahmen, die zur Einhaltung der Grenzwerte ab einem Stichtag und auf Dauer notwendig sind.

Derzeit stehen die hohen Luft-Konzentrationen von Feinstaub und Stickstoffdioxid im Vordergrund der Luftreinhalteplanung. In vielen Städten Nordrhein-Westfalens werden hier die EU-Grenzwerte überschritten. Die Mehrheit der Luftreinhaltepläne in NRW stellt verkehrsbezogene Maßnahmen in den Mittelpunkt, um die starken Belastungen durch den motorisierten Straßenverkehr zu mindern. Dazu gehört auch die Ausweisung von Umweltzonen.

Bislang sind in Nordrhein-Westfalen Luftreinhalte- und Aktionspläne für Externer Link - öffnet in neuem Fenster 32 Städte und Gemeinden entwickelt worden bzw. in Arbeit. Hauptziel ist die schnelle Minderung von Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2). Alle Verursachergruppen, die zu den zu hohen Emissionen beitragen, sind durch geplante Gegenmaßnahmen betroffen: also die Industrie ebenso wie Hausbrand und Verkehr. Jede Maßnahme eines breiten Bündels von Minderungsmaßnahmen wird vor Inkrafttreten des jeweiligen Luftreinhalteplanes auf ihre Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit überprüft. Betroffene Kommunen und Interessenverbände werden in die Planungen einbezogen.

Die konsequente Umsetzung der bisher getroffenen Maßnahmen (insbesondere im Verkehrsbereich) zeigt zwar erste Erfolge auf lokaler Ebene. Sie aber müssen in Zukunft durch regionale Konzepte der verkehrsbezogenen Luftreinhalteplanung ergänzt werden. Hier bieten sich Umweltzonen als Instrument an. Außerdem müsste die EU die Emissionsstandards für Fahrzeuge verschärfen, um die Verkehrsemissionen deutlich zu senken.

Die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zur Luftqualität und zur Luftreinhalteplanung gehen auf die EG-Luftqualitätsrahmenrichtlinie von vor über 10 Jahren (1996/62/EG) und auf zwei Tochterrichtlinien (1999/30/EG und 2000/69/EG) zurück. Im Jahre 2002 wurden diese Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt: durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die 22. Verordnung zum BImSchG.

Entwicklung der Luftqualität

In Nordrhein-Westfalen überwachen die Landesbehörden die Luftqualität systematisch seit den 1960er-Jahren. Infolge der umfangreichen Umweltschutzmaßnahmen sind bei einzelnen Luftschadstoffen große Erfolge zu verzeichnen.

Die Belastung durch Schwefeldioxid (SO2) ist seit Beginn der Messungen im Jahr 1964 drastisch gesunken. Große Fortschritte wurden erzielt durch die Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken, durch den starken Rückgang der Kohleheizungen in Privathaushalten und durch die Minderung des Schwefelgehalts von Kraftstoffen. Im Ballungsraum an Rhein und Ruhr konnte die Belastung durch Schwefeldioxid sogar um fast 97 Prozent gemindert werden: von 206 Mikrogramm pro Kubikmeter (1964) auf 8 Mikrogramm pro Kubikmeter (2006).

Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei der Schwebstaub-Belastung im Zeitraum 1968 bis 2002. Aus diesem Grund wurde im Jahre 2003 die landesweite Messung der Schwebstaubbelastung eingestellt und auf die Messung von Feinstaub (PM 10) umgestellt. Im Rückblick ist von einer Minderung der Feinstaub- Belastung von 140 Mikrogramm pro Kubikmeter (1968) auf 26 Mikrogramm pro Kubikmeter (2006) auszugehen; auch wenn die Feinstaub-Werte vor 2003 nur aus den allgemeinen Schwebstaubdaten abgeleitet und daher nur abgeschätzt werden können.

Gleichwohl stellen heute die hohen Konzentrationen von Feinstaub und insbesondere auch Stickoxid in vielen Städten Nordrhein-Westfalens ein nach wie vor großes Problem für die Gesundheit der Menschen dar.

Anfangs war die Industrie die Hauptverursacherin der Feinstaub-Belastung, heute dagegen wächst der Anteil des Kfz-Verkehrs an der Staubbelastung kontinuierlich an. Für die Feinstaub-Emissionen in Nordrhein-Westfalen sind heute die Industrie und der Verkehr mit ungefähr gleichen Anteilen verantwortlich (51 und 43 Prozent).

Im Jahr 2009 wurden bei den Luftqualitätsmessungen acht Überschreitungen des Feinstaub (PM10)-Grenzwertes und 76 Überschreitungen des NO2-Grenzwertes festgestellt, im Jahr 2010 fünf Überschreitungen des Feinstaub (PM10)-Grenzwertes und 78 Überschreitungen des NO2-Grenzwertes:

Die Luftqualitätsdaten für das Jahr 2011 werden derzeit validiert und im Anschluss an dieser Stelle veröffentlicht.

Weiterführende Informationen:

Seite drucken Seite drucken Seite versenden Seite versenden Seite merken Seite merken